Rechtsprechung
BGH, 10.05.2012 - IX ZB 203/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 295 Abs 1 Nr 1 InsO, § 295 Abs 2 InsO
Restschuldbefreiung: Verletzung der Erwerbsobliegenheit eines selbstständig Tätigen als Versagungsgrund - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit des Vortrags der Erfüllung der Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensphase
- rewis.io
Restschuldbefreiung: Verletzung der Erwerbsobliegenheit eines selbstständig Tätigen als Versagungsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 296 Abs. 1 S. 1 Hs. 2
Erforderlichkeit des Vortrags der Erfüllung der Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensphase - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ulm, 15.01.2010 - 4 IN 239/02
- AG Ulm, 15.01.2010 - 4 IN 293/02
- LG Ulm, 20.08.2010 - 3 T 25/10
- BGH, 10.05.2012 - IX ZB 203/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09
Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners
Auszug aus BGH, 10.05.2012 - IX ZB 203/10
Gemäß seiner Erwerbsobliegenheit aus § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO hätte er sich jedoch darum bemühen müssen, eine Erwerbstätigkeit zu finden, mit der er pfändbare Bezüge erzielt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 7 mwN). - BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07
Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von …
Auszug aus BGH, 10.05.2012 - IX ZB 203/10
Dies ist jedoch nicht geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, NZI 2009, 482 Rn. 5).
- BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17
Anforderungen an einen in Teilzeit beschäftigten Schuldner in dem Bemühen zur …
Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, NZI 2009, 482 Rn. 5;… vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 7; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 203/10, nv Rn. 2).