Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - IX ZB 164/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2858
BGH, 21.01.2010 - IX ZB 164/09 (https://dejure.org/2010,2858)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - IX ZB 164/09 (https://dejure.org/2010,2858)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - IX ZB 164/09 (https://dejure.org/2010,2858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 238 Abs 2 ZPO, § 574 Abs 2 ZPO, § 290 Abs 1 Nr 6 InsO, § 305 Abs 1 Nr 3 InsO
    Insolvenzrecht: Befugnis zur Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung; Rechtsbeschwerde wegen unzulässiger Versagung der Wiedereinsetzung im Beschwerdeverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Beschwerdefristablauf bei Unverschulden aufgrund der Unmöglichkeit zur rechtzeitigen Bestellung eines zulässigen Rechtsanwalts infolge von Mittellosigkeit; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der ...

  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Befugnis zur Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung; Rechtsbeschwerde wegen unzulässiger Versagung der Wiedereinsetzung im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Befugnis zur Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung; Rechtsbeschwerde wegen unzulässiger Versagung der Wiedereinsetzung im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 238 Abs. 2 S. 1; InsO § 4; InsO § 6
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Beschwerdefristablauf bei Unverschulden aufgrund der Unmöglichkeit zur rechtzeitigen Bestellung eines zulässigen Rechtsanwalts infolge von Mittellosigkeit; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 164/09
    Die gegenteiligen Entscheidungen der Instanzgerichte haben den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, weil ihm der Zugang zur Beschwerdeinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert worden ist (vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281; NJW 2005, 657, 658; 1931, 1932; NZA 2009, 509, 510; BGHZ 151, 221, 227 f; BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861 f; v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91

    Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden -

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 164/09
    Das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Anwendung der §§ 233 ff ZPO nicht an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen gebunden, sondern zur selbstständigen Würdigung der Beweislage berufen (BGHZ 4, 389, 395 f; BGH, Beschl. v. 18. März 1992 - IV ZR 101/91, NJW 1992, 1898, 1899; Gerken in Wieczorek/Schütze, aaO § 238 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 164/09
    Die gegenteiligen Entscheidungen der Instanzgerichte haben den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, weil ihm der Zugang zur Beschwerdeinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert worden ist (vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281; NJW 2005, 657, 658; 1931, 1932; NZA 2009, 509, 510; BGHZ 151, 221, 227 f; BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861 f; v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZB 56/13

    Insolvenzverfahren: Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch einen

    Denn hierzu ist jeder Insolvenzgläubiger berechtigt, der seine Forderung angemeldet hat, nicht nur der im Einzelfall von den unrichtigen Angaben betroffene (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/05, NZI 2007, 357 Rn. 2; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 164/09, ZInsO 2010, 631 Rn. 15).
  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 54/16

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Dies kann der Senat nachholen, da die Frage, ob Wiedereinsetzung zu Recht versagt worden ist, auch in tatsächlicher Hinsicht ohne Bindung an die Würdigung des Berufungsgerichts in vollem Umfang seiner Prüfung unterliegt (BGH, Urteil vom 18. März 1992 - IV ZR 101/91, NJW 1992, 1898 unter 4 a; Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 164/09, ZInsO 2010, 631 Rn. 13; jeweils mwN).
  • LG Darmstadt, 12.04.2013 - 5 T 65/13

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist bei Inhaftierung des Insolvenzschuldners

    Daher hat das Landgericht (und nicht das Amtsgericht) auch über den zugehörigen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist zu entscheiden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21.01.2010, Az. IX ZB 164/09, Rn. 7,8, juris-online bzw. ZInsO 2010, 631 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht