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   BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03   

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https://dejure.org/2004,1415
BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03 (https://dejure.org/2004,1415)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - IX ZB 121/03 (https://dejure.org/2004,1415)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - IX ZB 121/03 (https://dejure.org/2004,1415)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung einer Berufungsbegründungsfrist; Vertrauen eines Prozessbevollmächtigten lediglich auf die Stattgabe eines ordnungsgemäß begründeten ersten Verlängerungsantrages; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung und Einwilligung des Gegners

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • Judicialis

    ZPO §§ 233 Ff; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 520 Abs. 2 S. 3
    Kein Vertrauen auf zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • BRAK-Mitteilungen

    Zweite Fristverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 520 Abs. 2 S. 3
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1742
  • MDR 2004, 765
  • FamRZ 2004, 867
  • VersR 2004, 1288
  • BB 2004, 854 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
    Ob ein solches Vertrauen auch bei einem zweiten Verlängerungsantrag gerechtfertigt sein kann, hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht nicht allgemein beantwortet, jedoch grundsätzlich in Zweifel gezogen (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, 948), nach den besonderen Umständen des jeweiligen Sachverhalts entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; v. 6. November 2001 - XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22) und bisher nur in einem Falle, in dem der Rechtsanwalt trotz mehrfacher Erinnerung erst mit beträchtlicher Verspätung Akteneinsicht erhalten hatte, bejaht (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000, aaO).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96

    Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
    Ob ein solches Vertrauen auch bei einem zweiten Verlängerungsantrag gerechtfertigt sein kann, hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht nicht allgemein beantwortet, jedoch grundsätzlich in Zweifel gezogen (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, 948), nach den besonderen Umständen des jeweiligen Sachverhalts entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; v. 6. November 2001 - XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22) und bisher nur in einem Falle, in dem der Rechtsanwalt trotz mehrfacher Erinnerung erst mit beträchtlicher Verspätung Akteneinsicht erhalten hatte, bejaht (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000, aaO).
  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
    Da er dies nicht getan hat, trifft ihn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Verschulden an der Versäumung der Begründungsfrist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1993 - LwZR 2/93, NJW 1994, 55, 56; v. 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350).
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZB 17/95

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einhaltung einer beantragten Fristverlängerung zur

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
    Da er dies nicht getan hat, trifft ihn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Verschulden an der Versäumung der Begründungsfrist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1993 - LwZR 2/93, NJW 1994, 55, 56; v. 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350).
  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt in aller Regel lediglich darauf vertrauen, daß einem ordnungsgemäß begründeten ersten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH, Beschl. v. 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2001 - XI ZB 14/01

    Wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Versagung von

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
    Ob ein solches Vertrauen auch bei einem zweiten Verlängerungsantrag gerechtfertigt sein kann, hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht nicht allgemein beantwortet, jedoch grundsätzlich in Zweifel gezogen (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, 948), nach den besonderen Umständen des jeweiligen Sachverhalts entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; v. 6. November 2001 - XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22) und bisher nur in einem Falle, in dem der Rechtsanwalt trotz mehrfacher Erinnerung erst mit beträchtlicher Verspätung Akteneinsicht erhalten hatte, bejaht (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000, aaO).
  • BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23

    Elektronisches Dokument; einfache Signatur

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen, dass der Berufungskläger grundsätzlich nicht darauf vertrauen darf, dass ihm ohne Einwilligung des Gegners eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bewilligt wird, und infolgedessen ein erfolgversprechender Antrag auf weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr rechtzeitig gestellt werden kann, wenn die Einwilligung nicht vorliegt und nach 23.00 Uhr am letzten Tag der Frist realistischerweise auch nicht mehr zu erlangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2021 - III ZB 64/20, NJW-RR 2021, 1143 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 102/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe in

    Die Zwei-Wochen-Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG sei im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorrangig und verdränge auch bei der sofortigen Beschwerde gegen PKH-Entscheidungen eine entsprechende Anwendung der durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) zum 1. Januar 2002 eingeführten Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 433; OLG Dresden FamRZ 2005, 1188, 1189 und 2004, 1979 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450 f.; OLG Celle FGPrax 2003, 30; BayObLG NJW 2002, 3262 f. und NJW 2002, 2573; Zimmermann Festschrift für Musielak 2004, 729, 737; Demharter NZM 2002, 233, 236 und BGH-Report 2004, 840; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rdn. 4, 34 a; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 14 FGG Rdn. 7; a.A.: Decker NJW 2003, 2291, 2293; Zimmer, FamRZ 2005, 1145, 1146; differenzierend Philippi, NJW-Sonderheft BayObLG 2005, 60, 61 f.).
  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Ist der Prozessbevollmächtigte einer Partei erkrankungsbedingt an der Einhaltung der bereits um einen Monat verlängerten Berufungsbegründungsfrist gehindert, ist für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1, 2 ZPO der Wegfall der Erkrankung und nicht der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Gegenseite ihre Zustimmung zu einer erneuten Fristverlängerung verweigert (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 4. März 2004, IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742 und vom 6. Juli 2009, II ZB 1/09, NJW 2009, 3037).

    Denn der Beklagte konnte im Hinblick auf die Bestimmung des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO von vornherein nicht darauf vertrauen, dass ihm ohne Einwilligung der Gegenseite eine zweite Fristverlängerung gewährt würde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2).

  • BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich Gewährleistung der Wahrung

    Da gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über einen Monat hinaus ohne Einwilligung des Gegners nicht in Betracht kommt, darf ein Prozessbevollmächtigter grundsätzlich nur dann auf eine weitergehende Verlängerung vertrauen, wenn er erwarten durfte, der Gegner werde die erbetene Zustimmung vor Ablauf der Frist erteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2022 - II ZB 3/22, FamRZ 2022, 1797 Rn. 11; vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 6; vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 10; vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2).

    Insbesondere lässt sie sich weder aus den Gesetzesmaterialien noch aus dem - von den aufgeführten Literaturstimmen teilweise in Bezug genommenen - Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 (IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742) ableiten.

    Auch der von der Literatur angeführte Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 (IX ZB 121/03, aaO) verhält sich nicht zu der Frage, ob eine mehrmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO einwilligungsfrei zulässig ist, sofern der Verlängerungszeitraum insgesamt einen Monat nicht überschreitet.

  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht (§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.) grundsätzlich in Zweifel gezogen, ob der Rechtsmittelführer auch darauf vertrauen darf, dass einem zweiten ordnungsgemäß begründeten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99; NJW-RR 2000, 947; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; offengelassen von BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 172/20

    A) Holt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten einer Familienstreitsache

    Holt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten einer Familienstreitsache bei Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus nicht die erforderliche Zustimmung des Gegners ein, so beruht die anschließende Fristversäumung auf seinem Verschulden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, FamRZ 2004, 867).

    a) Da gemäß § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus ohne Einwilligung des Gegners nicht zulässig ist, hätte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners grundsätzlich nur dann eine weitere Verlängerung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten dürfen, wenn er darauf vertrauen durfte, der Gegner werde eine erbetene Zustimmung vor Ablauf der Frist erteilen (vgl. BGH Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03 - FamRZ 2004, 867).

  • BGH, 12.12.2017 - VI ZB 24/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit

    cc) Da mithin nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin rechtzeitig Akteneinsicht beantragt hat, kann offen bleiben, ob - wie die Klägerin unter Hinweis auf die allerdings ausschließlich die Revision betreffende Vorschrift des § 551 Abs. 2 Satz 6 Hs. 2 ZPO meint - bei deren Ausbleiben eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners über die von § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgesehene Frist hinaus in Betracht kommt (vgl. zum Ausbleiben der rechtzeitig beantragten Akteneinsicht als erheblicher Grund iSv § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947 f. unter II. 2.; siehe weiter BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2012 - III ZB 57/11, NJW-RR 2012, 1462 unter II. 2. a; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1.; vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, NJW-RR 2004, 1500, 1501 unter II. 2. b; vom 4. März 2004 - XI ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2.).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

    Denn mit einem Erfolg dieses Fristverlängerungsantrags konnte er nicht rechnen, weil gemäß § 551 Abs. 2 Satz 6 ZPO die Frist ohne Einwilligung des Gegners nur um bis zu zwei Monate verlängert werden kann, dieser Zeitraum bereits verstrichen war und ein Einverständnis des Gegners mit einer darüber hinaus gehenden Fristverlängerung nicht vorlag (vgl. zu der entsprechenden Regelung des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Berufung BGH, Beschluß vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 2 b; Beschluß vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2).
  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 14/06

    Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Verlängerung von Fristen

    Zwar kann dem Beklagten kein Verschulden seines Prozessvertreters insoweit angelastet werden, als dieser auf die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in der beantragten Weise vertraute, nachdem er einen ersten Verlängerungsantrag unter Darlegung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestellt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03 - VersR 2004, 1288 und Beschluss vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - VersR 1999, 1559, 1560).
  • BGH, 26.07.2012 - III ZB 57/11

    Berufungsbegründungsfrist: Darlegung der notwendigen Einwilligung des

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Zustimmung rechtsmissbräuchlich verweigert wird, kann dahinstehen; ein vergleichbarer Sachverhalt liegt hier nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

  • BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06

    Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer

  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere

  • BGH, 27.05.2021 - III ZB 64/20

    Wiedereinsetzung, Vorrang eines Fristverlängerungsantrags

  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 3/22

    Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der

  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts

  • BSG, 27.06.2023 - B 1 KR 27/22 R

    Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren nach Versäumung der

  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 1/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 99/19

    Rechtsschutz gegen die Verurteilung zur Rückübertragung eines im Wege

  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 2/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 82/04

    Versäumung der Beschwerdefrist hinsichtlich der Anfechtung der Ablehnung von

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZB 3/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete

  • BGH, 16.04.2009 - VII ZB 67/08

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Koblenz, 11.05.2020 - 13 UF 128/20

    Kein Stillstand der Rechtspflege durch Corona-Pandemie, Fristen gelten fort

  • BGH, 13.01.2022 - IX ZB 44/21

    Verwerfung der Gehörsrüge gegen den den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnenden

  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 12.08.2004 - VIII ZR 10/04
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 7 U 25/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 16/09

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Grenzen

  • OLG Köln, 30.09.2019 - 3 U 107/19

    Berufungsbegründungsfrist: Gegnereinwilligung - 2. Verlängerungsantrag

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