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   BGH, 17.01.2008 - IX ZB 142/07   

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BGH, 17.01.2008 - IX ZB 142/07 (https://dejure.org/2008,1925)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - IX ZB 142/07 (https://dejure.org/2008,1925)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - IX ZB 142/07 (https://dejure.org/2008,1925)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Gläubiger zu einem vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplan in einem Beschluss; Voraussetzungen für das Bestehen der erforderlichen Mehrheit für einen Schuldenbereinigungsplan; Berücksichtigung einer höheren ...

  • zvi-online.de

    InsO § 309
    Zur Zustimmungsersetzung beim Schuldenbereinigungsplan

  • Judicialis

    InsO § 309

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 309
    Anforderungen an die Feststellung der Mehrheit für den Schuldenbereinigungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldbereinigungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan; Zustimmungsersetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 712
  • NZI 2008, 316
  • NZI 2008, 35
  • NJ 2008, 220
  • WM 2008, 652
  • Rpfleger 2008, 383
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 427/02

    Ersetzung der Zustimmung zu einem Fast-Nullplan

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 142/07
    Zwar heißt es in der vom Beschwerdegericht herangezogenen Senatsentscheidung vom 21. Oktober 2004 (IX ZB 427/02, NZI 2005, 46), aus § 308 Abs. 3 InsO folge nicht, dass die Summenmehrheit der zustimmenden Gläubiger gemäß § 309 Abs. 1 Satz 1 InsO allein aufgrund der Angaben des Schuldners im Schuldenbereinigungsplan geprüft werden dürfe.
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 142/07
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 146, 264, 269, 271; vgl. zuletzt OLG Stuttgart DB 2007, 904, 905 f. mit zustimmender Anmerkung von Achsnick/Thonfeld EWiR 2007, 333 f.) entschieden, nachrangige Gläubigerforderungen seien im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren, sofern - wie im vorliegenden Fall - eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung vorliege.
  • OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05

    Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 142/07
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 146, 264, 269, 271; vgl. zuletzt OLG Stuttgart DB 2007, 904, 905 f. mit zustimmender Anmerkung von Achsnick/Thonfeld EWiR 2007, 333 f.) entschieden, nachrangige Gläubigerforderungen seien im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren, sofern - wie im vorliegenden Fall - eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung vorliege.
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   BGH, 17.04.2008 - IX ZB 142/07   

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