Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1567
BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06 (https://dejure.org/2007,1567)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - IX ZB 172/06 (https://dejure.org/2007,1567)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 (https://dejure.org/2007,1567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung von Neumasseverbindlichkeiten bei Klageerhebung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Annahme der Bedürftigkeit der Masse im Sinne des § 116 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Masseunzulänglichkeit; Abwicklung des Schuldnervermögens bei Vorliegen einer "Insolvenz in ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Klage des Insolvenzverwalters nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; InsO § 208; ; InsO § 209

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 116 S. 1 Nr. 1; InsO § 208 § 209
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Bedürftigkeit der Masse nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beurteilung der Bedürftigkeit der Masse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2187
  • MDR 2008, 107
  • NZI 2007, 721
  • NZI 2008, 13
  • NZI 2008, 15
  • NZI 2008, 98
  • WM 2007, 2201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06
    Hierbei sind insbesondere die im Falle des Obsiegens zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - II ZB 11/05, ZIP 2006, 682, 683).
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 PKH 4.05

    Bedürftigkeit und Zumutbarkeit als Voraussetzungen für die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06
    Sie wird auch von der Rechtsprechung anderer Gerichtszweige geteilt (vgl. BAG ZIP 2003, 1947 f; ZInsO 2003, 722, 723; BVerwG ZIP 2006, 1542, 1543; FG Brandenburg ZInsO 2004, 53).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06
    Denn die vom Insolvenzverwalter formgerecht angezeigte Masseunzulänglichkeit ist für das Prozessgericht bindend (BGHZ 154, 358, 360).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Der Regelungszweck des besonderen Verwertungs- und Verteilungsverfahrens nach den §§ 208 ff InsO, dem Insolvenzverwalter trotz Vorliegens einer "Insolvenz in der Insolvenz" die vollständige Abwicklung des Schuldnervermögens zu ermöglichen und ihm die zur Fortsetzung seiner Tätigkeit unerlässliche Handlungsfreiheit zurück zu geben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 7 mwN; HK-InsO/Landfermann, 8. Aufl., § 208 Rn. 4), und der damit verfolgte Vereinfachungs- und Beschleunigungsgewinn (BAG, ZIP 2002, 628, 630) wird durch eine Nachprüfung der Anzeige in einem späteren Haftungsprozess nicht berührt.
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

    aa) Für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, ist eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich (BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW.RR 2006, 1064 Rn. 15; vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9; vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3; vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5; vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 9).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 71/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Beschaffung eines Prozesskostenvorschusses

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15).
  • BGH, 28.02.2008 - IX ZB 147/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Anzeige der

    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Insolvenzverwalter auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) noch Prozesskostenhilfe beanspruchen, wenn die übrigen Voraussetzungen der §§ 114, 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - IX ZB 172/06, ZIP 2007, 2187, 2188 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 02.04.2013 - 2 W 64/13

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

    Zwar ist aufgrund der angezeigten Masseunzulänglichkeit davon auszugehen, dass die Kosten des Rechtsstreits nicht aus dem verwalteten Vermögen aufgebracht werden können (BGH ZinsO 2007, 1225, juris, Rn. 4 ff.; ZinsO 2008, 378, juris, Rn. 6).

    Das soll allerdings dann nicht gelten, wenn sich die Altmassegläubiger von einem Prozesserfolg nichts oder nur wenig versprechen können (BGH ZinsO 2007, 1225, juris, Rn. 9).

    Dabei ist insbesondere auch die zu erwartende Quotenverbesserung zu berücksichtigen (BGH ZinsO 2007, 1225, juris, Rn. 9).

  • BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Danach ist für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08 - [...] Rn 3; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - NJW-RR 2006, 1064, 1065 ; Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 - WM 2007, 2201, 2202 Rn. 9).

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere im Fall des Obsiegens eine zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 aaO und vom 6. März 2006 aaO).

  • BGH, 13.09.2012 - IX ZA 1/12

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft

    Zwar besteht Masseunzulänglichkeit, so dass die Kosten der geplanten Rechtsverfolgung nicht gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 ZPO aus der verwalteten Vermögensmasse aufgebracht werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, ZInsO 2007, 1225 Rn. 6 ff).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZB 4/08

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe in einem Passivprozess der Insolvenzmasse

    Danach ist bei Masseunzulänglichkeit i.S. des § 208 InsO grundsätzlich davon auszugehen, dass die Kosten i.S. des § 116 ZPO nicht aufgebracht werden können (BAG Beschluss vom 28. April 2003 - 2 AZB 78/02 - ZIP 2003, 1947; BVerwG Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 PKH 4/05 - ZIP 2006, 1542 f.; BGH Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 - ZIP 2007, 1225 f.).
  • VG Berlin, 20.11.2018 - 10 K 265.18

    Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen: Keine Prozesskostenhilfe für Air

    Hierbei sind insbesondere die im Falle des Obsiegens zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - II ZB 11/05, ZIP 2006, 682, 683; BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07

    Missbrauch der Möglichkeit zur Beantragung von Prozesskostenhilfe für eine

    So ist die eigene Erklärung der Antragsgegner, im Fall der Verurteilung zur Zahlung des vollen Mietzinses, den der Verwalter theoretisch geltend machen könnte, selbst insolvent zu werden, ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Bedenken des Insolvenzverwalters bezüglich der Vollstreckbarkeit eines obsiegenden Urteils vollauf gerechtfertigt sind (zur Berücksichtigung der Vollstreckungsaussichten des Verwalters bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO s. auch BGH, ZInsO 2007, 1225, 1226).
  • LG Berlin, 29.11.2012 - 90 O 29/12

    Prozesskostenhilfe für "Vorratssicherheit"?

  • FG Sachsen, 05.12.2011 - 1 K 1792/08

    Keine Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren eines Insolvenztreuhänders wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht