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   BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86   

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https://dejure.org/1986,10405
BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86 (https://dejure.org/1986,10405)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1986 - IX R 84/86 (https://dejure.org/1986,10405)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1986 - IX R 84/86 (https://dejure.org/1986,10405)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.02.1956 - II 277/55 U
    Auszug aus BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86
    In der Sache rügt das FA eine Abweichung des Urteils des FG vom BFH-Urteil vom 16. Februar 1956 II 277/55 U (BFHE 62, 281, BStBl III 1956, 104).
  • BFH, 16.04.1986 - IX R 62/82

    Prämien für zwei im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen

    Auszug aus BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86
    Anmerkung: Über einen ähnlichen Fall entschied der BFH ebenso mit dem Beschluß vom 16.4.1986 IX R 62/82, der in BFH/NV 1986, 618 abgedruckt ist.
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86
    Aus dem vom FA angeführten BFH-Beschluß vom 1. Oktober 1981 IV R 100/80 (BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131) ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 28.03.1969 - III R 2/67

    Fristversäumnisse - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versehen eines

    Auszug aus BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86
    Auf das BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67 (BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548) kann sich das FA schon deshalb nicht berufen, weil in dem dort entschiedenen Fall der mit der Absendung der Revisionsschrift betraute Bedienstete diese versehentlich verspätet bei der Deutschen Bundespost aufgegeben hatte.
  • BFH, 23.08.1967 - I R 55/67

    Versäumung der Revision durch die Oberfinanzdirektion

    Auszug aus BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86
    Die Versäumung der Revisionsfrist durch innerdienstliche Vorgänge bei der OFD muß sich das FA zurechnen lassen (Beschluß des BFH vom 23. August 1967 I R 55/67, BFHE 90, 93, BStBl III 1967, 785).
  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Übernimmt nämlich eine Behörde die Postbeförderung als Verwaltungsangelegenheit selbst und benutzt sie ein von ihr selbst errichtetes und betriebenes Postbeförderungssystem, so muß sie für die ordentliche Erledigung dieser Aufgabe einstehen und --ebenso wie jeder andere Beteiligte, der z.B. einen Boten mit der Übermittlung beauftragt-- die Verantwortung für Fehler bei der Postbeförderung tragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. August 1967 I R 55/67, BFHE 90, 93, BStBl III 1967, 785; in BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131, und vom 13. November 1986 IX R 84/86, BFH/NV 1987, 108 für Vorgänge innerhalb der vorgesetzten Behörde).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91

    Feststellung eines Verschuldens des Finanzamtes bei einem Antrag auf

    Dies wäre aber mangels anderer Nachweismöglichkeiten im Streitfall erforderlich, um den Zeitpunkt der Absendung und die gewählte Versendungsart hinreichend zu klären (BFH-Beschlüsse in BFH / NV 1986, 616 und vom 13. November 1986 IX R 84/86, BFH / NV 1987, 108).
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