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   BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93   

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https://dejure.org/1995,407
BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93 (https://dejure.org/1995,407)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1995 - IX R 95/93 (https://dejure.org/1995,407)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - IX R 95/93 (https://dejure.org/1995,407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 9 Abs. 1, 21; FGO §§ 76, 119 Nr. 6

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abzug vorab entstandener Werbungskosten im Rahmen eines Immobilienerwerbs setzt endgültigen Entschluß zur Erzielung von Einkünften voraus

  • Wolters Kluwer

    Immobilie - Werbungskostenüberschuß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer; Werbungskosten; Erzielung von Einkünften durch Wiederverkauf des erworbenen Gundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 95
  • BB 1995, 866
  • BB 1995, 911
  • DB 1995, 906
  • BStBl II 1995, 462
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
    Nach den Senatsentscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93 (BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und IX B 97/93 (BFHE 175, 541) stellen ein im Rahmen eines Bauherren- oder Ersterwerbermodells einem Anleger erteiltes Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie dann ein Indiz gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht dar, wenn sie für einen Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur ein Werbungskostenüberschuß erzielt wird und das Rückkaufangebot oder die Verkaufsgarantie entweder auf Wunsch des Anlegers abgegeben worden sind oder aber nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, daß das Angebot oder die Garantie für die Investitionsentscheidung des Anlegers bedeutsam waren.
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93

    Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
    Nach den Senatsentscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93 (BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und IX B 97/93 (BFHE 175, 541) stellen ein im Rahmen eines Bauherren- oder Ersterwerbermodells einem Anleger erteiltes Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie dann ein Indiz gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht dar, wenn sie für einen Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur ein Werbungskostenüberschuß erzielt wird und das Rückkaufangebot oder die Verkaufsgarantie entweder auf Wunsch des Anlegers abgegeben worden sind oder aber nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, daß das Angebot oder die Garantie für die Investitionsentscheidung des Anlegers bedeutsam waren.
  • BFH, 19.08.1986 - IV R 55/86

    Fehlen von Gründen bei einer Entscheidung als Grund für eine zulassungsfreie

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
    Das angefochtene Urteil ist ordnungsgemäß von den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern (vgl. hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. August 1986 IV R 55/86, BFH/NV 1987, 722) unterschrieben worden.
  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
    a) Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Aufwendungen erst dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Steuerpflichtige den Entschluß, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt hat (Senatsurteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658 m. w. N.).
  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
    Die Feststellungslast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (Senatsurteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301 m. w. N.).
  • BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06

    Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter

    Überdies binden die Schlussfolgerungen der Vorinstanz den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Im Übrigen binden die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).

    Zudem gilt auch hier der Grundsatz, dass die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann binden, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss in BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

    Denn die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen binden den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG nur darauf prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlußfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301).

    Es ist dann seine Sache darzulegen und ggf. zu beweisen, daß er entgegen diesem Indiz das Objekt langfristig vermieten und positive Einkünfte erzielen wollte (BFH-Urteil in BFHE 177, 95, 98, BStBl II 1995, 462).

    Dieser Vorbehalt ist wesentlich verschieden von dem, den der BFH in den zitierten Entscheidungen (vgl. BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 175, 541; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) beschreibt.

    Das FG durfte dabei im Rahmen seiner Gesamtwürdigung auch in Erwägung ziehen, daß die Kläger die Wohnung 12 Jahre nach ihrem Erwerb noch nicht veräußert hatten (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751); als entscheidend hat das FG diesen Umstand nicht angesehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; Beschluß in BFHE 175, 541).

  • BFH, 27.09.2016 - VIII R 66/13

    Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Änderung des

    Seine Würdigung, auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen seien die Voraussetzungen für die Annahme eines steuerbaren Zuflusses der streitigen Zinsen erst im Streitjahr gegeben, ist nach § 118 Abs. 2 FGO für den Senat bindend, weil sie von einem zutreffenden Sachverhalt ausgeht und weder gegen die Denkgesetze noch allgemeinen Erfahrungssätze verstößt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 12. April 2016 VIII R 60/14, BFH/NV 2016, 1455; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Denn die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen binden den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind, sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 57/10

    Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder

    Außerdem binden die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Das Revisionsgericht kann --neben der Überprüfung der insoweit maßgebenden Kriterien (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 118 FGO Tz. 78)-- die Feststellungen des FG nur darauf überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

    Die Schlussfolgerungen des FG haben Bestand und sind daher bindend, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).

    Im Übrigen binden die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss in BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie

    Das FG kann die Absicht des Steuerpflichtigen, langfristig Überschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, wegen einer beim Erwerb erteilten sog. Wiederverkaufsgarantie nur dann verneinen, wenn erkennbar ist, daß der Steuerpflichtige bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (Anschluß an das BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462).

    Die Absicht des Steuerpflichtigen, langfristig Überschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann aber wegen einer sog. Wiederverkaufsgarantie nur dann verneint werden, wenn erkennbar ist, daß der Steuerpflichtige bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462).

    Nur wenn die Wiederverkaufsgarantie einen solchen Vermögensverlust ausschließt, ist die Investitionsentscheidung für den Steuerpflichtigen "risikolos" (BFH-Urteil in BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) und ermöglicht ihm darüber hinaus die Mitnahme von Steuervorteilen.

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14

    Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 83/05

    Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Beteiligtenfähigkeit und

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

  • BFH, 27.04.2007 - VIII B 250/05

    Vertragsauslegung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

  • BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 14.05.2013 - X B 123/12

    Formelle Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 61/96

    Private oder betriebliche Spekulationsverluste?

  • BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge

  • FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90

    Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • BFH, 02.02.2009 - VIII B 206/08

    Zufluss der durch privatärztliche Verrechnungsstellen eingezogenen Honorare von

  • BFH, 22.02.2012 - VIII B 66/11

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; private Pkw-Nutzung

  • BFH, 11.08.2011 - VIII B 34/11

    NZB - Wahlrecht bei Praxisveräußerung

  • BFH, 16.11.2005 - X R 19/04

    Keine Transformation einer Altrücklage in eine Existenzgründerrücklage

  • BFH, 02.04.2009 - VIII B 176/08

    Feststellungslast und Schätzung bei Steuerhinterziehung

  • BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99

    Geschlossener Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 9/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - freie Beweiswürdigung - Bindung des BFH

  • BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98

    Einkommensteuer - Grundstück - Nutzungswert - Kostenmiete - Einliegerwohnung -

  • BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

  • BFH, 20.08.2003 - X B 164/02

    Keine Berücksichtigung von Verlusten der Anlaufzeit bei fehlender

  • FG Köln, 13.12.2001 - 15 K 6179/94

    Gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten

  • FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98

    Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften

  • FG Düsseldorf, 28.07.1999 - 13 K 4854/93

    Bauherrenmodell; Einkunftserzielungsabsicht; Verkaufsgarantie - Verkaufsgarantie

  • FG Düsseldorf, 04.06.1998 - 13 K 5513/93

    Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an

  • FG München, 07.10.2003 - 2 K 3982/00

    Werbungskosten; vergebliche, vorweggenommene Vermietungsabsicht; bedingte

  • FG Düsseldorf, 27.01.1999 - 13 K 5544/93

    Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Anspruch auf Feststellung des

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 6 K 258/94

    Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen; Abzugsfähigkeit von vor der

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