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   BGH, 18.11.1999 - IX ZA 6/99   

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https://dejure.org/1999,8074
BGH, 18.11.1999 - IX ZA 6/99 (https://dejure.org/1999,8074)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1999 - IX ZA 6/99 (https://dejure.org/1999,8074)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1999 - IX ZA 6/99 (https://dejure.org/1999,8074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 60
    Berufung auf Masseunzulänglichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - IX ZA 6/99
    Ob diese durch eine Veröffentlichung (so Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 60 Rdnr. 3a; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 60 KO Anm. 2; vgl. künftig § 208 Abs. 2 Satz 1 InsO), durch ein Anschreiben an alle Gläubiger (so bei BAG NJW 1980, 141; vgl. künftig § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO) oder durch Anzeige an das Konkursgericht (vgl. OLG Kiel OLGR 19, 215; ferner Pape KTS 1995, 189, 197 und künftig § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO) zu erfolgen hat, kann hier offenbleiben.

    Auch wenn ihm in den Tatsacheninstanzen - entsprechend § 5 AnfG a.F. - eine angemessene Frist zur abschließenden Prüfung und förmlichen Anzeige der Masseunzulänglichkeit ("Aussetzung", vgl. BAG NJW 1980, 141) zuzugestehen war, ist eine solche Frist jedenfalls bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht längst abgelaufen.

  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den

    Für eine Leistungsklage des Altmassegläubigers im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO fehlt demgemäß im Anschluß an die Anzeige wegen des in § 210 InsO normierten Vollstreckungsverbots das Rechtsschutzbedürfnis, so daß sie als unzulässig abzuweisen ist, falls sie nicht in eine Feststellungsklage umgestellt wird (LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, bestätigt durch Urteil des BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - OLG Celle OLG-Report 2001, 61; siehe auch BGH ZInsO 2000, 42).
  • OLG Hamm, 29.07.2003 - 23 W 106/03

    Feststellung der Erstattungspflicht des Kostenschuldners

    Folglich besteht für eine Leistungsklage des Altmassegläubigers im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO nach erfolgter Anzeige mit Rücksicht auf das in § 210 InsO normierte Vollstreckungsverbot kein Rechtsschutzbedürfnis; sofern sie nicht auf eine Feststellungsklage umgestellt wird, ist sie als unzulässig abzuweisen (vgl. LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, bestätigt durch Urteil des BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00-; OLG Celle in OLGR 2001, 61; siehe auch BGH ZinsO 2000, 42).
  • AG Göttingen, 22.03.2001 - 74 IN 47/00

    Möglichkeit einer einseitigen Erledigungserklärung im

    Auch in der Geltung der InsO ist davon auszugehen, dass eine einseitige Erledigungserklärung möglich ist (OLG Celle ZInsO 2000, 42, 43 ; LG Meiningen ZIP 2000, 1451, 1452 =EWHt 2000, 1063; AG Köln ZIP 1999, 1889 f; AG Münster NZI 2000, 444).
  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

    Der Leistungsklage steht das Vollstreckungsverbot nach den §§ 210, 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO entgegen (BGHR Nr. 4 zu § 60 Abs. 1 KO = ZInsO 2000, S. 42 ; LAG Düsseldorf ZIP 2000, S. 2034 f; Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 2. Aufl. 2001, § 74 Rn. 55, S. 916).
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