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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97   

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https://dejure.org/2000,792
BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/2000,792)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/2000,792)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/2000,792)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung - Urteil - Ausland - Ausländisches Gericht - Rechtsanwalt - Erscheinen - Abwesenheit - Schuldner

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Vollstreckbarerklärung ohne Recht auf Verteidigung

  • publications.europa.eu
  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und ordre public

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Anerkennung eines ausländischen Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Verstoß eines ausländischen Urteils gegen das Grundrecht auf Verteidigung und damit den ordre public européen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 390
  • NJW 2000, 3289
  • ZIP 2000, 1595
  • MDR 2000, 1212
  • WM 2000, 1711
  • BB 2000, 1808
  • BB 2000, 797
  • DB 2000, 2426
  • Rpfleger 2000, 505
  • JR 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97
    Insbesondere im Strafverfahren darf der Angeklagte sich durch einen Verteidiger seines Vertrauens verteidigen lassen (BVerfGE 66, 313, 318 f).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 53, 219, 222; 60, 247, 249; 70, 215, 218, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 53, 219, 222; 60, 247, 249; 70, 215, 218, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 53, 219, 222; 60, 247, 249; 70, 215, 218, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97
    Auf die Vorlage des erkennenden Senats hat der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-7/98, Urt. v. 28. März 2000 - NJW 2000, 1853 f) entschieden:.
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97
    Regelmäßig ist auch jeder befugt, dieses Recht durch einen Rechtsanwalt auszuüben (vgl. BVerfGE 7, 53, 57 f).
  • BGH, 23.06.2005 - IX ZB 64/04

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Dieser Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 144, 390, 392 f).

    Zwar gehört die Beachtung der Grundrechte zum Inhalt der deutschen öffentlichen Ordnung (BGHZ 48, 327, 330; 144, 390, 392; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht 7. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 15; vgl. auch EuGH NJW 2000, 1853, 1854).

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2000 (BGHZ 144, 390, 391 f) hat das Gericht dem Antragsgegner nicht verwehrt, sich im Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07

    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Entscheidung: Verstoß gegen den

    Die Beachtung der Grundrechte gehört zum Inhalt der deutschen öffentlichen Ordnung (BGHZ 144, 390, 392 f).
  • StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung einer behaupteten

    Er ist es, den das Gericht auf jeden Fall durchgängig am Verfahren zu beteiligen hat (vgl. BGHZ 144, 390 - Juris Rn. 9; Bay. VerfGH, NJW 1961, 1523; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig , GG, 70. Erg.- Lfg. 2013, Art. 103 Rn. 108).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01

    Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal;

    Verfahrensrechtlich würde ein Verstoß gegen die deutsche öffentliche Ordnung voraussetzen, dass die Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, das von den Grundprinzipien des inländischen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr als in einer geordneten rechtsstaatlichen Weise ergangen angesehen werden kann (EuGH NJW 2000, 1853 f.; BGHZ 144, 390, 392; BGH NJW 1978, 1114, 1115; 1992, 3096, 3098).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19

    Anerkennung eines ausländischen Zahlungstitels

    Die Beachtung der Grundrechte gehört zum Inhalt der deutschen öffentlichen Ordnung (BGH, Urteil vom 29.06.2000 - IX ZB 23/97, BGHZ 144, 390, 392 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97   

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https://dejure.org/1997,4591
BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,4591)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,4591)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,4591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) - Zulässigkeit der Überprüfung exorbitanter Zuständigkeiten - Verstoß gegen deutsche ...

  • unalex.eu

    Art. 61 Brüssel I-VO, 27 Nr. 1, allgemeine Grundsätze EuGVÜ
    Einschränkung der Anwendung des Art. 34 Nr. 1 Brüssel I-VO - Keine Überprüfung der Zuständigkeit des Erstgerichts - Inhalt des verfahrensrechtlichen ordre public - Abweichende Ausgestaltung des ausländischen Zivilprozessrechts - Anwaltliche Vertretung - Persönliches ...

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 25, Art 1 Abs. 1 S. 1, Art. 27 Nr. 1
    Vollstreckbarerklärung eines im Adhäsionsverfahren ergangenen Urteils

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 26
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Insbesondere im Strafverfahren darf der Angeklagte sich durch einen Verteidiger seines Vertrauens verteidigen lassen (BVerfGE 66, 313, 318 f).

    Dieser verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch umfaßt das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt als gewähltem Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 66, 313, 318 f m.w.N.).

