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   BGH, 18.10.2012 - IX ZB 263/10   

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https://dejure.org/2012,33158
BGH, 18.10.2012 - IX ZB 263/10 (https://dejure.org/2012,33158)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - IX ZB 263/10 (https://dejure.org/2012,33158)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 263/10 (https://dejure.org/2012,33158)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 InsO, § 17 StrRehaG
    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines Entschädigungsanspruchs wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht erlittener Haft in der ehemaligen DDR

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändbarkeit eines wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht in der ehemaligen DDR erlittenen Haft gemäß § 17 StrRehaG zuerkannten Entschädigungsanspruchs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pfändbarkeit des Entschädigungsanspruchs

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines Entschädigungsanspruchs wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht erlittener Haft in der ehemaligen DDR

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 17
    Pfändbarkeit eines wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht in der ehemaligen DDR erlittenen Haft gemäß § 17 StrRehaG zuerkannten Entschädigungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DDR-Haft, strafrechtliche Rehabilitation und das Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines Insolvenzschuldners nach dem StrRehaG gehört in die Insolvenzmasse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines Insolvenzschuldners nach dem StrRehaG gehört in die Insolvenzmasse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZB 17/10

    Forderungspfändung: Pfändbarkeit des Geldentschädigungsanspruchs eines

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZB 263/10
    Eine Gestaltung, in der eine Beschränkung der Pfändbarkeit unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung in Betracht kommt, weil der für rechtsstaatswidrige Maßnahmen verantwortliche Staat wegen eigener Forderungen auf die dem Schuldner gewährte Entschädigung zuzugreifen sucht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII ZB 17/10, WM 2011, 1141 Rn. 8 ff), liegt nicht vor.
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 121/11

    Insolvenzrecht: Voraussetzungen einer vor Verfahrenseröffnung begründeten

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZB 263/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von der Begründung einer Forderung im Sinne des Insolvenzrechts dann auszugehen, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand schon vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist, mag sich eine Forderung daraus auch erst nach Beginn des Insolvenzverfahrens ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 121/11, NZI 2011, 953 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZA 99/11

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer Entschädigungsleistung nach

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZB 263/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein dem Schuldner wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht in der ehemaligen DDR erlittener Haft gemäß § 17 StrRehaG zuerkannter Entschädigungsanspruch pfändbar und gehört deshalb in die Insolvenzmasse (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZA 99/11, ZInsO 2012, 147 Rn. 4).
  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 72/12

    Insolvenzgerichtliche Anordnung der Nachtragsverteilung: Behandlung von Zahlungen

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings von der Begründung einer Insolvenzforderung im Sinne des Insolvenzrechts schon dann auszugehen, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand schon vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist, mag sich eine Forderung daraus auch erst nach Beginn des Insolvenzverfahrens ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 121/11, NZI 2011, 953 Rn. 3; vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 263/10, ZOV 2012, 336 Rn. 5, je mwN).

    Vielmehr ist entscheidend, ob der Schuldner diesen Anspruch bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens hätte geltend machen können (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012, aaO Rn. 5).

  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 11/19

    Pfändungsschutzantrag nach Verbraucherinsolvenz; Pfändbarkeit des Anspruchs auf

    Die dem Schuldner auf der Grundlage des § 17 StrRehaG gewährte Kapitalentschädigung genießt hingegen keinen Pfändungsschutz und ist folglich Bestandteil der Insolvenzmasse (BGH, Beschluss vom 10. November 2011, aaO Rn. 4; vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 263/10, ZOV 2012, 336 Rn. 4).

    Dass ein solcher Anspruch nicht verkehrsfähig, und damit nicht übertragbar und pfändbar, wäre, zumindest in Bezug auf Dritte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII ZB 17/10, WM 2011, 1141 Rn. 8 ff; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 263/10, ZOV 2012, 336 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 17/19, NJW 2020, 1364 Rn. 15 ff mwN), wurde weder vom Schuldner in den Tatsacheninstanzen noch von der Rechtsbeschwerde geltend gemacht.

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 74/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Das Insolvenzgericht durfte die Nachtragsverteilung anordnen, obwohl dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, NZI 2006, 180; vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 263/10, ZOV 2012, 336; Ines Meyer, Masseverwaltung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am Beispiel der Nachtragsverteilung, 2015, S. 279 ff mwN).
  • OVG Thüringen, 19.08.2014 - 2 KO 400/14

    (Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung - § 17

    Der Bundesgerichtshof hat in bislang zwei Beschlüssen entschieden, dass die Kapitalentschädigung gemäß § 17 StrRehaG im Gegensatz zur besonderen Zuwendung für Haftopfer aus § 17a Abs. 1 StrRehaG keinen Pfändungsschutz genießt und folglich Bestandteil der Insolvenzmasse ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZA 99/11 - Juris, Rn. 4; Beschluss vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 263/10 - Juris, Rn. 4).
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