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   BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00   

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https://dejure.org/2004,3145
BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00 (https://dejure.org/2004,3145)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2004 - IX R 88/00 (https://dejure.org/2004,3145)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - IX R 88/00 (https://dejure.org/2004,3145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels - Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb - Bedeutung der sogenannten Drei-Objekt-Grenze im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels - Veräußerung von Objekten innerhalb ...

  • Judicialis

    FGO § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2 § 21
    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

  • datenbank.nwb.de

    Langfristige Verpachtung und Finanzierung der veräußerten Objekte als Beweisanzeichen für das Nichtvorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das zweite BMF-Schreiben (2004)
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Die Fünf-Jahres-Grenze und die Drei-Objekt-Grenze
    Überschreiten des Fünfjahreszeitraums

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung (vgl. § 14 Satz 3 der Abgabenordnung --AO 1977--) zum Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG) überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, und vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Umstände im Einzelfall derart gewichtig erscheinen, dass einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht keine Bedeutung zukommt (z.B. BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5., und vom 19. Dezember 2002 IX B 39/02, BFH/NV 2003, 479).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    Dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Errichtung, Verkauf) kommt für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, lediglich indizielle Bedeutung zu (z.B. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911, m.w.N.).

    Die Überschreitung des Fünfjahreszeitraums hat lediglich zur Folge, dass sich die von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bedingten Veräußerungsabsicht verringert und durch andere Umstände ergänzt werden muss, die umso gewichtiger sein müssen, je größer der zeitliche Abstand zu Anschaffung oder Errichtung wird (z.B. BFH in BFH/NV 2003, 911, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    Ob eine private Vermögensverwaltung oder ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, hat das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b aa; vom 9. Mai 2001 XI R 34/99, BFH/NV 2001, 1545, unter II. 2.; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. A. 1. b; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 X B 91/01, BFH/NV 2002, 775, unter 1. a).
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    Ob eine private Vermögensverwaltung oder ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, hat das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b aa; vom 9. Mai 2001 XI R 34/99, BFH/NV 2001, 1545, unter II. 2.; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. A. 1. b; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 X B 91/01, BFH/NV 2002, 775, unter 1. a).
  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    bb) Auch die langfristige Finanzierung eines Objektes kann ein für die Zuordnung zum Bereich der Vermögensverwaltung sprechendes Indiz sein; es ist jedoch Sache des FG, dies zu gewichten (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297, unter II. 2. c).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99

    Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    Ob eine private Vermögensverwaltung oder ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, hat das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b aa; vom 9. Mai 2001 XI R 34/99, BFH/NV 2001, 1545, unter II. 2.; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. A. 1. b; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 X B 91/01, BFH/NV 2002, 775, unter 1. a).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    aa) Als solchen Umstand hat der BFH insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung von Objekten zu Wohnzwecken angesehen (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, unter 2. a; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a cc, jeweils m.w.N.), wenn (weil) diese dadurch nur noch eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar sind (z.B. BFH-Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028, unter II. 1. e).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    aa) Als solchen Umstand hat der BFH insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung von Objekten zu Wohnzwecken angesehen (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, unter 2. a; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a cc, jeweils m.w.N.), wenn (weil) diese dadurch nur noch eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar sind (z.B. BFH-Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028, unter II. 1. e).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    a) Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der VIII. Senat des BFH mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt.
  • BFH, 20.12.2000 - III R 63/98

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät -

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
    aa) Als solchen Umstand hat der BFH insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung von Objekten zu Wohnzwecken angesehen (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, unter 2. a; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a cc, jeweils m.w.N.), wenn (weil) diese dadurch nur noch eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar sind (z.B. BFH-Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028, unter II. 1. e).
  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

  • BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97

    Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 20.12.2001 - X B 91/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; neues Zulassungsrecht

  • BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

  • FG Niedersachsen, 15.08.2000 - 15 K 83/97

    Gewerblicher Grundstückshandel bei langfristiger Vermietung oder Verpachtung von

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Insbesondere handelt es sich bei der Fünf-Jahres-Grenze nicht um eine starre Zeitgrenze (BFH Beschluss vom 12. August 2008 - X B 46/08 - [...]; BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

    Vielmehr kann im Falle einer Veräußerung nach Ablauf von fünf Jahren die sich mit zunehmender Zeitdauer verringernde Indizwirkung durch zusätzliche für einen gewerblichen Grundstückshandel sprechende Anhaltspunkte ausgeglichen werden (BFH BB 2007, 250, 252; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

    Lediglich bei Verkäufen außerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die Veräußerungen als Ausfluss der privaten Vermögensverwaltung darstellen (BMF BStBl I 2004, 434, 435; BFH/NV 2004, 1089, 1090 ; zu einer Ausnahme von diesem Grundsatz vgl. BFH/NV 2005, 1794).

  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    bb) Zu Recht hat das FG, dessen Sache es ist, die vorgetragenen Umstände des Einzelfalls zu gewichten (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, unter II.1.c bb, m.w.N.), im Streitfall in der Vermietung der Objekte keinen Umstand gesehen, der dazu führen könnte, einen gewerblichen Grundstückshandel zu verneinen, weil eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen würden (s. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5.).

