Rechtsprechung
   BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8210
BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97 (https://dejure.org/2001,8210)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2001 - IX R 91/97 (https://dejure.org/2001,8210)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2001 - IX R 91/97 (https://dejure.org/2001,8210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Ehefrau - Scheidung - Einfamilienhaus - Miteigentum - Baukosten - Sonderausgabenabzug - Erhöhte Absetzungen

  • Judicialis

    EStDV § 82i; ; EStDV § 11d Abs. 1; ; EStG § 7b; ; EStG § 10e; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 4; ; EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 y; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 2; ; EStG § 21a Abs. 1 Satz 5 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 52 Abs. 21 S. 4
    Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung" [§ 52 Abs. 21 Satz 4 EStG]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 21 S 4, EStDV § 82 i, EStDV § 11 d
    Baudenkmal; Erhöhte Absetzungen; Miteigentumsanteil; Übergangsregelung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung eines Nutzungswertes für eine selbstgenutzte Wohnung

    Auszug aus BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
    Dabei ist zu beachten, dass eine Nutzungswertbesteuerung ggf. nur zeitanteilig zu berücksichtigen ist (vgl. § 21a Abs. 1 Satz 5 EStG a.F.; BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 73/94

    Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

    Auszug aus BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
    Der Grundgedanke, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen an der gemeinsam genutzten Wohnung unter Ehegatten nicht steuerschädlich sein soll, findet sinngemäß auch für die aus Gründen des Vertrauensschutzes ins Gesetz aufgenommene große Übergangsregelung Anwendung (im Einzelnen siehe BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653).
  • BFH, 31.10.1991 - X R 53/90

    Berechtigung des ein nach 1986 unentgeltlich übertragenes Grundstück zu eigenen

    Auszug aus BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
    Aus § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG lässt sich nichts anderes herleiten (dazu im Einzelnen und zur Vermeidung von Wiederholungen siehe Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; vom 31. Oktober 1991 X R 53/90, BFH/NV 1992, 296; vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295; vom 5. November 1996 IX R 105/93, BFH/NV 1997, 339).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
    Hat sich nämlich ein Steuerpflichtiger an den Herstellungskosten für ein im gemeinsamen hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Gebäude beteiligt und nutzt er das Gebäude zur Einkunftserzielung, so kann er die über seinen hälftigen Anteil hinausgehenden Herstellungskosten als eigenen Aufwand durch erhöhte Absetzungen grundsätzlich als Werbungskosten abziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
    Hat sich nämlich ein Steuerpflichtiger an den Herstellungskosten für ein im gemeinsamen hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Gebäude beteiligt und nutzt er das Gebäude zur Einkunftserzielung, so kann er die über seinen hälftigen Anteil hinausgehenden Herstellungskosten als eigenen Aufwand durch erhöhte Absetzungen grundsätzlich als Werbungskosten abziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
    Hat sich nämlich ein Steuerpflichtiger an den Herstellungskosten für ein im gemeinsamen hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Gebäude beteiligt und nutzt er das Gebäude zur Einkunftserzielung, so kann er die über seinen hälftigen Anteil hinausgehenden Herstellungskosten als eigenen Aufwand durch erhöhte Absetzungen grundsätzlich als Werbungskosten abziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 07.02.2012 - IX R 27/10

    Volle degressive Jahres-AfA bei Rechtsnachfolge

    Die Vorschrift regelt lediglich die Bemessungsgrundlage und über den Hundertsatz den Abzugszeitraum, setzt aber, weil keine selbständige Anspruchsgrundlage für den Abzug von AfA, die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der AfA voraus (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295; vom 5. November 1996 IX R 105/93, BFH/NV 1997, 339; vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

    Voraussetzung ist allerdings, dass beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausüben und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaften (BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653, unter 1. c; in BFH/NV 1998, 313, unter 2. a; vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114, unter II. 2. a; vom 17. Dezember 2002 IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748, unter II. 1. c).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 11/99

    Selbstgenutzte Wohnung; Nutzungswertbesteuerung; sog. große Übergangsregelung

    Eine dem § 10e Abs. 5 Satz 3 EStG vergleichbare Regelung zum Objektverbrauch, insbesondere eine Ehegattenregelung i.S. des Halbsatzes 2, enthält § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG --wie auch die nach gleichen Grundsätzen zu beurteilende sog. kleine Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG (vgl. zu § 52 Abs. 21 Satz 4 i.V.m. § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV-- BFH-Urteil vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114, unter II. 1. b)-- nicht.

    Dabei ist entscheidend, dass beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausüben und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaften (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1114, unter II. 2. a, und BFH/NV 1997, 653, unter 1. c).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht