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   BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11   

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https://dejure.org/2012,5166
BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11 (https://dejure.org/2012,5166)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11 (https://dejure.org/2012,5166)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - IX ZB 162/11 (https://dejure.org/2012,5166)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 InsVV, § 4 Abs 2 InsVV, § 8 Abs 3 InsVV
    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand bei der Geschäftsführung und Übertragung des Zustellungswesens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuschläge bei der Vergütung eines Insolvenzverwalters für eine stärkere Inanspruchnahme und die Übertragung von Zustellungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gewährung und Berechnung von Zuschlägen auf die Insolvenzverwaltervergütung für die Bearbeitung von Anfechtungsansprüchen und für Zustellungen

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand bei der Geschäftsführung und Übertragung des Zustellungswesens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschläge bei der Vergütung eines Insolvenzverwalters für eine stärkere Inanspruchnahme und die Übertragung von Zustellungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlag für anspruchsvolle Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuschläge zur Insolvenzverwaltervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 682
  • MDR 2012, 609
  • NZI 2012, 372
  • WM 2012, 666
  • Rpfleger 2012, 404
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 129/05

    Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters für die Übertragung des

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
    Dieser betrifft den hiermit verbundenen personellen Bearbeitungsaufwand (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440 Rn. 17).

    Die sächlichen Kosten, wie Porto, Kopierkosten und Umschläge, kann der Verwalter neben der allgemeinen Auslagenpauschale verlangen (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 7 ff); beim Zuschlag sind diese Kosten nicht einzubeziehen (BGH, aaO Rn. 14 f).

    Die Gewährung eines Zuschlags für die Übertragung der Zustellung setzt voraus, dass hierdurch ein ins Gewicht fallender Mehraufwand bewirkt worden ist (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822, 1823; vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 18), der im Allgemeinen voraussetzt, dass mindestens 100 Zustellungen besorgt worden sein müssen (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO).

    Mit den Zustellungen wird dem Verwalter gemäß § 8 Abs. 3 InsO eine Aufgabe übertragen, die an sich den Gerichten obliegt, also außerhalb der Regeltätigkeit des Verwalters liegt (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 10, 17).

    Deshalb darf die Erledigung, wenn sie einen nicht nur unerheblichen Aufwand erfordert, nicht unvergütet bleiben (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 17 mwN).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41 f mwN; st. Rspr.).

    Allerdings ist ein Zuschlag generell erst gerechtfertigt, wenn die Abweichung vom Normalfall eine Erhöhung der Vergütung um 5 v.H. rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 24).

    Die Grenze liegt nur im Allgemeinen bei 100 Zustellungen, kann aber nach Zuschnitt des Verfahrens niedriger oder höher sein, etwa wenn die Zahl der Gläubiger besonders niedrig oder hoch ist, was schon für sich genommen einen Abschlag oder Zuschlag rechtfertigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 43).

    Da mit dem Zuschlag der Personalaufwand für die Wahrnehmung der übertragenen gerichtlichen Aufgaben vergütet wird, kann die hiermit zuzuerkennende Vergütung auch im Rahmen der sonst erforderlichen Gesamtabwägung bei der Festsetzung eines Gesamtzuschlags oder Gesamtabschlags (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 12; st. Rspr.) keine relevante Änderung erfahren.

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
    Es ist deshalb, bezogen auf den einzelnen in Betracht zu ziehenden Zuschlagstatbestand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 f) zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Masseerhöhung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte.
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
    Führt der Insolvenzverwalter, der selbst Rechtsanwalt ist, diese Aufgaben selbst durch, kann er die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gemäß § 5 InsVV der Masse entnehmen, was er im Rahmen seines Vergütungsfestsetzungsantrags anzugeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36 f), oder einen Zuschlag zur Regelvergütung geltend machen.
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
    Einen Anfechtungsrechtsstreit wird dagegen ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 25/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Störung des Vertrauensverhältnisses zum

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
    Die Annahme des Beschwerdegerichts, der Personalaufwand für eine Zustellung sei mit ca. 2,70 EUR ausreichend bemessen, ist nicht zu Gunsten des Verwalters zu beanstanden; diese Höhe deckt sich auch in etwa mit entsprechenden anderweitigen Feststellungen der Praxis (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, WM 2012, 331, Rn. 12: 2,80 EUR für die gesamten Zustellkosten einschließlich Sachkosten).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03

    Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorzunehmender Zustellungen;

