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   BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04   

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https://dejure.org/2006,1070
BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04 (https://dejure.org/2006,1070)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - IX ZB 29/04 (https://dejure.org/2006,1070)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - IX ZB 29/04 (https://dejure.org/2006,1070)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen mehrfacher Abgabe unrichtiger Steuererklärungen; Unrichtigkeit einer teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhenden Einkommensteuererklärung; Beweis der Unrichtigkeit der Steuererklärung durch einen bestandskräftigen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Unrichtige Steuererklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • zvi-online.de

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Versagung der Restschuldbefreiung allein wegen Steuerschätzungen bei nicht feststehender Unrichtigkeit der zugrunde gelegten Angaben (hier: Gaststättenumsätze)

  • Judicialis

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben über steuerliche Verhältnisse; Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse ? Keine unrichtigen Angaben, wenn Finanzamt Besteuerungsgrundlage abweichend von Steuererklärung schätzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Restschuldbefreiung für Steuerhinterzieher

  • IWW (Kurzinformation)

    Insolvenzordnung - Versagung der Restschuldbefreiung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung für Steuerhinterzieher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 913
  • MDR 2006, 1013
  • NZI 2006, 249
  • WM 2006, 779
  • DB 2006, 665
  • Rpfleger 2006, 277
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04
    Die Restschuldbefreiung darf deshalb nur dann nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO versagt werden, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Schuldner unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat (BGHZ 156, 139, 147; BGH, Beschl. v. 21. Juli 2005 - IX ZB 80/04, WM 2005, 1858, 1859).

    Der Antrag des Beteiligten zu 1. auf Versagung der Restschuldbefreiung ist abzuweisen, weil sich die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm behaupteten Versagungsgrundes nicht haben feststellen lassen (vgl. BGHZ 156, 139, 147).

  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04
    Auf bloße Vorfragen erstreckt sich die Tatbestandswirkung jedoch nicht (BGHZ 158, 19, 22).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben in einem von einem

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04
    Die Restschuldbefreiung darf deshalb nur dann nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO versagt werden, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Schuldner unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat (BGHZ 156, 139, 147; BGH, Beschl. v. 21. Juli 2005 - IX ZB 80/04, WM 2005, 1858, 1859).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04
    Schon im Steuerfestsetzungsverfahren ist eine Schätzung unzulässig, wenn die anzuwendende steuerrechtliche Norm tatbestandlich eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerverkürzung voraussetzt; denn insoweit gilt der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" (BFH/NV 2002, 749 zu § 169 Abs. 2 Satz 2 AO).
  • BGH, 22.05.2003 - IX ZB 456/02

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben zur Erlangung

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04
    Andere Verhaltensweisen bleiben sanktionslos, selbst wenn sie ebenfalls als unredlich anzusehen sind (BGH, Beschl. v. 22. Mai 2003 - IX ZB 456/02, WM 2003, 1382, 1383).
  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Von Ausnahmen im Bereich der Amtshaftung abgesehen, in denen die Amtspflichtverletzung im Erlass eines rechtswidrigen Verwaltungsakts bestehen soll (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 18.11.2010, III ZR 239/09, Rn. 12 - zitiert nach juris), entfalten solche unanfechtbaren Verwaltungsakte eine sogenannte Tatbestandswirkung dahingehend, dass auch Zivilgerichte nicht nur die Tatsache des Erlasses des Verwaltungsakts als solche, sondern auch die Feststellung und/oder die Regelung, die mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, als für sie bindend anzunehmen haben (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 30.04.2015, I ZR 13/14, Rn. 31; BGH, Beschluss vom 16.12.2014, EnVR 54/13, Rn. 19; BGH, Urteil vom 21.09.2006, IX ZR 89/05, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 29/04 Rn. 7 - jeweils zitiert nach juris).

    Diese Tatbestandswirkung erstreckt sich jedoch nicht auf bloße Vorfragen zu der jeweils getroffenen Feststellung bzw. Regelung (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 29/04 Rn. 7 - zitiert nach juris).

  • OLG Oldenburg, 16.10.2020 - 11 U 2/20

    Begriff der unzulässigen Abschalteinrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO (EG)

    Verwaltungsakte binden in den Grenzen ihrer Bestandskraft andere Gerichte und Behörden (BGH, Urt. v. 04.02.2004 - XII ZR 301/01 - BeckRS 2004, 3141; BGH, Beschl. v. 12.01.2006 - IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913).

    Die Gerichte haben selbst fehlerhafte Verwaltungsakte zu beachten, solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein zuständiges Gericht aufgehoben worden sind (BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 43/77 - NJW 1979, 597; BGH, Beschl. v. 12.01.2006 - IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913; Zimmermann, in: Münchener Kommentar ZPO, 5. Auflage 2017, § 17 GVG Rn. 13).

