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   BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11   

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https://dejure.org/2012,9901
BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11 (https://dejure.org/2012,9901)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - IX ZB 23/11 (https://dejure.org/2012,9901)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11 (https://dejure.org/2012,9901)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 InsO, § 59 Abs 1 InsO, § 313 Abs 1 S 3 InsO
    Insolvenzverwalterentlassung und Vergütungsfestsetzung: Verletzung der Anzeigepflicht für Verhinderungsgründe einer unbefangenen Amtsführung; Abzug der durch einen vom Insolvenzverwalter mit Zustellungen beauftragten Dritten verursachten Kosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren wegen Annahme der Störung oder Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Gericht und dem Treuhänder ohne Prüfung des Verschuldens des Treuhänders

  • rewis.io

    Insolvenzverwalterentlassung und Vergütungsfestsetzung: Verletzung der Anzeigepflicht für Verhinderungsgründe einer unbefangenen Amtsführung; Abzug der durch einen vom Insolvenzverwalter mit Zustellungen beauftragten Dritten verursachten Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren wegen Annahme der Störung oder Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Gericht und dem Treuhänder ohne Prüfung des Verschuldens des Treuhänders

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Treuhänders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 21/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Störung des

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    aa) Wie der Senat mit Beschluss vom 19. Januar 2012 (IX ZB 21/11, WM 2012, 547 Rn. 10) entschieden hat, genügt eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder allein für dessen Entlassung selbst dann nicht, wenn ein gedeihliches Zusammenwirken nicht mehr möglich erscheint.

    Eine ordnungsgemäße Verfahrensführung wäre in höchstem Maße gefährdet, wenn der Insolvenzverwalter ihm obliegende Mitwirkungshandlungen von der Gewährung dem Gesetz fremder Sondervorteile abhängig machen dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 21/11, aaO Rn. 14 ff).

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    Bei der Durchführung von Zustellungen im Auftrag des Insolvenzgerichts (§ 8 Abs. 3 InsO) handelt es sich zwar um eine besondere Aufgabe außerhalb der Regeltätigkeit (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, WM 2007, 506 Rn. 10, 17; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 24), die der Insolvenzverwalter oder Treuhänder grundsätzlich auf Dritte übertragen kann (§ 8 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV).

    Dies wäre für die Masse deutlich günstiger gewesen, weil er unter den gegebenen Umständen nur die Erstattung der anfallenden Sachkosten als Auslagen hätte beanspruchen können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, aaO Rn. 21 ff).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Insolvenzgericht die vom Insolvenzverwalter an von ihm beauftragte Dritte aus der Masse bezahlte Vergütung bei der Festsetzung der Vergütung des Verwalters abziehen, wenn es bei einer Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beauftragung der Dritten nicht gerechtfertigt war (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36 ff).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 129/05

    Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters für die Übertragung des

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    Bei der Durchführung von Zustellungen im Auftrag des Insolvenzgerichts (§ 8 Abs. 3 InsO) handelt es sich zwar um eine besondere Aufgabe außerhalb der Regeltätigkeit (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, WM 2007, 506 Rn. 10, 17; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 24), die der Insolvenzverwalter oder Treuhänder grundsätzlich auf Dritte übertragen kann (§ 8 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 60/07

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    Das Beschwerdegericht ist nicht auf die rechtliche Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung beschränkt, sondern kann als vollwertige zweite Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensentscheidung treffen (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 60/07, juris Rn. 2; vom 17. September 2009 - IX ZB 62/08, NZI 2009, 864 Rn. 3; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl., § 6 Rn. 53a; HK-InsO/Kirchhof, 6. Aufl., § 6 Rn. 33).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08

    Befriedigung einzelner Gläubiger durch den Schuldner als Ausnahme zum

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    a) Durch die Bezugnahme auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Insolvenzgerichts und die Feststellung, dass der weitere Beteiligte zu 1 gegen diesen Beschluss - unbeschränkt - sofortige Beschwerde eingelegt habe, lässt die Entscheidung des Beschwerdegerichts den maßgeblichen Sachverhalt, über den zu entscheiden ist, sowie den Streitgegenstand und die Anträge der Beteiligten in den beiden Instanzen noch ausreichend deutlich erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, WM 2009, 856 Rn. 4 f; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 5 f).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 62/08

    Überprüfung der Versagung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    Das Beschwerdegericht ist nicht auf die rechtliche Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung beschränkt, sondern kann als vollwertige zweite Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensentscheidung treffen (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 60/07, juris Rn. 2; vom 17. September 2009 - IX ZB 62/08, NZI 2009, 864 Rn. 3; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl., § 6 Rn. 53a; HK-InsO/Kirchhof, 6. Aufl., § 6 Rn. 33).
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    Der weitere Beteiligte zu 1 ist beschwert, obwohl seine Vergütung antragsgemäß festgesetzt wurde, weil die vorgenommene Anrechnung der Auszahlung an den Drittunternehmer zumindest sein Recht beschränkt, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 15 f).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    a) Durch die Bezugnahme auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Insolvenzgerichts und die Feststellung, dass der weitere Beteiligte zu 1 gegen diesen Beschluss - unbeschränkt - sofortige Beschwerde eingelegt habe, lässt die Entscheidung des Beschwerdegerichts den maßgeblichen Sachverhalt, über den zu entscheiden ist, sowie den Streitgegenstand und die Anträge der Beteiligten in den beiden Instanzen noch ausreichend deutlich erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, WM 2009, 856 Rn. 4 f; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 5 f).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 25/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Störung des Vertrauensverhältnisses zum

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11
    Diese Voraussetzungen lagen hier vor, weil die Ehefrau und Mitgesellschafterin der Anwaltssozietät des weiteren Beteiligten zu 1 Vorstand des beauftragten Unternehmens war (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, WM 2012, 331 Rn. 13).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Ist die kostenträchtige Einschaltung eines Externen nicht erforderlich oder darf der Insolvenzverwalter für die Erledigung der betreffenden Aufgabe keine Sondervergütung verlangen, kann die festzusetzende Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag gekürzt werden (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20; vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, WM 2015, 134 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 62/15

    Insolvenzverwaltervergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Diesen besonderen Tätigkeiten im Sinne von § 5 InsVV entsprechen die "besonderen Aufgaben" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20).

    Kommt das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine "besonderen Aufgaben" vorlagen, dass insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die festgesetzte Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004, aaO S. 37; vom 19. April 2012, aaO; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 27).

  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Kommt es zu dem Ergebnis, dass keine besonderen Aufgaben vorlagen, weil insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36 f; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 167/07, BeckRS 2008, 14059 Rn. 9 f; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20 f; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZInsO 2013, 152 Rn. 7).
  • BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15

    Justizverwaltung: Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste des

    Ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, von sich aus dem Insolvenzgericht einen Sachverhalt anzuzeigen, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass der Verwalter als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262-282; Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 13; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 24/11, nv Rn. 12; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 14; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, ZInsO 2012, 1125 Rn. 17).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 85/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters für das Bereithalten eines

    Kommt das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine "besonderen Aufgaben" vorlagen, dass insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die festgesetzte Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 27).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 63/15

    Kosten für das Gläubigerinformationssystem als notwendige Masseverbindlichkeiten

    Kommt das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine "besonderen Aufgaben" vorlagen, dass insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die festgesetzte Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 27).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 68/15

    Kosten für das Gläubigerinformationssystem als notwendige Masseverbindlichkeiten

    Kommt das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine "besonderen Aufgaben" vorlagen, dass insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die festgesetzte Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 27).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 64/15

    Abzug der Kosten für ein Gläubigerinformationssystem bzgl. Vergütungsanspruch

    Kommt das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine "besonderen Aufgaben" vorlagen, dass insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die festgesetzte Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 27 U 52/13

    Umfang der Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters

    Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung eine Befugnis an, dass in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren überhaupt die Berechtigung besteht, dass Entnahmen geprüft werden, ein Abzug von der Vergütung erfolgen kann und die Entscheidung nicht dem ordentlichen Rechtsweg vorbehalten ist (BGH NZI 2005, 103 ff, juris Rn.3-6; BGH, ZinsO 2012, 928 ff, juris Rn.20 f.; BGH, ZinsO 2013, 152, juris Rn.7).
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