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   BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12   

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https://dejure.org/2012,47887
BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12 (https://dejure.org/2012,47887)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 - IX R 9/12 (https://dejure.org/2012,47887)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - IX R 9/12 (https://dejure.org/2012,47887)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12; Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen; Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG VZ 2006
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen; Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei leerstehenden Wohnungen und fortbestehendem Entschluss zur Einkünfteerzielung; Hinweise auf die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen bei Beauftragung eines Maklers mit der Veräußerung der Wohnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12
    Das FG hat es insbesondere zutreffend als Beweisanzeichen für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht gewertet, dass der Kläger den hinsichtlich des Objekts erteilten Maklerauftrag vorrangig zur Veräußerung der Wohnung erteilt hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532) und auch in --bereits seit 2005-- selbst geschalteten Anzeigen die Wohnung als Verkaufsobjekt beworben hat.
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12
    Zwar kann regelmäßig nicht von einer endgültigen Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung der leerstehenden Wohnung bemüht, selbst wenn er die Wohnung zugleich zum Verkauf anbietet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom 9. Juli 2003 IX R 48/02, BFH/NV 2004, 170).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 48/02

    Werbungskostenabzug bei einer leer stehenden Mietwohnung

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12
    Zwar kann regelmäßig nicht von einer endgültigen Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung der leerstehenden Wohnung bemüht, selbst wenn er die Wohnung zugleich zum Verkauf anbietet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom 9. Juli 2003 IX R 48/02, BFH/NV 2004, 170).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12
    Der Senat verweist zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 11. Dezember 2012 im Verfahren IX R 14/12, BFHE 239, 453.
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 6 K 1566/08

    Nachweis der Vermietungsabsicht

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 694 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Hat der Steuerpflichtige den Entschluss auf Dauer zu vermieten endgültig gefasst, gilt die Regelvermutung für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit grundsätzlich auch dann, wenn er die vermietete Immobilie aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und vom 11. Dezember 2012 IX R 9/12, BFH/NV 2013, 718).

    Das FG hat sich hierfür im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung zum Fortbestehen der Vermietungsabsicht bei länger andauerndem Leerstand bei einer vorangehenden auf Dauer angelegten Vermietung gestützt (BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFH/NV 2013, 718).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 5 K 1403/14

    Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen - Keine

    Der Werbungskostenabzug bleibt allerdings grundsätzlich auch dann erhalten, wenn der Steuerpflichtige neben der Vermietungsabsicht auch mit Veräußerungsabsicht handelt, sofern die Veräußerungsabsicht nicht vorrangig ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 9/12, BFH/NV 2013, 718).
  • BFH, 13.04.2017 - IX B 22/17

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Im Übrigen deckt sich die Entscheidung des FG auch mit den Grundsätzen, die der BFH in seiner ständigen Rechtsprechung zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht aufgestellt hat (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279, und IX R 9/12, BFH/NV 2013, 718 sowie zuletzt BFH-Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 17/16, juris, für ein nicht bewohnbares Objekt).
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