    Sofern sich das Vorbringen der Klägerin auf die langfristige Vermietung der Gewerbeobjekte bezieht, erkennt das FG ebenfalls unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2004, 1089, unter II.1.c aa, und vom 13. November 2006 IV B 47/06, BFH/NV 2007, 234) zu Recht, dass eine solche der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht von vornherein nicht entgegenstehe, da diese Verträge das Objekt für Kapitalanleger interessant machten und damit eher verkaufsfördernd wirkten.

  • BFH, 23.08.2017 - X R 7/15

    Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten -

    Ob eine private Vermögensverwaltung oder ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist vom FG aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, unter II.2., m.w.N).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

    b) Zu Recht hat das FG, dessen Sache es ist, die vorgetragenen Umstände des Einzelfalls zu gewichten (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, unter II.1.c bb, m.w.N.), im Streitfall in der Vermietung der Objekte keinen Umstand gesehen, der dazu führen könnte, einen gewerblichen Grundstückshandel zu verneinen, weil eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen würden (s. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5.).

    Sofern sich das Vorbringen der Klägerin auf die langfristige Vermietung der Gewerbeobjekte bezieht, erkennt das FG ebenfalls unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2004, 1089, unter II.1.c aa, und vom 13. November 2006 IV B 47/06, BFH/NV 2007, 234) zu Recht, dass eine solche der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht von vornherein nicht entgegenstehe, da diese Verträge das Objekt für Kapitalanleger interessant machten und damit eher verkaufsfördernd wirkten.

  • BFH, 14.10.2008 - X B 118/08

    Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer

    Damit weiche es von dem BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00 (BFH/NV 2004, 1089) ab.

    Damit weiche das FG wiederum von dem BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1089 ab.

    Eine Abweichung von den tragenden Grundsätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1089 ist nicht gegeben.

  • FG Düsseldorf, 22.08.2005 - 12 K 6744/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Teilschenkung; Grundstück; Angehörige;

    Immerhin gehörte der Mutter das Grundstück bei Übertragung auf ihre Tochter aber bereits 11 Jahre - das Objekt dürfte damit schon wegen dieses langen Zeitraums nicht Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels sein (vgl. BFH-Urteil vom 14.1.2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089).

    Der vom BFH in der Regel herangezogene Fünfjahreszeitraum ist keine starre Grenze (BFH-Urteil vom 14.1.2004 IX R 88/00, a.a.O.).

    Die Überschreitung des Fünfjahreszeitraums hat lediglich zur Folge, dass sich die von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bedingten Veräußerungsabsicht verringert und durch andere Umstände ergänzt werden muss, die umso gewichtiger sein müssen, je größer der zeitliche Abstand zu Anschaffung oder Errichtung wird (BFH-Urteil vom 14.1.2004 IX R 88/00, a.a.O.).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Insbesondere ist die langfristige Vermietung eines gewerblichen Objekts kein Beweisanzeichen gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303; BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089; BFH-Beschluss vom 27. Mai 1998 IV B 119/97, BFH/NV 1998, 1475).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vorgetragenen Rechtsauffassung ist die langfristige Vermietung der beiden gewerblichen Objekte jedenfalls angesichts der vom FG festgestellten Besonderheiten des vorliegend zu beurteilenden Sachverhalts kein Beweisanzeichen gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303; BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089; BFH-Beschluss vom 27. Mai 1998 IV B 119/97, BFH/NV 1998, 1475).
  • FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03

    Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung;

    a) Der Rahmen privater Vermögensverwaltung (vgl. § 14 Satz 3 der Abgabenordnung - AO - ) ist überschritten, wenn sich die Grundstücksgeschäfte nicht mehr als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt, sondern die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089;vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303 und BFH-Beschluss in BStBl II 1995, 617).

    Denn der BFH hat in ständiger Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, entschieden, dass eine langfristige Vermietung von Gewerbeobjekten der Annahme einer bedingten Weiterveräußerungsabsicht nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1089; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303).

  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Dabei bildet die heranzuziehende Zeitspanne von fünf Jahren keine starre Grenze (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195, unter II. 3. c bb; vom 8. September 2004 XI R 47/03, 48/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41, unter II. 1.), so dass auch erst nach Ablauf von fünf Jahren veräußerte Immobilien in die Betrachtung einbezogen werden können, ggf. mit Folgerungen für die Indizwirkung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, unter II. 1. b; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738, unter II. 2., m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 4944/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Umfang des Umlaufvermögens; AfA für langfristig

  • FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01

    Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen

  • FG Köln, 18.05.2010 - 1 K 3094/09

    Umqualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04

    Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz;

  • BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze

  • FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17

    Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines

  • FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02

    Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen

  • BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels

  • FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98
  • FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 12 K 3679/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Berufliche Nähe; Grundstücksgeschäfte einer GbR;

  • FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung;

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