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   BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03   

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https://dejure.org/2004,2644
BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03 (https://dejure.org/2004,2644)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - IX ZB 2/03 (https://dejure.org/2004,2644)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - IX ZB 2/03 (https://dejure.org/2004,2644)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung des Beklagten auf einen Zustellungsmangel; Nichteinlassung des Beklagten auf das Verfahren; Nichteinlegen des Rechtsbehelfes, obwohl der Beklagte die Möglichkeit dazu hatte; Vollstreckbarkeit von Klagen und öffentlichen Urkunden betreffen, welche vor dem 1. März ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Vollstreckbarerklärung eines nicht ordnungsgemäß zugestellten Versäumnisurteils eines portugiesischen Amtsgerichts

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 2; ; EuGVVO Art. 34 Nr. 2; ; EuGVVO Art. 66 Abs. 1; ; EuGVVO Art. 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung auf Zustellungsmängel im Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrenmsrecht - Berufung auf Zustellungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3189
  • MDR 2005, 177 (Ls.)
  • BB 2004, 941
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03
    Der Zustellungsmangel wird nicht dadurch geheilt, daß der Beklagte in der Lage gewesen wäre, einen zulässigen Rechtsbehelf einzulegen, dies jedoch unterlassen hat (EuGH EuZW 1990, 352, 354; 1993, 39, 40; BGH, Beschl. v. 18. Februar 1993 - IX ZR 87/90, NJW 1993, 2688).
  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03
    a) Der Europäische Gerichtshof geht vom Gebot der einheitlichen Auslegung von EuGVÜ und EuGVVO nur dort aus, wo die Neufassung lediglich als Präzisierung der bisher geltenden Vorschrift zu verstehen ist, wie dies etwa für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO im Vergleich zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ zutrifft (EuGH - Rs. C - 167/00, NJW 2002, 3617, 3619 Rn. 49).
  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03
    Die Rechtsbeschwerde ist der Ansicht, daß diese Änderung sich unmittelbar auf das Verständnis von Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ auswirke und die Vorschrift nunmehr in entsprechendem Sinne einschränkend auszulegen sei (im Ergebnis ebenso OLG Köln IPRax 2004, 115, 116; Zöller/Geimer, ZPO 24. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 26).
  • OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18

    Anordnung der öffentlichen Zustellung bei bekannter Zustelladresse im Irak

    Eine rückwirkende Anwendung der anerkennungsfreundlicheren Neuregelung auf solche Titel, die - wie hier - noch dem EuGVÜ unterfallen, kommt nicht in Betracht (klarstellend BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03, NJW 2004, 3189; BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01, IPRspr 2005, Nr. 148b; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2013, § 12 Nr. 52; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2011, Art. 34 EuGVO Rz. 42 m. w. Nachw.) Die gegenteilige Auffassung (namentlich vertreten von Geimer in Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, Art. 45 EUGVVO Rz. 37) hat sich nicht durchsetzen können.
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung; Zustellung des

    Denn eine Vorwirkung von Art. 34 Nr. 2 EuGVVO kommt, wie der Senat mit Beschluß vom 22. Juli 2004 (IX ZB 2/03, NJW 2004, 3189) entschieden hat, zweifelsfrei nicht in Betracht.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 14 U 118/06

    Anerkennung ausländischer Urteile: Ersatzzustellung in der Türkei; Beweiskraft

    Der Hinweis der Berufung auf Art. 34 Nr. 2 EuGVVO geht aus zwei Gründen fehl: Zum einen betrifft die genannte EG-VO - nicht anders als das durch sie ersetzte EuGVÜ - nur das Gebiet der Mitgliedstaaten der EG, zu denen die Türkei nicht gehört; zum anderen findet die in Art. 34 Nr. 2 EuGVVO enthaltene Einschränkung, wonach sich der Beklagte, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, auf einen Zustellungsmangel dann nicht berufen kann, wenn er gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt hat, keine Anwendung auf Verfahren, die die Vollstreckbarkeit von Klagen und öffentlichen Urkunden betreffen, die vor dem 01.03.2002 erhoben oder errichtet worden sind (BGH, NJW 2004, S. 3189 f.).
  • BGH, 08.03.2007 - IX ZB 13/06

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Die angefochtene Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 120, 305 ff; BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 2/03, NJW 2004, 3189).
  • OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils (Unterhaltsentscheidung) in

    Eine Vorwirkung von Art. 34 EuGVVO kommt nicht in Betracht (BGH NJW 2004, 3189 f.).
  • OLG München, 13.11.2007 - 25 W 2893/06

    Ordnungsgemäße Zustellung eines verfahrenseinleitendes Schriftstück im Sinne von

    Im Gegensatz zu Art. 34 Nr. 2 Halbsatz 2 EuGVVO kennt Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ eine solche Pflicht nicht (vgl. BGH NJW 2004, 3189).
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