Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20842
BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11 (https://dejure.org/2012,20842)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - IX ZB 270/11 (https://dejure.org/2012,20842)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 (https://dejure.org/2012,20842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 329 Abs 2 ZPO, § 295 Abs 2 InsO, § 296 Abs 1 InsO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines nach Beschlussfassung und vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatzes

  • zvi-online.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 233, 234; InsO § 295 Abs. 1, § 296 Abs. 1
    Verletzung des Rechts des Schuldners auf rechtliches Gehör bei Versagungsantrag während der Wohlverhaltensphase

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 329 Abs. 2
    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines nach Beschlussfassung und vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schriftsatz nicht berücksichtigt: Rechtliches Gehör verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nach Beschlussfassung eingegangene Schriftsatz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung eines nach Beschlussfassung eingegangenen Schriftsatzes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1533
  • MDR 2012, 1116
  • NZI 2012, 721
  • FamRZ 2012, 1561
  • WM 2012, 1638
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
    Angemessen ist nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 6).

    Weder hat er vorgetragen, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach dem üblichen Lohnniveau hätte abführen müssen, noch hat er glaubhaft gemacht, welche abhängige Tätigkeit dem Schuldner möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 aaO Rn. 7; siehe auch BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 112/11, NZI 2012, 87 Rn. 2).

    Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011, aaO).

    Als ungefähre Richtgröße hat der Senat zwei bis drei Bewerbungen in der Woche angenommen, sofern entsprechende Stellen angeboten werden (Beschluss vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 17).

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
    Das Gericht verletzt das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es einen nach Beschlussfassung, aber vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatz unberücksichtigt lässt (Fortführung von BGH, 1. April 2004, IX ZR 117/03, FamRZ 2004, 1368).

    In diesem Sinn entäußert war der angefochtene Beschluss jedenfalls nicht, bevor ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle ihn am 23. September 2011 auf den Abtrag gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, FamRZ 2004, 1368).

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 160/10

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anspruch auf Verfahrenskostenstundung trotz

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
    Welche Tätigkeiten dem Schuldner möglich sind, hat das Beschwerdegericht nicht festgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 160/10, ZInsO 2011, 147 Rn. 7 f).
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 237/06, GI aktuell 2010, 290 Rn. 4; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 133/08

    Restschuldbefreiung: Zulassungsvoraussetzungen für Versagungsantrag; Verschweigen

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
    Im Rahmen des § 295 Abs. 2 InsO muss der Gläubiger glaubhaft machen, dass der Schuldner einen Betrag an den Treuhänder hätte abführen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 133/08, ZInsO 2011, 2101 Rn. 7).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
    Weder hat er vorgetragen, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach dem üblichen Lohnniveau hätte abführen müssen, noch hat er glaubhaft gemacht, welche abhängige Tätigkeit dem Schuldner möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 aaO Rn. 7; siehe auch BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 112/11, NZI 2012, 87 Rn. 2).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 237/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress wegen

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 237/06, GI aktuell 2010, 290 Rn. 4; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Denn es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht - wie das Berufungsgericht - einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz versehentlich nicht berücksichtigt, weil er ihm nicht rechtzeitig vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 33/04, nv Rn. 5; vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, WM 2010, 1788 Rn. 14; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NZI 2012, 721 Rn. 7; BVerfG, AnwBl 2015, 273 Rn. 11).
  • BGH, 26.02.2013 - IX ZB 165/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Grenzen der Auskunftspflichten eines selbständig

    Weder hat sie vorgetragen, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach dem üblichen Lohnniveau hätte abführen müssen, noch hat sie glaubhaft gemacht, welche abhängige Tätigkeit dem Schuldner möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 7; vom 12. Juli 2011 - IX ZB 270/11, NZI 2012, 721).
  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Ausüben einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit durch

    Im Zusammenhang mit der Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Verletzung der Obliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO aF geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit angemessen im Sinne des § 295 Abs. 2 InsO aF ist (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1338 Rn. 6; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, WM 2012, 1638 Rn. 9; vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11, WM 2013, 579 Rn. 7; vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 11).