  • EuGH, 26.05.1981 - 157/80

    Rinkau

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Der Senat versteht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Mai 1981 (in der Rechtssache 157/80, IPRax 1982, 185, 188) unter Nr. 12 bis 16 dahin, daß das Recht nicht bei Verfolgung wegen einer "vorsätzlich" begangenen Straftat bestehen soll, obwohl der Zweck einer solchen Regelung nicht überzeugt: Der vorlegende Senat vermag keine Gründe zu erkennen, die es rechtfertigen, die Verteidigung gegen schwere Vorwürfe stärker einzuschränken als gegen leichtere (ebenso Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Bd. I S. 839).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 53, 219, 222 [BVerfG 27.02.1980 - 1 BvR 277/78]; 60, 247, 249; 70, 215, 218, [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84]jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 53, 219, 222 [BVerfG 27.02.1980 - 1 BvR 277/78]; 60, 247, 249; 70, 215, 218, [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84]jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Denn das hierdurch eingeleitete Verfahren richtet sich - von wenigen, hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - ausschließlich nach der Strafprozeßordnung; insbesondere ist dem Angeklagten in der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zum Entschädigungsanspruch zu äußern (BGHSt 37, 260 f).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Diese Vorschrift garantiert - als Bestandteil eines fairen Verfahrens - auch die Waffengleichheit zwischen den Parteien eines Zivilverfahrens: Jede Partei muß Gelegenheit haben, ihren Fall unter Bedingungen vorzutragen, die keinen wesentlichen Nachteil gegenüber ihrem Gegner bedeuten (EGMR, Urt. v. 27. Oktober 1993 im Fall Dombo Beheer B.V. gegen die Niederlande, NJW 1995, 1413 f [EGMR 27.10.1993 - - 37/1992/382/460/-] unter Nr. 33; Miehsler/Vogler in Golsong, Internationaler Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 6 Rdnr. 348 und 354 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 53, 219, 222 [BVerfG 27.02.1980 - 1 BvR 277/78]; 60, 247, 249; 70, 215, 218, [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84]jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Der vorlegende Senat geht - im Anschluß an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. April 1993 (Rechtssache C-172/91, NJW 1993, 2091 f [EuGH 21.04.1993 - C 172/91]) - davon aus, daß das im Adhäsionsverfahren ergangene Urteil des Schwurgerichts Paris über einen zivilrechtlichen Anspruch ein Zivilurteil im Sinne des Artikels 25 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 EuGVÜ ist.
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Regelmäßig ist auch jeder befugt, dieses Recht durch einen Rechtsanwalt auszuüben (vgl. BVerfGE 7, 53, 57 f).
  • BFH, 17.02.1965 - I 59/63
    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97
    Insbesondere wird der Schuldner mittelbar gezwungen, sich der strafrechtlichen Vollstreckung im fremden Staat zu stellen, wenn er sich gegen den zivilrechtlichen Anspruch verteidigen will, obwohl er von seinem Heimatstaat für dieses Strafverfahren nicht ausgeliefert würde (Jenard-Bericht aaO C 59/63).
  • EGMR, 09.10.1979 - 6289/73

    AIREY v. IRELAND

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02

    Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung

    Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Senats (BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1997 - IX ZB 23/97, EuZW 1999, 26) entschieden, dass das Verbot, auf den ordre public zurückzugreifen, absolut gilt (EuGHE 2000, 1935 f, Rn. 31 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1997 - IX ZB 23/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10060
BGH, 07.10.1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,10060)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,10060)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,10060)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - IX ZB 23/97
    Jeder Rechtsanwalt muß durch seine Büroorganisation dafür Sorge tragen, daß die rechtzeitige Erledigung fristgebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages anhand eines Fristenkalenders überprüft wird (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97 NJW 1997, 2120, 2121 m.w.Nachw.).

    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1991 - XI ZB 10/91 = NJW 1992, 697 ; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1997 - 1 ZB 50/96 = NJW 1997, 1708, 1709; BGH, Beschluß vom 8. April 1997 aaO; jeweils m.w.Nachw.).

    Keinesfalls darf aber in der Beschwerde neuer Vortrag über organisatorische Maßnahmen nachgeschoben werden, auf deren Fehlen die Versagung der Wiedereinsetzung in dem angefochtenen Beschluß gerade gestützt worden ist (BGH, Beschluß vom 8. April 1997 aaO m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.11.1991 - XI ZB 10/91

    Überwachung des Rechtsmittelauftrags - Zulässigkeit nachgereichten Vorbringens

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - IX ZB 23/97
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1991 - XI ZB 10/91 = NJW 1992, 697 ; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1997 - 1 ZB 50/96 = NJW 1997, 1708, 1709; BGH, Beschluß vom 8. April 1997 aaO; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96

    Berücksichtigung von im Rahmen einer Beschwerde gegen die Versagung der

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - IX ZB 23/97
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1991 - XI ZB 10/91 = NJW 1992, 697 ; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1997 - 1 ZB 50/96 = NJW 1997, 1708, 1709; BGH, Beschluß vom 8. April 1997 aaO; jeweils m.w.Nachw.).
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   BGH, 15.07.1997 - IX ZB 23/97   

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https://dejure.org/1997,13425
BGH, 15.07.1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,13425)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,13425)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - IX ZB 23/97 (https://dejure.org/1997,13425)
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