Rechtsprechung
BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung des Verkehrswertes von mit Aussonderungsrechten oder Absonderungsrechten belasteten Gegenständen in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ; Darlegungspflicht des vorläufigen Insolvenzverwalter beim Begehren eines ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Vergütung des auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Sachverständigen
- zvi-online.de
InsO § 22 Abs. 3, § 63; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 3, 11
Zum Vergütungszuschlag für den vorläufigen Insolvenzverwalter bei Überprüfung von Anfechtungsansprüchen bereits im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit - Judicialis
InsO § 22 Abs. 3; ; InsO § 63; ; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; InsVV § 3; ; InsVV § 11
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen Zustimmungsvorbehalts und gutachtlicher Äußerungen über die Erfolgsaussicht von Anfechtungsansprüchen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hof, 23.02.2004 - IN 178/03
- LG Hof, 26.10.2004 - 22 T 40/04
- BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 625
- MDR 2006, 832
- NZI 2006, 167
- NZI 2007, 15
- WM 2006, 534
- WM 2006, 535
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04
Vielmehr sei regelmäßig ein Abschlag im Sinne von § 3 Abs. 2 InsVV geboten, wenn die Bearbeitung nur einen unerheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht habe (BGHZ 146, 165, 176 f; BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665). - BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines …
- BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04
Hat er sich um die Feststellung ihrer Voraussetzungen bemüht und haben diese Bemühungen einen erheblichen Teil seiner Tätigkeit ausgemacht, kann dafür die Gewährung eines Zuschlags in analoger Anwendung des § 3 InsVV gerechtfertigt sein (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, NZI 2004, 444, 445). - BGH, 23.09.2004 - IX ZB 215/03
Vergütung des Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04
Vielmehr sei regelmäßig ein Abschlag im Sinne von § 3 Abs. 2 InsVV geboten, wenn die Bearbeitung nur einen unerheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht habe (BGHZ 146, 165, 176 f; BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665). - BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04
Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04
aa) Wie der Senat in der Parallelentscheidung vom heutigen Tage in der Sache IX ZB 256/04, die zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen ist, im Einzelnen ausgeführt hat, gibt er den Standpunkt auf, dass der vorläufige Insolvenzverwalter bereits durch die "nennenswerte", jedoch nicht "erhebliche" Befassung mit Gegenständen, die nach Insolvenzeröffnung der Aus- oder Absonderung unterliegen, eine Vergütung verdient.
- BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die …
c) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts für sich genommen nicht zu einer Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Verwalters führt (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536).Welche Anforderungen insoweit an die Begründung des Vergütungsantrags gestellt werden, ist eine Frage des Einzelfalls und entzieht sich der Festlegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO).
f) Für erhöhten Aufwand bei der Erstellung des Inventars kann ein vorläufiger Verwalter nur dann eine Erhöhung seiner Vergütung verlangen, wenn er für diese Tätigkeit nicht schon als Gutachter entschädigt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, WM 2004, 1390, 1391; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536).
- BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter; …
Erreicht eine solche Befassung einen erheblichen Umfang, kann sich der vorläufige Verwalter eine Vergütung verdienen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005, aaO S. 268 ff, allerdings für die Gewährung eines Zuschlags; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 173 ff für die Einbeziehung in die Berechnungsgrundlage).Dies ist nicht zu beanstanden, zumal der weitere Beteiligte bereits als Sachverständiger mögliche Anfechtungsansprüche geprüft hat und hierfür gesondert entschädigt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03, WM 2004, 1390, 1391; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536).
- BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit zwei Entscheidungen vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, WM 2006, 530, z.V.b. in BGHZ 165, 266, und IX ZB 268/04, WM 2006, 534; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ) hat der Senat diese Rechtsprechung geändert.
- LG Arnsberg, 26.08.2011 - 6 T 215/11
Berechnung des Vergütungsanspruchs eines vorläufigen Insolvenzverwalters
An dieser Rechtsprechung hält der Bundesgerichtshof jedoch seit seinen Grundsatzentscheidungen vom 14.12.2005 (AZ: IX ZB 256/04 und IX ZB 268/04) nicht mehr fest.Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung verdient der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung für die Befassung mit Gegenständen, die nach Insolvenzeröffnung der Aus- oder Absonderung unterliegen, erst dann, wenn er sich in erheblichem Umfang mit ihnen befasst (BGH, Beschluss vom 14.12.2005, ZInsO 2006, 143, Rn. 8).