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
    Die Gewährung eines Zuschlags für die Übertragung der Zustellung setzt voraus, dass hierdurch ein ins Gewicht fallender Mehraufwand bewirkt worden ist (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822, 1823; vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 18), der im Allgemeinen voraussetzt, dass mindestens 100 Zustellungen besorgt worden sein müssen (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Besonderheiten des Einzelfalles sind durch entsprechende Zu- und Abschläge zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 41 f mwN; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, NZI 2012, 372 Rn. 10; MünchKomm-InsO/Riedel, 3. Aufl., § 3 InsVV Rn. 1).
  • BGH, 21.03.2013 - IX ZB 209/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Ersatz des Personal- und

    aa) Die sächlichen Kosten, zum Beispiel für Porti und Umschläge, kann der Verwalter neben der allgemeinen Auslagenpauschale in vollem Umfang erstattet verlangen (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440 Rn. 7 ff, 18; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 21).

    bb) Für die Gewährung eines Zuschlags für den personellen Mehraufwand hat der Senat bisher vorausgesetzt, dass dieser ins Gewicht gefallen sei (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822, 1823; vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 18; vom 8. März 2012, aaO Rn. 22).

    In neueren Entscheidungen hat er demgegenüber betont, dass die maßgebliche Mehrbelastung vom Zuschnitt des jeweiligen Verfahrens, insbesondere von der Zahl der Gläubiger, aber auch von der Höhe der Masse und damit der Regelvergütung abhänge (BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 23 f).

    (1) Mit den Zustellungen wird dem Verwalter gemäß § 8 Abs. 3 InsVV eine Aufgabe übertragen, die an sich den Gerichten obliegt, also außerhalb der Regeltätigkeit des Verwalters liegt (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 17 mwN; vom 8. März 2012, aaO Rn. 24).

    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, dass in der Literatur die Kosten für eine Zustellung mit eigenem Personal mit 2, 80 EUR ermittelt worden sind (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, WM 2012, 331 Rn. 12), in einem anderen Fall hat er 2, 70 EUR für den Personalaufwand nicht zum Nachteil des Verwalters als unrichtig angesehen (BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 23).

    Es könnte etwa daran gedacht werden, die Zumutbarkeitsgrenze bei 5 v.H. der Mindestvergütung anzusetzen (vgl. zum Grenzwert BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 24; vom 8. März 2012, aaO Rn. 23).

    Der Senat ist stets davon ausgegangen, dass bei Überschreitung des anzunehmenden Grenzwertes der Zuschlag anhand aller vorgenommenen Zustellungen zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 18; vom 8. März 2012, aaO Rn. 22, 24).

    Das beruht darauf, dass bei allen in Betracht kommenden Tatbeständen ein Zuschlag nur dann in Betracht kommt, wenn die Abweichung vom Normalfall eine Erhöhung der Vergütung um 5 v.H. rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 24; vom 8. März 2012, aaO Rn. 23).

    Der Senat hat dies bereits bisher für zulässig erachtet (BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 26).

    Die Höhe des Zuschlags wäre hier von der Höhe der Regelvergütung und damit der Berechnungsgrundlage abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 24).

    Zustellkosten sind für jedes Verfahren gesondert abzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 25).

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    (a) Die Tätigkeiten des Zeugen K.     sind nach den getroffenen Feststellungen dem Beklagten als Insolvenzverwalter zu- und auf seinen Vergütungsanspruch anzurechnen, weil der Zeuge bei diesem beschäftigt und für Tätigkeiten eingeschaltet war, die zu den allgemeinen Geschäften eines Insolvenzverwalters gehören (vgl. für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 11; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZVI 2013, 167 Rn. 4; anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Prozesskostenhilfe im Anfechtungsrechtsstreit BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 Rn. 9).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

    bb) Wenn - wie hier - die Berechnungsgrundlage durch die (möglicherweise) zuschlagsbegründende Tätigkeit größer geworden ist, ist zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Massemehrung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 9 ff, 15, 16).

    Bei der Höhe des dabei anzusetzenden Vergleichszuschlags, der ohne die Massemehrung zuzubilligen gewesen wäre, ist entscheidend, in welchem Maße der Insolvenzverwalter stärker als in Insolvenzverfahren vergleichbaren Zuschnitts ohne diese Tätigkeit in Anspruch genommen worden wäre, also der real gestiegene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41 f; vom 8. März 2012, aaO Rn. 10; st. Rspr.).

  • BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10

    Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter: Kürzung der Vergütung um nicht

    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, sind im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle bei außergerichtlicher Erledigung mit der Regelvergütung abgegolten (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 11; anders beim Treuhänder: BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, ZInsO 2012, 1138 Rn. 11 f).

    Einen solchen wird ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen, sofern sie nicht vom Anfechtungsgegner zu tragen sind, der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9; vom 8. März 2012, aaO Rn. 12).

    Für die abschließende vorprozessuale Prüfung gilt dies in gleicher Weise nur für rechtlich und tatsächlich schwierige Anfechtungsfragen (BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO).

  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    Dazu kann auch die (vorprozessuale) Einschaltung von Rechtsanwälten bezüglich spezifischer Rechtsfragen gehören, wobei sich je nach Handlungsweise unterschiedliche Folgen für seine Vergütung ergeben (vgl. BGH-Urteil vom 03.03.2016 - IX ZR 119/15, ZIP 2016, 727, Rz 17; BGH-Beschlüsse vom 23.03.2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825, Rz 6, 9; vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682, Rz 12; vom 13.03.2014 - IX ZB 204/11, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2014, 951, Rz 10; Keller in Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl., § 13 Rz 6; Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 4 InsVV Rz 23).
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 138/21

    Insolvenzverwalter müssen sich mit Anfechtungen beeilen

    Für die Frage, ob in diesen Fallgruppen das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Sachverhalts als geradezu unverständlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2016 - XI ZR 122/14, WM 2016, 780 Rn. 34 mwN), ist einzubeziehen, dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich verpflichtet ist, zum Zwecke der (Wieder-)Auffüllung der Masse Anfechtungsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, NZI 2012, 372 Rn. 11; Urteil vom 30. April 2015, aaO; Beschluss vom 14. Januar 2021 - IX ZB 27/18, NZI 2021, 505 Rn. 12; Jacoby in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2023, § 146 Rn. 6; Bork, ZIP 2005, 1120, 1123; Peters, KTS 2008, 295, 302; Fuchs, NZI 2017, 104; Kubusch/Graf, NZI 2018, 634, 637).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17

    Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

    Im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle sind bei außergerichtlicher Erledigung mit der Regelvergütung abgegolten (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZInsO 2012, 753 Rn. 11).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    In diesen Fällen hängt die Gewährung und die Höhe eines Zuschlags davon ab, dass die bewirkte Erhöhung der Regelvergütung keine angemessene Vergütung der Tätigkeit darstellt (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 15).
  • BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zum Degressionsausgleich

    Maßgebend ist ganz allgemein, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41 f; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 10; st.Rspr.).

    Bei der Bemessung der Höhe der Zuschläge für Tätigkeiten, die die Masse gemehrt haben, ist die durch die hiermit verbundene Erhöhung der Berechnungsgrundlage eingetretene Erhöhung der Regelvergütung zu berücksichtigen (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 13 ff; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 f).

  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 27/18

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer

  • BGH, 19.12.2013 - IX ZB 9/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung wegen Massezuflüssen zwischen dem

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11

    Insolvenzverwalterentlassung und Vergütungsfestsetzung: Verletzung der

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter

  • BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Bindungswirkung einmal gewählter

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 27/20

    A) Die Vergütung des Sonderverwalters in einem Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 162/10

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters: Wert des

  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung

  • LG Flensburg, 02.10.2019 - 5 T 108/18

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlagsgewährung wegen Unternehmensfortführung und

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 18/11

    Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren nach Ankündigung

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 19/11

    Anforderungen an die Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten

  • LG Dortmund, 01.03.2022 - 9 T 109/21
  • LG Münster, 14.03.2018 - 5 T 448/17

    Vergütung, Sonderinsolvenzverwalter, Aufgabenkreis Forderungsprüfung,

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 122/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung bei Geltendmachung in

  • LG Münster, 01.06.2017 - 5 T 557/16

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Zuschlag Anfechtungsansprüche, Zuschlag

  • LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
  • AG Ludwigshafen, 14.02.2022 - 3b IK 26/21

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Zustellungsauslagen erst ab

  • LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14

    Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters hinsichtlich

  • LG Gießen, 29.05.2020 - 7 T 68/20
  • AG Münster, 22.06.2017 - 73 IN 47/14

    Vergütung, Sonderinsolvenzverwalter, Forderungsprüfung, Mindestvergütung

  • AG Gießen, 05.11.2014 - 6 IK 32/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters/ Treuhänders: Ersatz des Personal- und

  • AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14

    Voraussetzungen und Höhe eines Zuschlags bei der Vergütung des

  • AG Münster, 15.02.2019 - 83 IN 1/08

    Vergütungsfestsetzung; hohe Berechnungsgrundlage, betragliche Auswirkung der

  • AG Potsdam, 27.01.2022 - 6.50 IK 110/21

    Kein Ersatz von Zustellkosten bei pauschaler Geltendmachung des Auslagenersatzes

  • LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
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