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   BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15   

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https://dejure.org/2016,4328
BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15 (https://dejure.org/2016,4328)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2016 - IX ZA 28/15 (https://dejure.org/2016,4328)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - IX ZA 28/15 (https://dejure.org/2016,4328)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 1 InsO, § 134 InsO, § 925 Abs 1 BGB, § 873 Abs 1 BGB
    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung eines vom Schuldner mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauften Grundstücks ohne Zwischenauflassung auf einen Dritten

  • IWW

    § 181 BGB, § 134 InsO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 129 Abs. 1 InsO

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 129 Abs. 1; BGB §§ 164, 925 Abs. 1, 873 Abs. 1
    Keine Gläubigerbenachteiligung durch Verfügung des Schuldners über ein Grundstück aufgrund Auflassungsvollmacht ohne eigenen Zwischenerwerb

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzrechtliche Beurteilung der Übertragung eines vom Schuldner durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauften Grundstücks durch diesen; Erforderlichkeit der objektiven Gläubigerbenachteiligung für die Insolvenzanfechtung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung eines vom Schuldner mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauften Grundstücks ohne Zwischenauflassung auf einen Dritten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Übertragung eines mit Treuhandmitteln gekauften Grundstücks auf einen Dritten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrechtliche Beurteilung der Übertragung eines vom Schuldner durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauften Grundstücks durch diesen; Erforderlichkeit der objektiven Gläubigerbenachteiligung für die Insolvenzanfechtung

  • rechtsportal.de

    Insolvenzrechtliche Beurteilung der Übertragung eines vom Schuldner durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauften Grundstücks durch diesen; Erforderlichkeit der objektiven Gläubigerbenachteiligung für die Insolvenzanfechtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Gläubigerbenachteiligung bei Zuwendung eines treuhänderisch erworbenen Grundstücks ohne Zwischenauflassung an Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksgeschäfte mit Treuhandmitteln - und die Gläubigerbenachteiligung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzanfechtung ohne Gläubigerbenachteiligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzanfechtung ohne Gläubigerbenachteiligung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 744
  • ZIP 2016, 630
  • MDR 2016, 553
  • NZI 2016, 362
  • WM 2016, 557
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 236/07

    Anfechtbarkeit einer stehengelassenen Gesellschafterleistung in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15
    Soweit die Schuldnerin einen ihr möglichen Vermögenserwerb nicht wahrgenommen hat, liegt darin keine Gläubigerbenachteiligung (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - IX ZR 236/07, WM 2009, 1042 Rn. 15).
  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81

    Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15
    Dieses setzte zumindest einen fortbestehenden Erfüllungsanspruch sowie eine bindende Auflassung und entweder einen beim Grundbuchamt eingegangenen Eigentumsumschreibungsantrag der Schuldnerin oder die Eintragung einer Auflassungsvormerkung voraus (BGH, Urteil vom 30. April 1982 - V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 399; Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322 Rn. 42; MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 6. Aufl., § 925 Rn. 36 f; Bamberger/Roth/Grün, BGB, 3. Aufl., § 925 Rn. 41 ff; Huhn in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 10. Aufl., § 925 Rn. 13).
  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15
    Dass er auf Anweisung dessen handelt, der dem Schuldner den Gegenstand zuvor zugewendet hat, und der Anweisende den Zweck verfolgt, eine Zuwendung an den Leistungsempfänger zu erbringen, ist insoweit unerheblich (BGH, Urteil vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228 Rn. 19).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15
    Dieses setzte zumindest einen fortbestehenden Erfüllungsanspruch sowie eine bindende Auflassung und entweder einen beim Grundbuchamt eingegangenen Eigentumsumschreibungsantrag der Schuldnerin oder die Eintragung einer Auflassungsvormerkung voraus (BGH, Urteil vom 30. April 1982 - V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 399; Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322 Rn. 42; MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 6. Aufl., § 925 Rn. 36 f; Bamberger/Roth/Grün, BGB, 3. Aufl., § 925 Rn. 41 ff; Huhn in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 10. Aufl., § 925 Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2018 - IX ZR 307/16

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei

    Dieses Unterlassen ist nicht anfechtbar, weil es nicht zu einer Minderung des Schuldnervermögens führt, sondern lediglich dessen Mehrung verhindert (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - IX ZR 236/07, WM 2009, 1042 Rn. 15; Beschluss vom 4. Februar 2016 - IX ZA 28/15, WM 2016, 557 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Rogge/Leptien, 6. Aufl., § 129 Rn. 16a; Jaeger/Henckel, InsO, § 129 Rn. 24; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 129 Rn. 26; FK-InsO/Dauernheim, 9. Aufl., § 129 Rn. 34; Uhlenbruck/Hirte/Ede, aaO Rn. 197; einschränkend HK-InsO/Thole, 9. Aufl., § 129 Rn. 27).
  • OLG Schleswig, 15.06.2022 - 9 U 153/21

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung:

    Dass sie - wie vorliegend - auf Anweisung dessen handelt, der ihr den Gegenstand zuvor zugewendet hat, und dass der Anweisende, namentlich die X-S. GmbH, den Zweck verfolgt, eigene Verbindlichkeiten gegenüber dem Leistungsempfänger zu tilgen, ist insoweit unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, juris Rn. 19; Beschluss vom 4. Februar 2016 - IX ZA 28/15, juris Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22

    Insolvenzanfechtung und Rückgewähranspruch im Drei-Personen-Verhältnis

    Das gilt selbst dann, wenn die Zahlungen mit Mitteln bewirkt wurden, die zuvor von der GmbH an die Schuldnerin transferiert worden waren (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2022, 9 U 153/21, BeckRS 2022, 13651 Rn. 20 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 16.11.2007, IX ZR 194/04, juris Rn. 19; Beschluss vom 04.02.2016, IX ZA 28/15, juris Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 13.12.2022 - 3 U 87/22

    Insolvenzanfechtung und Rückgewähranspruch im Drei-Personen-Verhältnis

    Das gilt selbst dann, wenn die Zahlungen mit Mitteln bewirkt wurden, die zuvor von der GmbH an die Schuldnerin transferiert worden waren (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2022, 9 U 153/21, BeckRS 2022, 13651 Rn. 20 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 16.11.2007, IX ZR 194/04, juris Rn. 19; Beschluss vom 04.02.2016, IX ZA 28/15, juris Rn. 5).
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