Hierdurch soll zum einen eine unangemessen hohe Vergütung für die sehr niedrig angesetzte Schwelle der nennenswerten Befassung vermieden und zum anderen die sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung des vorläufigen gegenüber dem endgültigen Verwalter beendet werden (BGH, ZInsO 2006, 143, Rn. 9).
Die zweite Neuerung besteht darin, dass nach der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch die erhebliche Beschäftigung mit Aus- oder Absonderungsrechten nicht mehr über die Berechnungsgrundlage nach den §§ 1, 10 InsVV erfasst wird, sondern in diesen Fällen grundsätzlich ein Zuschlag (§§ 3, 10 InsVV) zu gewähren ist (BGH…, Beschluss vom 14.12.2005, BGHZ 165, 266, Rn. 22 mit ausführlicher Begründung; BGH, ZInsO 2006, 143, Rn. 10 in kompakterer Form).
- BGH, 23.09.2010 - IX ZB 204/09
Vergütung des vorläufigen Verwalters: Berücksichtigung der Ansprüche gegen den …
Anfechtungsansprüche, die erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, können deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugerechnet werden (…vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 2004 aaO; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZInsO 2006, 143, 145;… v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495, 496 Rn. 10). - BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang …
Es fehlt an einer erheblichen Befassung, wenn der Insolvenzverwalter schuldnerfremde Grundstücke nur in Besitz nimmt und sodann die fortlaufende Korrespondenz sowie umfangreiche Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer führt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625 Rn. 12). - BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05
Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen …
Für diese Tätigkeit und die damit verbundenen Auslagen kommt damit eine weitere Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter und eine entsprechende Auslagenerstattung von vorneherein nicht in Betracht, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter hat zusätzliche Tätigkeiten erbracht und Auslagen aufgewendet (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, NZI 2004, 444, 445; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZInsO 2006, 143, 145). - BGH, 18.12.2008 - IX ZB 46/08
Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen
Auch der Anfechtungsanspruch selbst, der erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht, kann nicht der Berechnungsgrundlage des vorläufigen Verwalters zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625, 627). - LG Bochum, 14.06.2007 - 10 T 35/07
Anforderungen an das sich Befassen des Insolvenzverwalters mit …
Diese Rechtsprechung hat der BGH aufgegeben und nunmehr darauf abgestellt, ob der vorläufige Insolvenzverwalter sich erheblich mit diesen Rechten befasst habe (vgl. BGH, NJW 2006, 2988; BGH , NZI 2006, 167; abweichend: AG Göttingen, NZI 2006, 644; kritisch auch Vallendar, NJW 2006, 2956).Die für die bloß "nennenswerte" Befassung mit Aus- oder Absonderungsrechten gefundene Lösung, einerseits den Verkehrswert der betroffenen Gegenstände in die Berechnungsgrundlage der Vergütung einzustellen und andererseits einen Abschlag vorzusehen, war umständlich und intransparent und sei in der Praxis nur unzureichend angenommen worden (vgl. BGH, NZI 2006, 167).
- BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
Umfang des Vermögens des Schuldners; Gewährung eines Zuschlags für die …
Begehrt der vorläufige Insolvenzverwalter deswegen einen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 v.H. der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters, hat er konkret darzulegen, dass die mit dem Zustimmungsvorbehalt ihm übertragene Aufgabe ihn in erheblichem, also überdurchschnittlichem Umfang belastet hat (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536). - AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung …
- AG Leipzig, 03.05.2006 - 401 IN 72/06
Zu berücksichtigende Faktoren i.R.d. Berechnung der Vergütung des vorläufigen …
- AG Göttingen, 12.12.2017 - 74 IN 141/17
Einbeziehung der freien Spitze eines belasteten Grundstücks in die …
- LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütungsanspruch des schwachen vorläufigen …
- BGH, 13.07.2006 - IX ZB 108/04
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- AG Göttingen, 28.09.2006 - 74 IN 43/06
Einbeziehung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten in die …
- BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Unternehmensfortführung
- BGH, 07.07.2011 - IX ZB 223/08
Berücksichtigung künftiger Anfechtungsansprüche bei der Berechnungsgrundlage für …
- BGH, 25.09.2008 - IX ZB 233/04
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Belastung von …
- BGH, 20.11.2008 - IX ZB 87/07
Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen
- BGH, 16.02.2012 - IX ZB 89/10
Bedeutung der Anfechtbarkeit von Fremdrechten an Gegenständen des verwalteten …
- AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters: Tätigkeit im Rahmen …
- AG Münster, 06.08.2008 - 79 IN 99/07
Grundlage für die Berechnung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters …
- AG Potsdam, 17.02.2006 - 35 IN 1246/05
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abschlag wegen nicht erheblicher …