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   BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09   

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https://dejure.org/2010,2272
BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09 (https://dejure.org/2010,2272)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - IX ZB 225/09 (https://dejure.org/2010,2272)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - IX ZB 225/09 (https://dejure.org/2010,2272)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 295 ZPO, § 574 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Versäumung der Rüge im vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 6 Abs. 1, 7, 289 Abs. 2; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2, § 295; GG Art. 103 Abs. 1
    Obliegenheit zur Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei instanzlichem Rechtsmittels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen des Verfahrensfehlers einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Versäumug der Geltendmachung des Verstoßes i.R.e. vorinstanzlichen Rechtsmittels

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Versäumung der Rüge im vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Versäumung der Rüge im vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen des Verfahrensfehlers einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Versäumug der Geltendmachung des Verstoßes i.R.e. vorinstanzlichen Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge nur bei rechtzeitiger Äußerung nach Erkennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu spät! Verletzungen des rechtlichen Gehörs müssen sofort gerügt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 948
  • NZI 2010, 692
  • WM 2010, 1722
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Für die Zulassung wegen eines Rechtsfehlers sind deshalb die gleichen Voraussetzungen maßgebend, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Erfolg einer Verfassungsbeschwerde führen würden (BGHZ 154, 288, 296 f).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Ist noch ein Rechtsmittel gegen die auf der gerügten Verletzung beruhende Entscheidung gegeben, das (auch) zur Überprüfung dieser Verletzung führen kann, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 107, 395, 410).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, NZM 2011, 274 Rn. 10 und vom 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Beschlüsse vom 26. September 2017 - VI ZR 81/17, juris Rn. 8; vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4 und vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, NZI 2010, 692 Rn. 7).
  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 211/14

    Rechtliches Gehör: Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rüge einer im

    Für die Zulassung wegen eines Rechtsfehlers sind deshalb die gleichen Voraussetzungen maßgebend, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Erfolg einer Verfassungsbeschwerde führen würden (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 296 f; Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, ZInsO 2010, 1156 Rn. 6).

    Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010, aaO Rn. 7; BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., Vor § 128 Rn. 8a).

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010, aaO; BFH/NV 1993, 34; 1993, 422, 423; BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 4 B 45/07, WV Rn. 23 mwN; Zöller/Greger, § 295 Rn. 5; MünchKomm-ZPO/Prütting, 4. Aufl., § 295 Rn. 37; Prütting/Gehrlein/Deppenkemper, ZPO, 7. Aufl. § 295 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl. § 522 Rn. 87).

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge

    Ein zusätzlicher Rechtsbehelf im Wege der Rechtsbeschwerde ist danach nur erforderlich, wenn eine neue und eigenständige Verletzung durch das Berufungsgericht gerügt werden könnte; dies ist aber im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO durch das Berufungsgericht zu verneinen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 8; vom 19. April 2012 - IX ZB 225/10, Rn. 5 nv).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 285/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Mietrechtsstreit: Gehörsrüge

    Auf ihr erstinstanzliches Bestreiten und einen insoweit etwa gegebenen Gehörsverstoß des Amtsgerichts können die Beklagten in der Revisionsinstanz jedoch nicht mehr zurückgreifen, nachdem sie es versäumt haben, den etwaigen Gehörsverstoß des Amtsgerichts mit der Berufung zu rügen; dem steht der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722).

    Ist gegen die gehörsverletzende Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben, das (auch) zur Überprüfung dieser Verletzung führen kann, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG hinreichend Rechnung getragen (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7 f.).

  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    (4) Der geltend gemachten Gehörsverletzung steht auch der Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7 f.; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.2017 - VI ZR 81/17

    Grundsatz der Subsidiarität im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Geltendmachung

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, MDR 2010, 948; vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, WuM 2011, 178, juris Rn. 10).
  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt darum grundsätzlich nicht vor, wenn die Partei es ohne sachlichen Grund versäumt hat, Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung dem Gericht zur Kenntnis zu bringen und dies nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit einem nicht nachgelassenen Schriftsatz nachholen will (vgl. Senat 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 11, BAGE 128, 13, für die Rüge der unzureichenden Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung; BFH 12. August 2008 - X S 35/08 (PKH) - Rn. 36, BFH/NV 2008, 2030; vgl. zum Subsidiaritätsgrundsatz bei der Gehörsrüge allgemein BGH 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09 - Rn. 7 f., MDR 2010, 948) .
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 147/18

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Prüfung des

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7; Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, WuM 2011, 178 Rn. 10; Beschluss vom 26. September 2017, aaO).
  • BGH, 15.07.2015 - IV ZB 10/15

    Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte

    Ist ein Rechtsmittel gegeben, das (auch) dazu führen kann, diese Verletzung zu überprüfen oder zu verhindern, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG hinreichend Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, NZM 2011, 274 Rn. 10; Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7 f.).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung;

    Falls der Beklagte mit seinem Hinweis auf die fehlende Fristsetzung gemäß § 411 a Abs. 4 ZPO einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs geltend machen sollte, führt das zu keinem anderen Ergebnis.Denn eine Partei kann eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschluss vom 06. Mai 2010 - IX ZB 225/09 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 225/10

    Pflicht eines Massegläubigers zur Mitteilung des aktuellen Wohnsitzes an das

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 135/09

    Erörterung über eine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme im Schlusstermin

  • BGH, 30.09.2010 - IX ZB 145/08

    Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen die Zustimmungsersetzung im

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14

    Konkludenter Verzicht; Sachaufklärung

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 108/11

    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund fehlender Untersuchung der

  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 26 Sch 7/15

    Schiedsgericht: vorprozessualer Verzicht auf Geltendmachung von Aufhebungsgründen

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