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BGH, 03.11.2005 - IX ZA 23/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Einschränkung der Anfechtungsberechtigung bei Verstreichen der Nutzungsmöglichkeit einer erfolgversprechenden Vollstreckungsmöglichkeit; Bestehen einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; AnfG § 3 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AnfG § 2 § 3 Abs. 2
Begriff der Gläubigerbenachteiligung; Voraussetzungen der Anfechtung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79
Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen …
Auszug aus BGH, 03.11.2005 - IX ZA 23/03
Eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung, die bereits im Vornahmezeitpunkt (hier des § 8 Abs. 2 AnfG) ohne das Hinzutreten außerhalb liegender Umstände die Befriedigungsmöglichkeiten des anfechtenden Gläubigers mindestens erschwert oder auch nur verzögert (BGHZ 78, 318, 328), ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Vollstreckung für den Gläubiger erst später endgültig aussichtslos wird. - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
- OLG Koblenz, 25.09.2003 - 5 U 798/03
Anforderungen an die Darlegung der Benachteiligungsabsicht
Auszug aus BGH, 03.11.2005 - IX ZA 23/03
Ein Grund zur Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO gegen das Berufungsurteil (veröffentlicht in ZInsO 2004, 212) besteht nicht.
- OLG Koblenz, 25.09.2003 - 5 U 788/03
Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
BGH, Beschluss vom 03.11.2005 - IX ZA 23/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).