Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2016 - IX ZB 27/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20684
BGH, 09.06.2016 - IX ZB 27/15 (https://dejure.org/2016,20684)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - IX ZB 27/15 (https://dejure.org/2016,20684)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - IX ZB 27/15 (https://dejure.org/2016,20684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 GKG, § 55 InsO, § 63 Abs 1 S 2 InsO, § 1 Abs 2 Nr 4 S 1 InsVV
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlagen durch Fehlüberweisung auf Insolvenzsonderkonto

  • IWW

    § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 577 Abs. 4 ZPO, § 3 Abs. 2 InsVV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsrelevanz rechtsgrundloser Zahlungen an die Insolvenzmasse; Rechtsgrundlose Zahlung auf ein vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Insolvenzsonderkonto; Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlagen durch Fehlüberweisung auf Insolvenzsonderkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsrelevanz rechtsgrundloser Zahlungen an die Insolvenzmasse; Rechtsgrundlose Zahlung auf ein vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Insolvenzsonderkonto; Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    Vergütungsrelevanz rechtsgrundloser Zahlungen an die Insolvenzmasse; Rechtsgrundlose Zahlung auf ein vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Insolvenzsonderkonto; Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens durch Fehlüberweisung auf Insolvenzsonderkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fehlüberweisung des Drittschuldner - und die Vergütung des Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1450
  • NZI 2016, 751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 27/15
    Der Senat hat mit Urteil vom 5. März 2015 (IX ZR 164/14, WM 2015, 733) für den Fall einer Fehlüberweisung auf ein Konto des Schuldners entschieden, dass der durch eine irrtümliche Überweisung erlangte Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen seine Bank die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens erhöht (aaO, Rn. 19, 22 bis 24).

    In diesem Fall ist die Einbeziehung des überwiesenen Betrags in die Berechnungsgrundlage auch deshalb gerechtfertigt, weil auf die Massemehrung tatsächlich zugegriffen wird (BGH, Urteil vom 5. März 2015, aaO Rn. 24).

    Dieses wird zu prüfen haben, ob den Besonderheiten der durch die Fehlüberweisung verursachten Mehrung der Insolvenzmasse durch einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 InsVV Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015, aaO Rn. 29).

  • AG Düsseldorf, 29.05.2017 - 502 IN 195/12

    Grundlagen zur Berechnung u. Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

    Bei dem Übererlös habe es sich um eine Verbindlichkeit aus ungerechtfertigter Bereicherung gehandelt, welche nicht von der Berechnungsgrundlage abzuziehen sei (Verweis auf BGH Beschl. v. 9.6.2016, IX ZB 27/15).

    Die vorliegende Struktur ist nicht der den bereicherungsrechtlichen Fällen von Fehlüberweisungen zugrundeliegenden Wirkungen zu vergleichen (hierzu zuletzt BGH Beschl. v. 9.6.2016, IX ZB 27/15), zumal bei Fehlüberweisungen, die zu einer Erhöhung der Berechnungsmasse führen, wäre der Mehrvergütungsschaden, den sonst letztlich sonst die Gläubiger zu tragen hätten, im Rahmen des Bereicherungsausgleichs zu saldieren gewesen (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 5.3.2014, IX ZR 164/14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht