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   BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08   

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BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08 (https://dejure.org/2008,1819)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - IX ZA 46/08 (https://dejure.org/2008,1819)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08 (https://dejure.org/2008,1819)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss mangels Vorlage an das Landgericht

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Beschwerdeentscheidung durch Rechtspfleger selbst

  • zvi-online.de

    RPflG § 8 Abs. 4, § 11 Abs. 2; InsO § 7
    Zum Rechtsmittel gegen die - über eine Nichtabhilfe hinausgehende - vermeintliche (End-)Entscheidung des Rechtspflegers

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; InsO § 4d Abs. 1; ; InsO § 7; ; RPflG § 8 Abs. 4; ; RPflG § 11 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss mangels Vorlage an das Landgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über eigenen Entschluss durch Rechtspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Darf der Rechtspfleger alles alleine machen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdeentscheidung durch den Rechtspfleger?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 718
  • ZIP 2009, 289
  • MDR 2009, 464
  • WM 2009, 335
  • Rpfleger 2009, 221
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08
    Die gleichwohl existente und daher anfechtbare (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565, 566) Entscheidung ist auf die sofortige Beschwerde des Schuldners im Rechtsmittelverfahren von dem Landgericht als zuständigem Beschwerdegericht aufzuheben (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03, NJW-RR 2005, 1299).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08
    Nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung steht der Partei sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form getroffenen Entscheidung gegeben gewesen wäre (BGHZ 98, 362, 364 f ; 152, 213, 216) .
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08
    Nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung steht der Partei sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form getroffenen Entscheidung gegeben gewesen wäre (BGHZ 98, 362, 364 f ; 152, 213, 216) .
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08
    Die gleichwohl existente und daher anfechtbare (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565, 566) Entscheidung ist auf die sofortige Beschwerde des Schuldners im Rechtsmittelverfahren von dem Landgericht als zuständigem Beschwerdegericht aufzuheben (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03, NJW-RR 2005, 1299).
  • OLG Celle, 21.04.2006 - 11 W 17/06

    Pflicht zur Klärung schwieriger Rechtsfragen durch das Gericht bei der

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08
    Bei richtiger Entscheidungsform ist schon aufgrund der gegen die Ausgangsentscheidung eingelegten sofortigen Beschwerde auch über den nicht selbständig anfechtbaren (OLG Celle OLGReport 2006, 462; Zöller/Heßler, ZPO 27. Aufl. § 572 Rn. 15) Nichtabhilfebeschluss zu befinden (MünchKomm-ZPO/Lipp, 3. Aufl. § 572 Rn. 13).
  • BayObLG, 17.03.1959 - BReg. 2 Z 187/58
    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08
    In diesem Fall erweist sich ihre Entscheidung wegen der Inanspruchnahme dem Beschwerdegericht vorbehaltener richterlicher Befugnisse nach § 8 Abs. 4 Satz 1 RPflG als unwirksam (BayObLGZ 1959, 89, 93; OLG München RPflG 2000, 98 f; Roth in Bassenge/Roth, RPflG 11. Aufl. § 8 Rn. 4).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Da das Beschwerdegericht zu einer nachträglichen Abänderung der angefochtenen Entscheidung nicht berechtigt war, ist auf die Rechtsbeschwerde von Amts wegen der nach Beendigung der Beschwerdeinstanz verfahrensfehlerhaft ergangene Beschluss vom 14. April 2014 ebenfalls aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08, NJW-RR 2009, 718 Rn. 7).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Es liefe im Übrigen der Prozessökonomie zuwider (vgl. OLG Celle OLGR 2006, 462, 464), wenn zunächst das Beschwerdegericht die - obendrein nicht selbstständig anfechtbare (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2008, IX ZA 46/08, ZIP 2009, 289, 290; BayObLG FGPrax 2003, 199, 200; OLG Celle, aaO) - Nichtabhilfeentscheidung auf ihre Ordnungsgemäßheit hin überprüfen, die Nichtabhilfe- und/oder Vorlageentscheidung aufheben und im Anschluss an die Nachholung noch eine eigene Entscheidung in der Sache treffen müsste.
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 243/19

    Erledigung im Beschwerdeverfahren

    Das Beschwerdeverfahren ist gesetzlich so ausgestaltet, dass die Sache mit der Nichtabhilfeentscheidung beim Beschwerdegericht anfällt und dieses dann über die Ausgangsentscheidung in der Form, die diese durch die (Teil-)Nichtabhilfeentscheidung erhalten hat, entscheidet (vgl. OLG München Beschluss vom 27. März 2015 - 34 Wx 113/15 - juris Rn. 1; OLG Köln NJW-RR 2011, 21 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08 - NJW-RR 2009, 718 f.).
  • OLG München, 08.09.2015 - 34 Wx 237/15

    Rechtsschutz gegen Zwangshypothek aufgrund Ersuchens des Finanzamts

    Soweit über die insoweit beschränkte Beschwerde am 19.6.2015 unzutreffend das Grundbuchamt anstelle des sachlich berufenen Oberlandesgerichts (vgl. § 72 GBO) entschieden hat, ist diese Entscheidung unwirksam (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 RPflG; BGH Rpfleger 2009, 221/222 bei Rn. 7; Demharter § 72 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2023 - I ZB 33/23

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde eines Schuldners

    Über die Zulässigkeit einschließlich der Statthaftigkeit der Beschwerde hat allein das Beschwerdegericht zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08, NJW-RR 2009, 718 [juris Rn. 5]; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 572 Rn. 7; MünchKomm.ZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 572 Rn. 12).

    Trifft - wie hier - rechtsirrig das Untergericht die Entscheidung über die sofortige Beschwerde, ist die existente und anfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin vom Beschwerdegericht aufzuheben (Jänich in Wieczorek/Schütze, 5. Aufl., ZPO, § 572 Rn. 26; für eine Entscheidung durch den Rechtspfleger vgl. BGH, NJW-RR 2009, 718 [juris Rn. 7]).

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 U 54/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das

    Dass eine solche Verwerfung durch den "iudex a quo" dann ausgeschlossen ist, wenn er die Sache einem Rechtsmittelgericht vorzulegen hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 718), steht dem nicht entgegen, weil hier die Voraussetzungen einer derartigen Vorlage nicht gegeben sind.
  • OLG Köln, 10.06.2009 - 2 U 17/09

    Verfahren bei unzulässiger Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Daß eine solche Verwerfung durch den iudex a quo dann ausgeschlossen ist, wenn er die Sache einem Rechtsmittelgericht vorzulegen hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 718), steht dem nicht entgegen, weil hier die Voraussetzungen einer derartigen Vorlage nicht gegeben sind.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 54/10

    Entscheidung des Berufungsgerichts über ein unzulässiges Rechtsmittel; Vorlage an

    Dass eine solche Verwerfung durch den "iudex a quo" dann ausgeschlossen ist, wenn er die Sache einem Rechtsmittelgericht vorzulegen hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 718), steht dem nicht entgegen, weil hier die Voraussetzungen einer derartigen Vorlage nicht gegeben sind.
  • LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17

    Über die sofortige Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Dementsprechend ist die hier von der Rechtspflegerin getroffene Entscheidung über die Wiedereinsetzung und die sofortige Beschwerde wegen der Inanspruchnahme dem Beschwerdegericht vorbehaltener richterlicher Befugnisse unwirksam (BGH vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08 - juris).
  • KG, 05.08.2020 - 5 Ws 114/20

    Beschwerdeentscheidung durch ein sachlich unzuständiges Gericht

    Richterliche Entscheidungen, die an einem nach diesem Maßstab besonders schwer wiegenden Mangel leiden, sind nur in vereinzelten, atypischen Ausnahmen anzunehmen (vgl. Kühne/Gössel/Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., Einleitung K, Rn. 105; Schäfer, a. a. O., Rn. 2f., 7, jeweils m. w. N. ), etwa wenn die Entscheidung außerhalb eines rechtshängigen Verfahrens ergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - IV ZB 11/14 - juris Rn. 11), wenn die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben war oder wenn eine Gerichtsperson eine Entscheidung trifft, zu der sie nicht berufen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08 - juris: Unwirksamkeit einer Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers gegen eigenen Beschluss; zum Ganzen vgl. Elzer in BeckOK ZPO 37. Ed. 1. Juli 2020, § 300 Rdn. 65 m.w.N.).
  • LAG München, 02.10.2012 - 10 Ta 405/11

    Beschwerde - Abhilfeverfahren - Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger

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