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   BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10   

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https://dejure.org/2011,2243
BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10 (https://dejure.org/2011,2243)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - IX ZB 181/10 (https://dejure.org/2011,2243)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10 (https://dejure.org/2011,2243)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 850f Abs 1 Buchst b ZPO, § 851c Abs 2 ZPO
    Forderungspfändung: Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändungsschutz von privaten Versicherungen für die Altersvorsorge erstreckt sich nicht auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners; Reichweite des Pfändungsschutzes bzgl. der erforderlichen Mittel für eine private, zur Altersvorsorge abgeschlossene ...

  • rewis.io

    Forderungspfändung: Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge

  • ra.de
  • rewis.io

    Forderungspfändung: Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 36; ZPO § 850 f Abs. 1 b; ZPO § 851 c
    Kein Pfändungsschutz für zur Einzahlung in Altersvorsorgeversicherungsverträge erforderliche Mittel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 36; ZPO § 850f Abs. 1 Buchst. b; ZPO § 851c
    Reichweite des Pfändungsschutzes bzgl. der erforderlichen Mittel für eine private, zur Altersvorsorge abgeschlossene Versicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Altersvorsorge in der Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 36; ZPO § 850f Abs. 1b, § 851c
    Kein Pfändungsschutz für Beträge zum Aufbau einer privaten Altersversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pfändungsschutz von privaten Lebensversicherungen in der Ansparphase

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 8
  • NJW-RR 2011, 1617
  • ZIP 2011, 1235
  • MDR 2011, 813
  • NJ 2011, 431
  • FamRZ 2011, 1224
  • VersR 2011, 1160
  • WM 2011, 1180
  • DB 2011, 1390
  • DB 2011, 7
  • Rpfleger 2011, 534
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09

    Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung;

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10
    Ein weitergehender Schutz, der auch das Einkommen des Schuldners erfasst, das zum Aufbau der privaten Altersversorgung eingesetzt wird, ist der Regelung nicht zu entnehmen (vgl. auch LG Bonn ZVI 2009, 214, 215; LG Bonn, Beschluss vom 4. März 2009 - 6 T 221/08; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19. August 2010 - 4 Sa 970/09, juris Rn. 35 ff; Tavakoli, NJW 2008, 3259 ff).
  • LG Bonn, 03.04.2009 - 6 T 101/08

    Rentenbeiträge, Pfändungsfreigrenze

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10
    Ein weitergehender Schutz, der auch das Einkommen des Schuldners erfasst, das zum Aufbau der privaten Altersversorgung eingesetzt wird, ist der Regelung nicht zu entnehmen (vgl. auch LG Bonn ZVI 2009, 214, 215; LG Bonn, Beschluss vom 4. März 2009 - 6 T 221/08; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19. August 2010 - 4 Sa 970/09, juris Rn. 35 ff; Tavakoli, NJW 2008, 3259 ff).
  • LG Bonn, 04.03.2009 - 6 T 221/08

    Altersvorsorge, Beiträge, Pfändungsfreigrenze

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10
    Ein weitergehender Schutz, der auch das Einkommen des Schuldners erfasst, das zum Aufbau der privaten Altersversorgung eingesetzt wird, ist der Regelung nicht zu entnehmen (vgl. auch LG Bonn ZVI 2009, 214, 215; LG Bonn, Beschluss vom 4. März 2009 - 6 T 221/08; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19. August 2010 - 4 Sa 970/09, juris Rn. 35 ff; Tavakoli, NJW 2008, 3259 ff).
  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10

    Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche

    Nach der Entstehungsgeschichte des § 851 c ZPO kommt jedoch eine entsprechende Auslegung der Vorschrift nicht in Betracht (BGH Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10 - NJW-RR 2011, 1617, 1618 Rn. 7 f. unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/886, S. 7, 10).
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZB 111/10

    Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nachtragsverteilung

    Nach dieser Vorschrift erstreckt sich der Pfändungsschutz nur auf das Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erbringenden Leistungen, nicht jedoch auf die zur Einzahlung erforderlichen Mittel (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10, ZIP 2011, 1235 Rn. 6 ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13

    Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im

    Soweit der Antragsteller meint, im dort genannten Umfang seien lediglich das angesparte Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu zahlenden Rentenbeträge, nicht hingegen die zum Aufbau des Deckungskapital erforderlichen Beiträge vor Pfändung geschützt, und diesbezüglich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10 - (NJW-RR 2011, 1617) verweist, kann er damit nicht durchdringen.
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZB 261/10

    Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 12. Mai 2011 (IX ZB 181/10, WM 2011, 1180) entschieden, dass § 851c Abs. 2 ZPO nur das für eine private Altersvorsorge im Sinne des § 851c Abs. 1 ZPO eingezahlte Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten Rentenbeträge vor der Pfändung schützt.
  • OLG München, 26.02.2016 - 25 U 4486/15

    Nicht versichertes Risiko bei Eintritt von Wasser durch die Dachterrasse in das

    Die zweite Alternative mag man mit dem Landgericht - dem Urteil des OLG Koblenz vom 28.01.2011, Az. 10 U 238/10, VersR 2011, 1160, folgend - bei weiter Auslegung der "sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen" noch grundsätzlich in Betracht ziehen, da das Abflussrohr von der Dachterrasse in einem außenliegenden Wasser kessel endete, der wiederum über ein weiteres Abflussrohr und ein Fallrohr mit der Kanalisation (Abwasserkanal, den man als Teil "des Rohrsystems" ansehen könnte) verbunden war (vgl. Anlage K 2 und Aussage des Zeugen ...).
  • LG München I, 28.09.2012 - 26 O 8154/12

    Insolvenzrechtliche Anfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine

    Nach § 851 c ZPO geschützt sind nicht die eingezahlten Beträge sondern das angesammelte Deckungskapital (Zöller-Stöber, Rn. 9 zu § 851 c ZPO mit Verweis auf BGH MDR 2011, 813 ).
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