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   BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04   

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https://dejure.org/2006,1249
BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04 (https://dejure.org/2006,1249)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04 (https://dejure.org/2006,1249)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - IX ZB 310/04 (https://dejure.org/2006,1249)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert einer Vollstreckungsabwehrklage; Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes; Bindung des Berufungsgerichts an eine Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht; Ermessen des Berufungsgerichts; Umfang der erstrebten Ausschließung der ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 3, 767
    Bestimmung des (Beschwerde-)Wertes einer Vollstreckungsabwehrklage nach Nennbetrag der Hauptforderung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 767
    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wert einer Vollstreckungsabwehrklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streitwert - Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streitwert - Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1146
  • MDR 2006, 1064
  • FamRZ 2006, 620
  • BB 2006, 629
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60
    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Damit ist es von der nachfolgend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere von dem Beschluss vom 2. Februar 1962 (V ZR 70/60, NJW 1962, 806), abgewichen.

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO).

    Dies reicht aber zu einer Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstandes auf diesen Betrag nicht aus, weil die Vollstreckbarkeit des Titels hinsichtlich des ganzen Anspruchs bestehen geblieben ist (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO; OLG Hamm aaO S. 388).

  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    a) Bei der Prüfung, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes den für eine Wertberufung erforderlichen Betrag von 600 EUR übersteigt, ist das Berufungsgericht nicht an eine Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht gebunden (BGH, Beschl. v. 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219).

    Eine solche Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschl. v. 9. Juli 2004, aaO, S. 220).

  • OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 W 2/91
    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (OLG Bamberg JurBüro 1984, 1398; OLG Hamm RPfleger 1991, 387; OLG Frankfurt am Main OLGR 2003, 172, 173).
  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 585/80

    Unterhaltsanspruch von getrennt lebenden Ehegatten - Übergangsfälle des Art. 12

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und ohne Kosten des Vorprozesses (BGH, Beschl. v. 18. März 1981 - IVb ZR 585/80, KostRsp GKG § 17 Nr. 31; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Vollstreckungsabwehrklage").
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Unzulässigerklärung der

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH, Beschl. v. 23. September 1987 - III ZR 96/87, KostRsp ZPO § 3 Nr. 890; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226 f).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH, Beschl. v. 20. September 1995 - XII ZR 220/94, NJW 1995, 3318).
  • BGH, 23.09.1987 - III ZR 96/87

    Berichtigung der Streitwertfeststellung - Wertermittlung bei der

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH, Beschl. v. 23. September 1987 - III ZR 96/87, KostRsp ZPO § 3 Nr. 890; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226 f).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 284/13

    Abweisung des Antrags auf Herausgabe eines gerichtlichen Titels: Wert des

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 9. Februar 2006, IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Antragsteller des Vollstreckungsgegenantrages bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Verfahrens unstreitig wird (vgl. BGH Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146 f. mwN).

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Antragsbegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146, 1147 mwN).

    Unbeschadet des Umstands, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss später wieder aufgehoben worden ist, wirkt sich die Hinterlegung auf die Festsetzung des Beschwerdegegenstandes nicht aus, weil die Vollstreckbarkeit des Titels hinsichtlich des ganzen Anspruchs bestehen geblieben ist (vgl. BGH Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146, 1147).

  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 31/05

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung

    Bei der Prüfung, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes den für die Zulässigkeit der Berufung nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Betrag von 600 EUR übersteigt, ist das Berufungsgericht nicht an eine Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht gebunden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, FamRZ 2006, 620 unter II 2 a; Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219 unter II 2 a m.w.Nachw.).

    Die Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006, aaO, unter II 2 a aa; Senatsbeschluss vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03, NJW 2004, 2904 unter II 2 b).

  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 115/15

    Streitwert der Vollstreckungsgegenklage

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, ZVI 2006, 204 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 1 W 14/07

    Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts einer Vollstreckungsabwehrklage

    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW 1995, 3318; NJW-RR 2006, 1146).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (BGH NJW-RR 2006, 1146/1147).

    (BGH NJW 1995, 3318; NJW-RR 2006, 1146).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (BGH NJW-RR 2006, 1146/1147).

  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nämlich grundsätzlich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung ( BGH , NJW-RR 2015, Seite 1471; BGH , NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; BGH , NJW 1995, Seite 3318 ).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsabwehrklage bestimmt wird, kommt es im Übrigen grundsätzlich auch nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird ( BGH , NJW-RR 2015, Seite 1471; BGH , NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; OLG Karlsruhe , OLG-Report 2007, Seite 996 ).

    Eine Ausnahme gilt jedoch für den Fall, dass sich aus den Anträgen der Klage, der Klagebegründung oder dem Vortrag beider Parteien - so wie hier - ergibt, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teil- oder Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; nur dann ist auch dieser Betrag zu Grunde zu legen ( BGH , NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; OLG Karlsruhe , OLG-Report 2007, Seite 996 ).

