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BGH, 25.09.2008 - IX ZB 154/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung der Berechnung der Vergütung eines Insolvenzverwalters
- Judicialis
InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. b)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsVV § 3 Abs. 1 lit. b
Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 08.11.2004 - 3.2 IN 331/00
- LG Frankfurt/Oder, 19.04.2005 - 19 T 879/04
- BGH, 25.09.2008 - IX ZB 154/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03
Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen …
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 154/05
Es ist hieran durch das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) nicht gehindert; denn dieses bezieht sich nur auf die Gesamthöhe der festzusetzenden Vergütung (BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373 unter II. 3. a.E. m.w.N.). - BGH, 24.01.2008 - IX ZB 120/07
Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung; Überschreitung des …
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 154/05
Das Nähere über die hiernach anzustellende Vergleichsberechnung ist dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2008 (IX ZB 120/07, ZIP 2008, 514 Rn. 7, 8) zu entnehmen. - BGH, 05.07.2007 - IX ZB 305/04
Abzug der an den Insolvenzverwalter wegen für den Einsatz besonderer Sachkunde …
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 154/05
Die Entscheidungen der Vorinstanzen weichen von dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2007 (IX ZB 305/04, ZIP 2007, 1958) zum Nachteil der Rechtsbeschwerdeführerin ab. - BGH, 12.06.2008 - IX ZB 184/07
Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 154/05
Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr einer Verschiebung der Maßstäbe mit sich bringt (st. Rspr., siehe zuletzt BGH, Beschl. v. 12. Juni 2008 - IX ZB 184/07 Rn. 4 m.w.N.).