  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17

    Rechtsweg für eine Klage auf Feststellung, dass eine Forderung nicht von der

    Denn die Vermeidung von Leistungen an öffentliche Kassen durch unrichtige oder unvollständige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Insolvenzschuldners kommt häufig in Steuerangelegenheiten durch unrichtige oder unvollständige Angaben vor (vgl. BGHZ 156, 139 = NZI 2003, 662, BGH NZI 2006, 249; BGH NZI 2010, 576; BGH NZI 2011, 149).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    a) Verwaltungsakte binden in den Grenzen ihrer Bestandskraft andere Gerichte und Behörden (BGHZ 158, 19, 22; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 29/04, WM 2006, 779, 780; BVerwGE 8, 283; BVerwG NVwZ 1987, 496; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl. § 13 Rn. 20 f).

    Die Gerichte haben Verwaltungsakte, auch wenn sie fehlerhaft sind, grundsätzlich zu beachten, solange sie nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein zuständiges Gericht aufgehoben worden sind (BGHZ 73, 114, 117; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006, aaO; MünchKomm-ZPO/Wolf, 2. Aufl. § 17 GVG Rn. 13; Kissel/Mayer, aaO § 13 Rn. 20 f).

    Sie haben die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung oder Feststellung unbesehen, ohne eigene Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, zugrunde zu legen (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006, aaO).

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZB 199/09

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen Steuerhinterziehungen

    Der Senat hatte sich bereits mehrfach mit Fällen zu befassen, in denen die Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung versagt worden war (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 29/04, NZI 2006, 249).
  • OLG Köln, 27.11.2013 - 2 U 6/13

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen

    Sie haben die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung oder Feststellung unbesehen, ohne eigene Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, zugrunde zu legen (BGH, NZI 2006, 249).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 199/10

    Entschädigung, Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühr bei Nichtabnahme

    41 Verwaltungsakte binden in den Grenzen ihrer Bestandskraft andere Gerichte und Behörden (BGH, Urteil vom 21. September 2006 - IX ZR 89/05 - Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 29/04 - Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl. § 13 Rn. 20 f).

    Sie haben die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung oder Feststellung unbesehen, ohne eigene Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, zugrunde zu legen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 29/04 -).

  • LG Gießen, 09.09.2021 - 5 O 205/21
    Verwaltungsakte binden in den Grenzen ihrer Bestandskraft andere Gerichte und Behörden (BGH, Beschluss vom 12.01.2006 - BGH Aktenzeichen IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913).

    Die Gerichte haben selbst fehlerhafte Verwaltungsakte zu beachten, solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein zuständiges Gericht aufgehoben worden sind (BGH, Beschluss vom 12.01.2006 - BGH Aktenzeichen IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913).

  • LG Düsseldorf, 25.02.2021 - 11 O 229/19
    Verwaltungsakte binden in den Grenzen ihrer Bestandskraft andere Gerichte und Behörden (BGH, Urteil vom 04.02.2004 - XII ZR 301/01 - BeckRS 2004, 3141; BGH, Beschluss v. 12.01.2006 - IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913).

    Die Gerichte haben selbst fehlerhafte Verwaltungsakte zu beachten, solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein zuständiges Gericht aufgehoben worden sind (BGH, Urteil v. 19.12.1978 - VI ZR 43/77 - NJW 1979, 597; BGH, Beschluss v. 12.01.2006 - IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913).

  • LG Deggendorf, 04.08.2022 - 31 O 92/22

    Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit dem

    Verwaltungsakte binden in den Grenzen ihrer Bestandskraft andere Gerichte und Behörden (BGH, Urt. v. 04.02.2004 - XII ZR 301/01 - BeckRS 2004, 3141; BGH, Beschluss vom 12.01.2006 - IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913).

    Die Gerichte haben selbst fehlerhafte Verwaltungsakte zu beachten, solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein zuständiges Gericht aufgehoben worden sind (BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 43/77 - NJW 1979, 597; BGH, Beschluss vom 12.01.2006 - IX ZB 29/04 - NJW-RR 2006, 913).

  • AG Köln, 20.10.2017 - 73 IN 113/08

    Restschuldbefreiung bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben

  • LG Saarbrücken, 14.02.2020 - 12 O 90/18

    (Unzulässige Abschalteinrichtung: Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB

  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

  • LG Göttingen, 22.03.2010 - 10 T 15/10

    Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Versagung einer Restschuldbefreiung wegen

  • OLG Hamm, 18.10.2013 - 9 U 16/13

    Schadenersatzbegehren des Sozialversicherungsträgers wegen Vorenthaltung von

  • LG Kaiserslautern, 30.05.2006 - 1 T 40/06

    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Restschuldbefreiung durch das

  • AGH Baden-Württemberg, 30.10.2015 - AGH 7/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Erwirkung

  • LG Karlsruhe, 29.11.2010 - 6 O 195/09

    Nachbaransprüche gegen eine Sickergrube

  • LG Kaiserslautern, 30.05.2006 - 1 T 4/06

    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Restschuldbefreiung durch das

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