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   BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04   

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BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04 (https://dejure.org/2005,300)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - IX ZB 134/04 (https://dejure.org/2005,300)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04 (https://dejure.org/2005,300)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der alten insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vor dem 1. Januar 2004 eröffneten masselosen Insolvenzverfahren für Treuhänder; Verfassungsmäßigkeit der Weitergeltung der alten Fassung der Vergütungsverordnung für noch nicht abgeschlossene "Altfälle"

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des Treuhänders in masselosen Insolvenzverfahren

  • zvi-online.de

    InsVV § 2 Abs. 2 a. F., § 13 Abs. 1 Satz 3 a. F., § 19 n. F.
    Geltung der alten InsVV für Vergütung des vor dem 1. 1. 2004 in masselosem Insolvenzverfahren bestellten Treuhänders

  • Judicialis

    InsVV § 2 Abs. 2; ; InsVV a.F. § 13 Abs. 1 Satz 3; ; InsVV n.F. § 19

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Treuhändern in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter Fassung für "Altfälle"

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Insolvenzordnung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter Fassung für "Altfälle" gebilligt

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1508
  • ZIP 2005, 447
  • MDR 2005, 836
  • NZI 2005, 228
  • WM 2005, 522
  • WM 2005, 523
  • Rpfleger 2005, 376
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    Für Treuhänder, die vor dem 1. Januar 2004 in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt worden sind, ist die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung in ihrer alten Fassung weiter anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 157, 282 und BGH ZIP 2004, 424).

    Der Bundesgerichtshof hat in der zur Treuhändervergütung ergangenen Entscheidung vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424), die an die Entscheidung vom selben Tag zur Insolvenzverwaltervergütung in massearmen Verfahren (IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417, zur Veröffentlichung in BGHZ 157, 282 vorgesehen) anschließt, im Kern ausgeführt:.

    Nach nochmaliger Überprüfung hält der Bundesgerichtshof an seiner Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417, zur Veröffentlichung in BGHZ 157, 282 vorgesehen; v. 15. Januar 2004 - IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424) fest, soweit sich diese nicht durch die Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I 2569; fortan: ÄnderungsVO) erledigt hat.

    Nach dem Willen des Verordnungsgebers sollten die mit der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung neu eingeführten Regelsätze für das durchschnittliche Verfahren ohne weitere Zuschläge maßgeblich sein (BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, aaO S. 423 unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung zur InsVV).

    Mit der massearmen Kleininsolvenz sind Verfahrensabläufe geschaffen worden, die vor Einführung der Insolvenzordnung keine Entsprechung hatten (BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, aaO S. 422).

    Vor diesem Hintergrund bleibt der Senat bei seiner Auffassung, daß die Einschätzung des Verordnungsgebers hinsichtlich der Mindestgebühr nicht von vornherein offensichtlich fehlerhaft war (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, aaO S. 422 f).

    cc) Schließlich hält die Rechtsbeschwerde die Stichtagsregelung (BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, aaO S. 423 f unter 8. bis 10.; jetzt Art. 1 Nr. 10 ÄnderungsVO, § 19 InsVV) für willkürlich und verfassungsrechtlich nicht haltbar.

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 46/03

    Vergütung des Treuhänders in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    Für Treuhänder, die vor dem 1. Januar 2004 in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt worden sind, ist die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung in ihrer alten Fassung weiter anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 157, 282 und BGH ZIP 2004, 424).

    Zur Begründung hat es sich im wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424) bezogen, wonach auf einen Treuhänder, der vor dem 1. Januar 2004 bestellt worden ist, § 13 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 InsVV a.F. anzuwenden sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in der zur Treuhändervergütung ergangenen Entscheidung vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424), die an die Entscheidung vom selben Tag zur Insolvenzverwaltervergütung in massearmen Verfahren (IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417, zur Veröffentlichung in BGHZ 157, 282 vorgesehen) anschließt, im Kern ausgeführt:.

    Nach nochmaliger Überprüfung hält der Bundesgerichtshof an seiner Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417, zur Veröffentlichung in BGHZ 157, 282 vorgesehen; v. 15. Januar 2004 - IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424) fest, soweit sich diese nicht durch die Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I 2569; fortan: ÄnderungsVO) erledigt hat.

    Auf einer solchen Annahme beruhen die Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2004 (aaO) indes nicht.

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02

    Regelvergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    Spielraum für eine Erhöhung der Mindestvergütung für den "Normalfall" eines massearmen Verfahrens wird damit nicht gewährt (vgl. auch BGHZ 152, 18, 27 für das rechtsähnliche Verhältnis der §§ 24, 25 ZwVerwVO).

    Eine Anhebung kann erwogen werden, wenn die allgemeinen Kosten seit Erlaß der Verordnung (19. August 1998) stark angestiegen sind (vgl. BVerfG ZIP 1989, 382, 383; BGHZ 152, 18, 23; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2004 - IXa ZB 30/03, WM 2004, 1645 f; je zu § 24 ZwVerwVO a.F.).

