Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2003 - IX ZB 266/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9759
BGH, 20.03.2003 - IX ZB 266/02 (https://dejure.org/2003,9759)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - IX ZB 266/02 (https://dejure.org/2003,9759)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - IX ZB 266/02 (https://dejure.org/2003,9759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Antrag auf Anweisung des Gerichtsvollziehers zur Aufnahme eines vollständigen Vermögensverzeichnisses

  • Judicialis

    ZPO § 568 S. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 766

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - IX ZB 266/02
    An die unter Verstoß gegen § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO erfolgte Zulassung ist das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 S. 2 ZPO gleichwohl gebunden (vgl. Senatsbeschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, z.V.b.).
  • BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 53/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Entscheidet der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so unterliegt die Entscheidung auf das zugelassene Rechtsmittel wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (BGHZ 154, 200; BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 266/02 gleichfalls zu einem Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht