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   BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09   

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https://dejure.org/2010,5803
BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,5803)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - IX ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,5803)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - IX ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,5803)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 InsVV, § 10 InsVV, § 11 InsVV
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für die Beitreibung unstreitiger Forderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Abschlags auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für die Beitreibung unstreitiger Forderungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für die Beitreibung unstreitiger Forderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung eines Abschlags auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde,Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 902
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08

    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, WM 2009, 1661, 1662 Rn. 7).

    Demgegenüber scheidet ein Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters aus, wenn er im Insolvenzeröffnungsverfahren zuvor lediglich als Sachverständiger bestellt war (BGH, Beschl. v. 18. Juni 2009, aaO S. 1662 Rn. 8 ff).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    Das Beschwerdegericht ist von dem zutreffenden Rechtsgrundsatz ausgegangen, dass ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter einen Rechtsanwalt nur mit dem Einzug streitiger Forderungen betrauen darf (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, NJW 2005, 903, 904 unter dd).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, WM 2009, 1661, 1662 Rn. 7).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZB 96/08

    Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    Bei dieser Sachlage ist der Abschlag rechtlich nicht zu beanstanden (BGH, Beschl. v. 4. Februar 2010 - IX ZB 96/08 Rn. 2, juris).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 198/05

    Auslagenersatz bei Einsatz eigenen Büropersonals durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    Zwar kann von dem Insolvenzverwalter nicht verlangt werden, eine ordnungsgemäße Buchhaltung für den Betrieb des Schuldners für einen Zeitraum vor Insolvenzverwaltung auf eigene Kosten zu erstellen (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 198/05, NJW-RR 2007, 53, 54 Rn. 11).
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es um den Einzug unstreitiger Forderungen geht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004, aaO S. 38; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 222/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 6; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 5 Rn. 22; Riedel in Stephan/Riedel, InsVV, § 5 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Büttner, 4. Aufl., § 4 InsVV Rn. 4).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die vorbereitende Tätigkeit des Beschwerdeführers als vorläufiger Insolvenzverwalter vergütungsmindernd in Rechnung gestellt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Februar 2010 - IX ZB 96/08 Rn. 2; v. 8. Juli 2010 - IX ZB 222/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 4).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 200/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütungsmindernde Berücksichtigung einer Tätigkeit

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08ZInsO 2009, 1607 Rn. 7; v. 8. Juli 2010 - IX ZB 222/09 Rn. 3).
  • AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14

    Voraussetzungen und Höhe eines Zuschlags bei der Vergütung des

    Auch bei der Frage eines Abschlags wegen vorangegangener vorläufiger Insolvenzverwaltung handelt es sich um einen vergütungsrelevanten Umstand, der höchstrichterlich bereits mehrfach einheitlich behandelt wurde (BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04; BGH, 01.02.2007, IX ZB 279/05; BGH, 08.07.2010, IX ZB 222/09; BGH, 12.05.2011, IX ZB 143/08).
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