    Dabei kommt es auf die individuelle Situation des Schuldners an, insbesondere auf seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, WM 2013, 380 Rn. 14; vgl. auch BT-Drucks. 12/2443, S. 192 f), etwaige gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 4; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, WM 2012, 1638 Rn. 9; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 119/12, WM 2014, 41 Rn. 13) oder sonstige Umstände, aufgrund derer der Schuldner keine abhängige Beschäftigung mehr finden kann (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, WM 2006, 1158 Rn. 12 f).

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14

    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum

    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BGH Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 7 mwN; BVerfG NJW 1983, 2187).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit des § 65 Abs. 2 FamFG, eine Frist zur Begründung der Beschwerde zu bestimmen, keinen Gebrauch, kann der Beschwerdeführer die Beschwerdebegründung bis zum Zeitpunkt des Erlasses der Beschwerdeentscheidung nachreichen (Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 65 Rn. 7; vgl. auch BGH Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 8).

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 33/17

    Berufungsverfahren: Nachweis des fristgerechten Eingangs der Berufungsbegründung

    Anders als im Geltungsbereich des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, nach dem ein Beschluss mit dem Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle oder der Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel erlassen ist, erfolgt der Erlass eines - wie hier - nicht zu verkündenden Beschlusses (§ 329 Abs. 2 ZPO) im Rahmen der Zivilprozessordnung erst mit der Hinausgabe aus dem inneren Gerichtsbetrieb und damit zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Beschluss die Geschäftsstelle mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99 - FamRZ 2000, 813, 815; BGHZ 164, 347 = NJW 2005, 3724, 3726; BGH Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 8 und vom 10. November 2011 - IX ZB 165/10 - NJW-RR 2012, 179 Rn. 13 mwN; Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03 - FamRZ 2004, 1368 mwN).

    Bis zum Zeitpunkt des Erlasses eingegangene Schriftsätze sind vom Gericht aber zu berücksichtigen (BGH Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 7; BVerfG NJW 1993, 51).

  • BSG, 25.01.2022 - B 4 AS 176/21 B

    Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Mitwirkung eines wegen Befangenheit

    Knüpft man die Wirksamkeit des Beschlusses nach § 133 Satz 2 SGG an dessen Zustellung (so etwa BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 426/16 B - juris RdNr 5; aA Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 142 RdNr 3c unter Hinweis auf BGH vom 12.7.2012 - IX ZB 270/11) , ist der verfahrensbeendende Beschluss des LSG vom 7.4.2021 vor Beendigung des vorläufigen Tätigkeitsverbots ergangen.
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 19/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf Gewährung

    a) Der Schriftsatz der Beklagten, der erst nach der Beratung über die Nichtzulassungsbeschwerde am 24. September 2020 eingegangen ist, aber noch bevor der Beschluss mit Verlassen des gerichtsinternen Geschäftsbereichs existent geworden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NJW-RR 2012, 1533 Rn. 8; Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16, Rn. 3; Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 320 Rn. 14), ist bei der Beschlussfassung vom Senat nicht berücksichtigt worden.
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZB 293/11

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in

    In diesem Sinn entäußert war der angefochtene Beschluss jedenfalls nicht, bevor ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle ihn am 28. Oktober 2011 auf den Abtrag gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NZI 2012, 721 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2016 - 3 Wx 322/15

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Erledigung eines Zwangsmittelantrags im

    Bei dieser Lage hätte der Schriftsatz der Gläubigerin vor Verlautbarung des Beschlusses nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1533 ff.) und war deshalb bereits im ersten, nicht erst im zweiten Rechtszug im Sinne des § 97 Abs. 2 ZPO geltend gemacht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17

    Prozesskostenhilfe, Fristsetzung, Wirksamkeit, Zustellung, förmliche, Mitteilung,

    a) Grundsätzlich verletzt das Gericht das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es einen nach Beschlussfassung, aber vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatz unberücksichtigt lässt (z.B. BGH vom 12.07.2012 - IX ZB 270/11 -, juris).
  • BSG, 27.05.2019 - B 9 SB 6/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht