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   BGH, 14.06.1984 - IX ZB 28/84   

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https://dejure.org/1984,15692
BGH, 14.06.1984 - IX ZB 28/84 (https://dejure.org/1984,15692)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1984 - IX ZB 28/84 (https://dejure.org/1984,15692)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1984 - IX ZB 28/84 (https://dejure.org/1984,15692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 850
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.1957 - IV ZB 59/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1984 - IX ZB 28/84
    Auch wenn die Rechtsanwälte Dr. O. und L., wie der Beklagte meint, es schuldhaft unterlassen hätten, rechtzeitig eine Berufungsbegründung einzureichen oder eine weitere Verlängerung der Frist hierzu zu beantragen, stände ihr Verschulden als das der von ihm bevollmächtigten Rechtsanwälte seinem Verschulden gleich (§ 85 Abs. 2 ZPO), ob gleich er sich in Strafhaft befand (vgl. BGH Beschluß vom 5. April 1957 - IV ZB 59/57 = LM ZPO § 232 Nr. 29).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Dies kann sich ohne weiteres auch unmittelbar aus einem vom Hauptbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatz ergeben, mit dem er die Vollmachtserteilung darlegt (vgl. nur BGH v. 14.06.1984 - IX ZB 28/84, juris; Zöller/Vollkommer, § 80 Rz.8; Musielak/Voit, § 80 Rz.15).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Dementsprechend haben die obersten Bundesgerichte für die hier zu beurteilende Konstellation, dass ein Prozessbevollmächtigter unmittelbar vor Ablauf der - bereits verlängerten - Frist zur Begründung eines Rechtsmittels das Mandat niederlegt und keine Begründung bei Gericht einreicht, entschieden, dass in diesem Fall das Anwaltsverschulden mit der Vertragsbeendigung zusammentrifft und deshalb noch der vertretenen Partei zuzurechnen ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 8 S 11 f; BSG, Beschluss vom 17.5.2000, aaO, RdNr 7; BSG, Beschluss vom 28.2.2008 - B 14 AS 182/07 B - juris RdNr 2; BGH VersR 1984, 850, 851; BGH VersR 1992, 378, 379; BGH NJW 2006, 2334, 2335 ; BFH, Beschluss vom 4.11.2008, V B 101/08 - BFH/NV 2009, 399, 400).
  • OLG Köln, 05.12.2018 - 11 U 21/16

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem Anspruch gegen den Auftragnehmer auf

    Für den Nachweis der Prozessvollmacht genügt es, wenn die Partei den Rechtsanwalt nachträglich als ihren Prozessbevollmächtigten bezeichnet (BGH, Beschl. v. 14.06.1984 - IX ZB 28/84, VersR 1984, 850).
  • LG München I, 18.01.2017 - 22 O 770/16

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auch die in Strafhaft einsitzende Partei muss sich ohne Verzögerungen um ihre Angelegenheiten kümmern (BGH IX ZB 28/84; BGH IV b ZR 17/85).
  • BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KARACA" - keine

    Es kommt auch regelmäßig nur auf das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an und nicht auch darauf, dass auch den Auftraggeber ein eigenes Verschulden trifft (BGH VersR 84, 850).
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