Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - IX ZA 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7878
BGH, 14.01.2010 - IX ZA 42/09 (https://dejure.org/2010,7878)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX ZA 42/09 (https://dejure.org/2010,7878)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - IX ZA 42/09 (https://dejure.org/2010,7878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde; Reichweite des Insolvenzbeschlags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 36 Abs. 1 S. 2; InsO § 36 Abs. 4 S. 1
    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde; Reichweite des Insolvenzbeschlags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 09.10.1989 - 2 W 69/89

    Sozialhilfe; Lebensunterhaltshilfe; Unterhalt; Pfändungsschutz;

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZA 42/09
    Demgemäß entfällt ein Rechtsschutzinteresse des Schuldners für einen Vollstreckungsschutzantrag, nachdem der Drittschuldner an den Gläubiger gezahlt hat (OLG Köln OLGZ 1990, 236, 237; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850i Rn. 2; Musielak/Becker, ZPO 7. Aufl. § 850i Rn. 5).
  • BGH, 29.04.2021 - IX ZB 25/20

    Schuldner als Pfandgläubiger bzgl. Pfandrechten an den Ansprüchen auf Leistungen

    Ein Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners für einen Vollstreckungsschutzantrag entfällt, jedenfalls soweit es die Einzelzwangsvollstreckung betrifft, wenn der Drittschuldner an den Gläubiger gezahlt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZA 42/09, BeckRS 2010, 3666 Rn. 2 mwN; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 12. Auflage, § 850i Rn. 49; BeckOK-ZPO/Riedel, 2020, § 850i Rn. 14; Deppe in Henning/Lackmann/Rein, Privatinsolvenz, § 850i ZPO Rn. 13).

    Es kann daher dahinstehen, ob Pfändungsschutz nach § 850i ZPO aufgrund der schuldbefreienden Wirkung der Leistung des Drittschuldners nicht mehr gewährt werden kann, sobald die Zahlung einem Sonderkonto der Masse gutgeschrieben worden ist, bevor der Antrag gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZA 42/09, BeckRS 2010, 3666 Rn. 2; Urteil vom 20. Juli 2010 - IX ZR 37/09, BGHZ 186, 242 Rn. 15; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 12. Auf., § 850i Rn. 49 f; differenzierend AG Norderstedt, ZInsO 2017, 2189, 2191).

  • AG Norderstedt, 02.08.2017 - 66 IN 119/10

    Asymmetrisches Insolvenzverfahren: Nutzungen aus einem Nießbrauchsrecht als

    Es ist anerkannt, dass nach Abschluss des "Vollstreckungsverfahrens" ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Freigabe nach § 850i ZPO fehlt (BGH 14.01.2010, IX ZA 42/09; OLG Köln 09.10.1989, 2 W 69/89; MüKo/Smid ZPO, 5. Auflage, § 850i, Rn. 2; Stöber Forderungspfändung, 15. Auflage, Rn. 1236).

    Zwar hat auch der BGH diesen (einzel-)vollstreckungsrechtlichen Grundsatz für ein Insolvenzverfahren bestätigt (BGH 14.01.2010, IX ZA 42/09).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht