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   BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10   

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https://dejure.org/2012,587
BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10 (https://dejure.org/2012,587)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - IX ZB 230/10 (https://dejure.org/2012,587)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - IX ZB 230/10 (https://dejure.org/2012,587)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 InsVV, § 1 Abs 1 S 2 InsVV, § 213 InsO
    Vergütung des Insolvenzverwalters für eine GmbH: Höhe der bei der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigenden Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung bei Zahlungen Dritter an Insolvenzgläubiger

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Ansprüchen auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in der Insolvenz einer GmbH bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berücksichtigung von Ansprüchen auf Kapitalaufbringung und -erhaltung bei der Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters für eine GmbH: Höhe der bei der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigenden Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung bei Zahlungen Dritter an Insolvenzgläubiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 1 Abs. 1 S. 1, 2; InsO § 213
    Berücksichtigung von Ansprüchen auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in der Insolvenz einer GmbH bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansprüche auf Kapitalerhaltung und die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Insolvenz, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Liquidation

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters einer GmbH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Ansprüchen auf Kapitalaufbringung und -erhaltung bei Bestimmung der Verwaltervergütung in der GmbH-Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 532
  • MDR 2012, 491
  • NZI 2012, 315
  • WM 2012, 520
  • Rpfleger 2012, 407
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 230/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ermittlung des Wertes

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10
    Forderungen, die in die Masse fallen und dort noch vorhanden sind, sind mit ihrem Verkehrswert zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325), unabhängig davon, ob sich der Verwalter mit ihnen befasst hat; ob die Forderung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden könnte oder verjährt, ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12 mwN; st. Rspr.).

    b) Voraussetzung der Berücksichtigung der Forderung ist allerdings, dass diese vom Verwalter überhaupt hätte realisiert werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005, aaO S. 1325 unter 2 a).

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 145/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung bei Verfahrensaufhebung nach Bestätigung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10
    Forderungen, die in die Masse fallen und dort noch vorhanden sind, sind mit ihrem Verkehrswert zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325), unabhängig davon, ob sich der Verwalter mit ihnen befasst hat; ob die Forderung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden könnte oder verjährt, ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10
    Soweit die Realisierung des Anspruchs nicht erforderlich gewesen wäre, um alle Insolvenzgläubiger und Massegläubiger zu befriedigen, ist der Wert vergütungsrechtlich nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZIP 2007, 1070 Rn. 20 aE).
  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10
    Der Anspruch kann deshalb insoweit nicht durchgesetzt werden (BGH, Urteil vom 18. November 1969 - II ZR 83/68, NJW 1970, 469, 470, insoweit in BGHZ 53, 71 nicht abgedruckt; Müller, DB 2003, 1939; Michalski/Nerlich, GmbHG § 69 Rn. 25; MünchKomm-GmbHG/H.F. Müller, § 69 Rn. 15; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 19. Aufl. § 69 Rn. 4; Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., § 69 Rn. 23; Paura in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, § 69 Rn. 23).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 197/06

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung nicht aufrechenbarer

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10
    Es kommt darauf an, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen aufrechenbar oder verrechenbar sind, weil nur dann ein Überschuss zur Masse gezogen werden kann (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 197/06, ZIP 2010, 436 Rn. 8).
  • OLG München, 21.03.2013 - 23 U 3344/12

    Haftung eines Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer Publikums-KG

    Die Höhe der Ansprüche richtete sich nach dem Schätzwert der Masse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2012, IX ZB 230/10 juris Tz. 8), wobei insbesondere die Bewertung der im Eigentum der Klägerin stehenden Immobilie in Oldenburg von Bedeutung war.
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17

    Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

    Daher sind auch Forderungen zu berücksichtigen, die zur Insolvenzmasse gehören (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, ZInsO 2012, 603 Rn. 8; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 150/11, ZInsO 2013, 309 Rn. 9).

    Wären Massegegenstände nicht verwertet worden, weil eine vollständige Befriedigung der Gläubiger ohnedies zu erreichen gewesen wäre, ist der Wert jener Gegenstände vergütungsrechtlich nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, aaO Rn. 11; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 150/11, aaO Rn. 12).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    c) Der Eigentumsübertragungsanspruch der Schuldnerin ist in der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen, allerdings, wie jede Forderung, nur mit ihrem Verkehrswert (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325; vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, ZInsO 2012, 603 Rn. 8; st. Rspr.).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZB 134/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung der Vergütung bei offenen

    Kann ein entsprechender Titel gegen die weitere Beteiligte zu 1 derzeit nicht vollstreckt werden, weil diese unpfändbar ist, muss die Forderung der Schuldnerin wertberichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, WM 2012, 520 Rn. 9 ff).

    Ansprüche auf Rückführung kapitalersetzender Darlehen gegen einen Gesellschafter sind in der Insolvenz der GmbH bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters grundsätzlich nur in der Höhe zu berücksichtigen, in der ihre Einziehung erforderlich ist, um alle Masse- und Insolvenzgläubiger zu befriedigen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, aaO Rn. 11 ff (mwN).

    Für ihre Berechnungsgrundlage muss deshalb im Wege der Annährung nach § 4 InsO, § 287 Abs. 1 ZPO ein Betrag geschätzt werden, durch den die hieraus zu berechnende Vergütung abgedeckt ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012, aaO Rn. 14).

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 150/11

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Einstellung des

    Die genannten Ansprüche sind deshalb in der Höhe einziehbar, in welcher der Erlös für die Begleichung aller Massekosten und Insolvenzforderungen erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, zVb).
  • BGH, 13.07.2023 - IX ZB 42/22

    Zulässigkeit der Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung seiner

    Hingegen wären Massegegenstände in dem Umfang zu verwerten, in dem der Erlös für die Begleichung aller Masseverbindlichkeiten erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, ZIP 2012, 532 Rn. 13).

    Da sich die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters nach der Höhe der einziehbaren Forderungen richtet, die Höhe der einziehbaren Forderungen ihrerseits aber wiederum nach der Höhe der Vergütung, muss für die Höhe der einziehbaren Forderungen im Wege der Annäherung als Wert ein Betrag geschätzt werden (§ 4 InsO, § 287 ZPO), bei dessen Zugrundelegung alle Insolvenz- und Masseforderungen gedeckt sind (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, ZIP 2012, 532 Rn. 14), also auch die hieraus zu berechnende Vergütung (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 150/11, ZInsO 2013, 309 Rn. 21).

  • LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch

    Die vom Beteiligten zu 2) unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Herrn Prof. I. vom 28.01.2014 zitierte Entscheidung des BGH vom 09.02.2012, Az. IX ZB 230/10, ZInsO 2012, Seite 603 passt auf den vorliegenden Fall nicht, da der BGH sich in dieser Entscheidung mit der Vergütung des Insolvenzverwalters, nicht des vorläufigen Insolvenzverwalters, befasst.
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