    Generell mußten auch gegenläufige Entwicklungen berücksichtigt werden, welche seit 1972 die Verwaltertätigkeit erleichtern, insbesondere die inzwischen weithin eingeführte EDV-Unterstützung häufig wiederkehrender Geschäftsvorfälle (vgl. BGHZ 152, 18, 25 f).

  • BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1165/87

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsverordnung für Konkurs- und

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    Eine Anhebung kann erwogen werden, wenn die allgemeinen Kosten seit Erlaß der Verordnung (19. August 1998) stark angestiegen sind (vgl. BVerfG ZIP 1989, 382, 383; BGHZ 152, 18, 23; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2004 - IXa ZB 30/03, WM 2004, 1645 f; je zu § 24 ZwVerwVO a.F.).

    (b) Die Rechtsbeschwerde meint, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG ZIP 1989, 382) zu §§ 3, 4 VergVO komme zum Ausdruck, das "bewegliche und offene System" der konkurs- oder insolvenzrechtlichen Vergütung biete generell ausreichende Möglichkeiten, den gesetzlichen Vergütungsanspruch zu konkretisieren und dem Einzelfall angemessene Beträge festzusetzen.

  • BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96

    Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    Jedoch darf die Auslegung nicht mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten (BVerfGE 71, 81, 105; 86, 288, 320; 95, 64, 93; BVerwGE 98, 280, 294; 105, 20, 23).

    Gegen den vordergründigen, nur scheinbar eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist eine verfassungskonforme Auslegung dagegen zulässig, wenn eine verdeckte Regelungslücke besteht, die eine teleologische Reduktion in Richtung auf das eigentliche Ziel des Gesetzgebers ermöglicht (BVerfGE 88, 145, 167; BVerwGE 105, 20, 23).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    Jedoch darf die Auslegung nicht mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten (BVerfGE 71, 81, 105; 86, 288, 320; 95, 64, 93; BVerwGE 98, 280, 294; 105, 20, 23).

    Im Wege der verfassungskonformen Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfGE 8, 71, 78 f; 101, 312, 329; BVerwGE 98, 280, 294; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl. Art. 20 Rn. 34; Bleckmann JuS 2002, 942, 946).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    (1) Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang und der Zweck der gesetzlichen Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist eine Auslegung geboten, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 69, 1, 55; 88, 145, 166; 93, 37, 81; 95, 64, 93).

    Dabei spielt es zwar keine Rolle, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers eine weitergehende als die nach der Verfassung zulässige Auslegung des Gesetzes eher entsprochen hätte (BVerfGE 69, 1, 55; 93, 37, 81).

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    (1) Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang und der Zweck der gesetzlichen Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist eine Auslegung geboten, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 69, 1, 55; 88, 145, 166; 93, 37, 81; 95, 64, 93).

    Gegen den vordergründigen, nur scheinbar eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist eine verfassungskonforme Auslegung dagegen zulässig, wenn eine verdeckte Regelungslücke besteht, die eine teleologische Reduktion in Richtung auf das eigentliche Ziel des Gesetzgebers ermöglicht (BVerfGE 88, 145, 167; BVerwGE 105, 20, 23).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    (1) Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang und der Zweck der gesetzlichen Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist eine Auslegung geboten, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 69, 1, 55; 88, 145, 166; 93, 37, 81; 95, 64, 93).

    Dabei spielt es zwar keine Rolle, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers eine weitergehende als die nach der Verfassung zulässige Auslegung des Gesetzes eher entsprochen hätte (BVerfGE 69, 1, 55; 93, 37, 81).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
    (1) Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang und der Zweck der gesetzlichen Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist eine Auslegung geboten, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 69, 1, 55; 88, 145, 166; 93, 37, 81; 95, 64, 93).

    Jedoch darf die Auslegung nicht mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten (BVerfGE 71, 81, 105; 86, 288, 320; 95, 64, 93; BVerwGE 98, 280, 294; 105, 20, 23).

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 30/03

    Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters

  • AG Potsdam, 26.03.2004 - 35 IN 68/03

    Zur Verfassungswidrigkeit des § 2 Abs. 2 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

  • AG Göttingen, 31.08.2004 - 74 IN 29/03

    Altverfahren; Gesetzesänderung; Insolvenzverwaltervergütung; masseloses

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Zu berücksichtigen ist dabei auch ein erst nach Erlass der Berufungsentscheidung geltendes Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 1953 - III ZR 214/50, BGHZ 9, 101, 102; BGH, Urteile vom 19. Februar 1993 - V ZR 269/91, NJW 1993, 1706, 1707, insoweit nicht in BGHZ 121, 347 abgedruckt; vom 21. Februar 1962 - V ZR 144/60, BGHZ 36, 348, 350; Beschluss vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, 1509).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    aa) Eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BGHZ 149, 165, 174; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, unter II 3 b aa (1), jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (BGH, Beschl. v. 20.1.2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, 1509 unter II 3 a aa; BGHZ 60, 68, 71 f.; 141, 329, 336; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 545 Rdn. 6).
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