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   BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00   

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https://dejure.org/2000,14
BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00 (https://dejure.org/2000,14)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - IX ZB 2/00 (https://dejure.org/2000,14)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00 (https://dejure.org/2000,14)
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Prozeßkostenhilfe Verbraucherinsolvenz

§§ 6, 7 InsO, § 127 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 568 Abs. 2 Satz 1 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, keine weitere Beschwerde gegen die Prozeßkostenhilfeentscheidung des Insolvenzgerichts

Volltextveröffentlichungen (16)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine sofortige weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe durch das LG; keine Prozeßkostenhilfe nach der InsO

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine höchstrichterliche Klärung der Fragen der Prozesskostenhilfe in der Verbraucherinsolvenz

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 78
  • NJW 2000, 1869
  • NJW-RR 2001, 45 (Ls.)
  • ZIP 2000, 735
  • ZIP 2000, 755
  • MDR 2000, 779
  • NZI 2000, 260
  • WM 2000, 892
  • BB 2000, 1005
  • DB 2000, 2013
  • Rpfleger 2000, 346
  • JR 2001, 191
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (12)

  • Drs-Bund, 30.12.1998 - BT-Drs 14/244
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Diese "Ungereimtheit" (vgl. die spätere Antwort des Staatssekretärs Pick auf die Anfrage des Abgeordneten Hartenbach vom 18. Dezember 1998, BT-Drucks. 14/244, abgedruckt in NZI 1999, 58 f.) ist bereits im Gesetzgebungsverfahren gesehen worden (BT-Drucks. 12/2443 S. 255).
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das wird in Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) besonders häufig der Fall sein; für den nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO vom Schuldner vorzulegenden Schuldenbereinigungsplan ist keine Mindestquote für die Gläubiger vorgesehen (vgl. BGHZ 134, 79, 92).
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das zeigt besonders deutlich das Beispiel des Verfahrens bei einer Richterablehnung, in dem zwar gegen den das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß sofortige Beschwerde stattfindet (§ 46 Abs. 2 ZPO), jedoch wegen § 567 Abs. 4 ZPO keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeigeführt werden kann (BGHZ 95, 302, 306; BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 11.07.1961 - VI ZR 208/60
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Die Gebühren und Auslagen des Konkursverfahrens und des Gläubigerausschusses wurden auch in anderem Zusammenhang nicht zu den gerichtlichen Kosten des Konkursverfahrens gezählt (BGH, Urt. v. 11. Juli 1961 - VI ZR 208/60, NJW 1961, 2016).
  • OLG Frankfurt, 10.08.1999 - 26 W 102/99
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel;

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das zeigt besonders deutlich das Beispiel des Verfahrens bei einer Richterablehnung, in dem zwar gegen den das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß sofortige Beschwerde stattfindet (§ 46 Abs. 2 ZPO), jedoch wegen § 567 Abs. 4 ZPO keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeigeführt werden kann (BGHZ 95, 302, 306; BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das vorlegende Oberlandesgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BGHZ 133, 337, 341 ff. Die dortigen Erwägungen lassen sich jedoch auf das Prozeßkostenhilfeverfahren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht übertragen.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Aus Gründen der Prozeßökonomie ist in Prozeßkostenhilfesachen keine dritte Instanz eröffnet (BGHZ 53, 369, 372).
  • LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 144, 78, 82 f) setzt § 7 InsO voraus, daß das Gesetz gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde (§ 6 Abs. 1 InsO) vorsieht.
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Eine im Insolvenzverfahren ergangene Prozeßkostenhilfeentscheidung kann nicht mit den besonderen Rechtsmitteln der §§ 6, 7 InsO, sondern nur mit der einfachen Beschwerde nach § 127 Abs. 2, 3 ZPO angegriffen werden (BGHZ 144, 78).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Räumt die Insolvenzordnung ein Rechtsmittel nicht ein, ist auch die Rechtsbeschwerde gegen die vom Landgericht erlassene Entscheidung unstatthaft (vgl. BGHZ 144, 78, 82).
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