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   BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94   

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https://dejure.org/1994,2839
BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94 (https://dejure.org/1994,2839)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - IX ZB 20/94 (https://dejure.org/1994,2839)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - IX ZB 20/94 (https://dejure.org/1994,2839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wert der Beschwer - Berufung - Herabsetzung - Teilurteil

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3
    Bewertung der Beschwer nach § 3 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 3
    Beschwer des Berufungsklägers und Beklagten

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1740
  • MDR 1994, 518
  • VersR 1994, 1005
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91

    Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94
    Ist für die Bewertung der Beschwer nach § 3 ZPO das Interesse des Berufungsklägers an der Abänderung des angefochtenen Urteils maßgeblich und wird in einem solchen Fall unter dem Gesichtspunkt einer geringen wirtschaftlichen Belastung des Beklagten durch die Hauptsacheentscheidung der Wert des Beschwerdegegenstands gegenüber dem Verurteilungsinteresse des Klägers vermindert, darf die Herabsetzung das Interesse des Beklagten an der Vermeidung einer ihm nachteiligen Kostenentscheidung nicht unterschreiten (i. A. an BGH NJW 92, 1513).

    Das Berufungsgericht hat jedoch nicht berücksichtigt, daß in den Fällen, in denen zur Hauptsache eine den Beklagten beschwerende Sachentscheidung ergeht, die eine ihn wirtschaftlich belastende Kostenentscheidung nach sich zieht, die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes die Grenze des Kosteninteresses nicht unterschreiten darf (BGH, Beschl. v. 15. Januar 1992 - XII ZB 135/91, BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 15 und 17 = NJW 1992, 1513, 1514).

  • BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57

    Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94
    Denn der Inhalt der Kostenentscheidung ergibt sich "ohne weiteres zwangsläufig aus der Entscheidung in der Hauptsache" (BGHZ 29, 126, 127; BGH, Urt. v. 28. April 1987 - VI ZR 1, 43/86, NJW 1987, 2997 [BGH 28.04.1987 - VI ZR 1/86]; MünchKomm-ZPO/Musielak, § 301 Rdn. 20).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 73/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung auf Auskunft und Rechnungslegung

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94
    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach sich bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung die nach §§ 2, 3 ZPO zu bemessende Rechtsmittelbeschwer des Beklagten grundsätzlich nur nach dessen mit der Auskunft verbundenen Aufwand richtet, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 1993 - XI ZR 73/93, WM 1994, 127 m.w.N.; v. 10. Februar 1994 - VII ZR 77/93, z.V.b.).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94
    Denn der Inhalt der Kostenentscheidung ergibt sich "ohne weiteres zwangsläufig aus der Entscheidung in der Hauptsache" (BGHZ 29, 126, 127; BGH, Urt. v. 28. April 1987 - VI ZR 1, 43/86, NJW 1987, 2997 [BGH 28.04.1987 - VI ZR 1/86]; MünchKomm-ZPO/Musielak, § 301 Rdn. 20).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 77/93

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94
    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach sich bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung die nach §§ 2, 3 ZPO zu bemessende Rechtsmittelbeschwer des Beklagten grundsätzlich nur nach dessen mit der Auskunft verbundenen Aufwand richtet, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 1993 - XI ZR 73/93, WM 1994, 127 m.w.N.; v. 10. Februar 1994 - VII ZR 77/93, z.V.b.).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    a) Mit Beschluß vom 10. März 1994 (IX ZB 20/94 - NJW 1994, 1740 = VersR 1994, 1005 = MDR 1994, 518) hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, daß in den Fällen, in denen zur Hauptsache eine den Beklagten beschwerende Sachentscheidung ergeht, die eine ihn wirtschaftlich belastende Kostenentscheidung nach sich zieht, die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes die Grenze des Kosteninteresses nicht unterschreiten dürfe.
  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Der IX. Zivilsenat hat im Anfrageverfahren außerdem auf seinen Beschluß vom 10. März 1994 - IX ZB 20/94 - hingewiesen, in dem der in der zweiten Vorlagefrage formulierte Standpunkt vertreten wird (vgl. auch den Beschl. d. XII. Zivilsenats vom 15. Januar 1992 - XII ZB 135/91, NJW 1992, 1513 f.), und gemeint, auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung komme es auf die erste Vorlagefrage nicht an, weil im vorliegenden Fall die Kostenbelastung der Beklagten die Berufungssumme überschreite.

    Der IX. Zivilsenat hat durch Beschluß vom 10. März 1994 (IX ZB 20/94) im Anschluß an den Beschluß des XII. Zivilsenats vom 15. Januar 1992 (XII ZB 135/91, NJW 1992, 1513 f.) entschieden, daß in Fällen, in denen die Beschwer des unterlegenen Beklagten hinter dem Verurteilungsinteresse des Klägers zurückbleibe, der Beschwerdewert das Interesse des Beklagten an der Vermeidung einer ihm nachteiligen Kostenentscheidung nicht unterschreiten dürfe.

  • BGH, 07.11.2017 - II ZB 4/17

    Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die

    Die von der Rechtsbeschwerde dagegen angeführten früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 - XII ZB 135/91, NJW 1992, 1513 f.; Beschluss vom 10. März 1994 - IX ZB 20/94, NJW 1994, 1740 f.) sind - wie das Berufungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat - durch den Beschluss des Großen Senats überholt.
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