  • BGH, 21.01.2009 - IV ZB 35/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Es stellt den Wert des Beschwerdegegenstandes vielmehr im Rahmen der ihm von Amts wegen obliegenden Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO nach eigenem Ermessen fest (BGH, Urteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 Tz. 12; vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96 -NJW-RR 1998, 573 unter 2; Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146 Tz. 5; vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - NJW-RR 2005, 219 unter II 2 a).

    Eine solche Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 aaO vor 1; Beschlüsse vom 9. Februar 2006 aaO Tz. 7; vom 9. Juli 2004 aaO unter II 2 b aa; vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03 - NJW 2004, 2904 unter II 2 b).

    Er bestimmt sich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren (Haupt-)Anspruchs, soweit dieser mit dem Antrag der klagenden Partei angegriffen wird (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07 - WuM 2008, 296 Tz. 7; vom 9. Februar 2006 aaO Tz. 9; vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - NJW-RR 1988, 444).

  • OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11

    GmbH-Recht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beantwortung der Frage zum ausreichend

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146; Herget in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Vollstreckungsabwehrklage", jeweils m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs -

    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bzw. einer Titelabwehrklage bemisst sich gemäß §âEUR...3 ZPO danach, in welchem Umfang die Kläger die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt haben möchten ( BGH , Beschluss vom 22.10.2015, Az.: IX ZR 115/15, u.a. in: NJW-RR 2015, Seite 1471; BGH , Beschluss vom 09.02.2006, Az.: IX ZB 310/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; BGH , Urteil vom 20.09.1995, Az.: XII ZR 220/94, u.a. in: NJW 1995, Seiten 3318 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.01.1999, Az.: 21 W 56/98, u.a. in: JurBüro 1999, Seite 326; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 22.06.2017, Az.: 31 C 82/16, u.a. in: JurBüro 2017, Seiten 434 ff. = NJW-RR 2017, Seiten 1146 ff. ).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich von den Klägern der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es im Übrigen grundsätzlich auch nicht darauf an, ob der im Schlichtungsprotokoll der Schiedsstelle titulierte Anspruch bereits erfüllt worden ist und/oder ob dieser Anspruch ganz oder teilweise im Verlauf des hiesigen Prozesses unstreitig wurde oder ob er streitig blieb ( BGH , Beschluss vom 09.02.2006, Az.: IX ZB 310/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 1146 f. OLG Karlsruhe , Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 1 W 14/07, u.a. in: OLG-Report 2007, Seite 996; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 22.06.2017, Az.: 31 C 82/16, u.a. in: JurBüro 2017, Seiten 434 ff. = NJW-RR 2017, Seiten 1146 ff. ).

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZB 21/09

    Vollstreckungsabwehrklage: Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich

    Das Berufungsgericht ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146 m.w.N.).

    Unerheblich ist, ob die titulierte Forderung ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, aaO, Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZB 60/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Vollstreckungsgegenklage in einem

    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung, mithin nach dem Wert des zu vollstreckenden Anspruchs (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146 f.).
  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 32/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Vermieters gegen den Mieter auf

  • BGH, 06.04.2011 - IX ZR 113/08

    Bestimmung des Streitwerts einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen

  • BGH, 08.05.2014 - V ZR 82/13
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 4/18

    Nachweis einer vollständigen Tilgung titualierter und im

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 7 U 119/15

    Erfüllung des Anspruchs auf Rückzahlung an eine Bank zur Abwendung der

  • OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 W 60/06

    Gebührenstreitwertermittlung für eine Vollstreckungsabwehrklage: Berücksichtigung

  • BGH, 26.03.2012 - XI ZR 227/11

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage wegen eines

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage: Erhöhung bei verbundenem Antrag auf

  • OLG Schleswig, 16.04.2015 - 5 W 23/15

    Streitwert einer Klage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer

  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

  • OLG Nürnberg, 28.02.2012 - 13 W 2538/11

    Zwangsvollstreckung: Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 21 U 94/20
  • LAG Köln, 16.09.2016 - 4 Ta 179/16

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage und des verbundenen Antrags auf

  • OLG München, 29.01.2008 - 9 U 3939/07

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Einwendung eines rechtswirksamen

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 2 W 41/07

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

  • OLG Köln, 27.06.2011 - 17 U 101/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 10 L 31.05

    Streitwertfestsetzung bei der Vollstreckungsabwehrklage

  • LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23

    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige

  • LG Hamburg, 06.01.2020 - 309 S 75/19
  • LAG Köln, 24.03.2017 - 4 Sa 832/16

    Auslegung eines Prozessvergleichs

  • OLG Hamm, 12.12.2011 - 5 U 73/11

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer

  • OLG München, 20.04.2012 - 12 WF 670/12

    Vollstreckungsabwehrklage: Festsetzung des Verfahrenswertes bei Abwehr der

  • LG Mannheim, 11.08.2008 - 4 T 294/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch auf einen Mehrvertretungszuschlag bei der

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