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   BGH, 20.07.2017 - IX ZB 13/16   

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https://dejure.org/2017,28416
BGH, 20.07.2017 - IX ZB 13/16 (https://dejure.org/2017,28416)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2017 - IX ZB 13/16 (https://dejure.org/2017,28416)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - IX ZB 13/16 (https://dejure.org/2017,28416)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO, § 251 Abs 1 Nr 2 InsO, § 251 Abs 3 InsO
    Insolvenzverfahren: Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren; Ausgleich der durch den Insolvenzplan verursachten Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung

  • IWW

    § 231 InsO, §§ ... 248, 251 InsO, § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 6, 231 Abs. 3 InsO, § 575 Abs. 1, 2 ZPO, § 251 InsO, § 231 Abs. 1 InsO, § 232 InsO, § 232 Abs. 1 InsO, § 248 InsO, §§ 232 ff InsO, § 251 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 251 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 251 Abs. 3 InsO, Art. 103g Satz 1 EGInsO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren durch das Insolvenzgericht; Offensichtlichkeit des Einreichens eines erfolgreichen Antrags auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten; Ausgleich der durch ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 251 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3
    Zurückweisung des Insolvenzplans mangels Bestätigung durch das Gericht bei erwartetem Versagungsantrag eines Grundpfandgläubigers wegen Schlechterstellung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren wegen fehlender Aussicht auf Bestätigung durch das Gericht bei zu erwartendem Versagungsantrag

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren; Ausgleich der durch den Insolvenzplan verursachten Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zurückweisung eines Insolvenzplans bei absehbarer Versagung der gerichtlichen Bestätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren durch das Insolvenzgericht; Offensichtlichkeit des Einreichens eines erfolgreichen Antrags auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten; Ausgleich der durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren; Ausgleich der durch den Insolvenzplan verursachten Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren wegen fehlender Aussicht auf Bestätigung durch das Gericht bei zu erwartendem Versagungsantrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zurückweisung eines vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht im Vorprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückweisung eines Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1130
  • ZIP 2017, 1576
  • ZIP 2017, 61
  • NZI 2017, 751
  • WM 2017, 1616
  • DB 2017, 1898
  • Rpfleger 2017, 649
  • NZG 2017, 1316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZB 30/10

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 13/16
    Deshalb kommt es auf die Frage nicht an, ob ein Insolvenzplan nach einer solchen Zuleitung noch nach § 231 InsO zurückgewiesen werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZB 30/10, ZInsO 2011, 1550 Rn. 2).

    Bereits vorliegende Äußerungen eines Gläubigers können in diesem Zusammenhang ebenso berücksichtigt werden wie bei der Frage, ob mit einer Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger zu rechnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340 Rn. 3; vom 30. Juni 2011 - IX ZB 30/10, ZInsO 2011, 1550 Rn. 2 f).

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09

    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 13/16
    Bereits vorliegende Äußerungen eines Gläubigers können in diesem Zusammenhang ebenso berücksichtigt werden wie bei der Frage, ob mit einer Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger zu rechnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340 Rn. 3; vom 30. Juni 2011 - IX ZB 30/10, ZInsO 2011, 1550 Rn. 2 f).
  • AG Düsseldorf, 30.03.2020 - 513 IK 220/17
    (vergl. BGH vom 20.07.2017, IX ZB 13/16, ZInsO 2017, 1779 Rn. 12. Danach ist es zulässig, bei der Frage, ob mit einer Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger zu rechnen ist, auch auf bereits verfrüht abgegebene Erklärungen von Gläubigern abzustellen.
  • LG Bielefeld, 20.01.2021 - 23 T 478/20
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss für den vergleichbaren Fall, dass die durch einen Insolvenzplan verursachte Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung ausgeglichen werden soll, die Finanzierung der zum Ausgleich vorgesehenen Mittel werthaltig und gesichert sein (BGH, NZI 2017, 751).
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