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   BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07   

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https://dejure.org/2008,9104
BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07 (https://dejure.org/2008,9104)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2008 - IX ZB 238/07 (https://dejure.org/2008,9104)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - IX ZB 238/07 (https://dejure.org/2008,9104)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör zur Befolgung der Rechtsansicht einer Partei; Erledigungserklärung der Hauptsache durch eine Partei bis zum Zeitpunkt des Erlasses des Eröffnungsbeschlusses durch das Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3; ; InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 13 Abs. 2; ; InsO § 34 Abs. 2; ; GKG § 58 Abs. 1; ; GKG § 58 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 34 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei dinglicher Absicherung der Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07
    Die Rechtsbeschwerde ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO) wegen (nachträglicher) Divergenz zum Senatsbeschluss vom 29. November 2007 (IX ZB 12/07, NZI 2008, 182, 183 Rn. 12) zuzulassen.

    Ein fehlendes Rechtsschutzinteresse hat der Senat in klar und eindeutig liegenden Fällen angenommen, etwa dann, wenn eine Forderung von 5, 5 Mio. DM grundpfandrechtlich an einem Grundstück abgesichert war, dessen Verkehrswert 10 bis 14 Mio. EUR betrug (BGH, Beschl. v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, aaO Rn. 13), oder wenn ein Grundstück mit einem Verkehrswert von 410.000 Euro mit Grundpfandrechten im Nominalwert von knapp 140.000 Euro belastet war (BGH, Beschl. v. 17. April 2008 - IX ZB 176/07, n.v.).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07
    Der Begriff "Eröffnung" bezeichnet hier den Eröffnungsbeschluss als solchen, nicht den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss (BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Antragsteller die Hauptsache nur solange für erledigt erklären kann, wie das Gericht den Eröffnungsbeschluss noch nicht erlassen hat (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, ZIP 2005, 91, 92).
  • BGH, 17.04.2008 - IX ZB 176/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07
    Ein fehlendes Rechtsschutzinteresse hat der Senat in klar und eindeutig liegenden Fällen angenommen, etwa dann, wenn eine Forderung von 5, 5 Mio. DM grundpfandrechtlich an einem Grundstück abgesichert war, dessen Verkehrswert 10 bis 14 Mio. EUR betrug (BGH, Beschl. v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, aaO Rn. 13), oder wenn ein Grundstück mit einem Verkehrswert von 410.000 Euro mit Grundpfandrechten im Nominalwert von knapp 140.000 Euro belastet war (BGH, Beschl. v. 17. April 2008 - IX ZB 176/07, n.v.).
  • BFH, 16.09.2010 - VII B 281/09

    Insolvenzantrag bei werthaltigen Rückgewähransprüchen unzulässig - Verlust des

    Tatsächlich begründet das FG sein Urteil unter Berufung auf die Rechtsauffassung des BGH (Beschluss vom 26. Juni 2008 IX ZB 238/07, juris), mit der sich der BGH ausdrücklich der Rechtsauffassung in dem vom Kläger zitierten Beschluss in ZinsO 2008, 103 anschließt.
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZB 226/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend den Nachweis der

    Schon angesichts der Vielzahl der (Anschluss-)Pfändungen und der Zusammensetzung des (beweglichen) Sicherungsgutes kann aus den Erwägungen der vorgenannten Senatsentscheidung (aaO Rn. 11 f; vgl. auch Beschl. v. 26. Juni 2008 - IX ZB 238/07) ein rechtlich schützenswertes Interesse der antragstellenden Gläubigerin an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht verneint werden.
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