Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.05.2014

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   BGH, 24.06.2014 - IX ZA 26/13   

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https://dejure.org/2014,18308
BGH, 24.06.2014 - IX ZA 26/13 (https://dejure.org/2014,18308)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2014 - IX ZA 26/13 (https://dejure.org/2014,18308)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - IX ZA 26/13 (https://dejure.org/2014,18308)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Gerichte zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien bzgl. Bescheidens der Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 4 S. 5
    Verpflichtung der Gerichte zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien bzgl. Bescheidens der Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - IX ZA 26/13
    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die ergänzende Begründung einer Entscheidung zu erzwingen, die als unanfechtbare Entscheidung (§ 127 Abs. 2, § 567 ZPO) keiner Begründung bedurfte (vgl. BVerfG NJW 1979, 1161; 1994, 574; 1998, 3484 f).
  • BVerfG, 08.12.1992 - 1 BvR 326/89

    Begründungsumfang bei Nichtannahme der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - IX ZA 26/13
    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die ergänzende Begründung einer Entscheidung zu erzwingen, die als unanfechtbare Entscheidung (§ 127 Abs. 2, § 567 ZPO) keiner Begründung bedurfte (vgl. BVerfG NJW 1979, 1161; 1994, 574; 1998, 3484 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - IX ZA 26/13
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - IX ZA 26/13
    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die ergänzende Begründung einer Entscheidung zu erzwingen, die als unanfechtbare Entscheidung (§ 127 Abs. 2, § 567 ZPO) keiner Begründung bedurfte (vgl. BVerfG NJW 1979, 1161; 1994, 574; 1998, 3484 f).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZA 10/20

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; Fehlen

    Von einer weiterreichenden Begründung sieht er auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 577 Abs. 6 Satz 2, 3 ZPO ab (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - IX ZA 26/13, juris Rn. 2; vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3; vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, juris Rn. 3; vom 19. November 2019 - VIII ZA 11/19, juris Rn. 4; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2014 - IX ZA 26/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11645
BGH, 15.05.2014 - IX ZA 26/13 (https://dejure.org/2014,11645)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - IX ZA 26/13 (https://dejure.org/2014,11645)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - IX ZA 26/13 (https://dejure.org/2014,11645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - IX ZA 26/13
    Insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss die Klägerin nicht in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), das den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4 mwN).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2015 - 2 U 39/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eigene

    Dafür reicht eine bloße mündliche Anweisung nicht aus (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 15 U 105/13, bei juris Rz. 6, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZA 26/13, bei juris Rz. 8; a.A. Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 20. März 2015 - 11 U 245/14, bei juris; n. rkr., jetzt BGH - X ZR 155/15).
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