Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.09.2007

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2007 - IX ZB 32/07   

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https://dejure.org/2007,9505
BGH, 12.07.2007 - IX ZB 32/07 (https://dejure.org/2007,9505)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - IX ZB 32/07 (https://dejure.org/2007,9505)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - IX ZB 32/07 (https://dejure.org/2007,9505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Nachträglicher Wegfall des Insolvenzgrundes; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen des Insolvenzverfahrens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 88/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Forderungen und des Eröffnungsgrundes

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 32/07
    a) Aus den in der Rechtsbeschwerdebegründung in Bezug genommenen Ausführungen im Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten vom 20. Mai 2005 in dem Verfahren IX ZB 88/05 ergibt sich kein Gehörsverstoß, der entscheidungserheblich geworden sein könnte.
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 32/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die sich das Landgericht ausdrücklich bezogen hat, ist geklärt, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzgrund im Zeitpunkt der Eröffnung (Eröffnungsstunde) voraussetzt und dessen nachträglicher Wegfall nur im Verfahren des § 212 InsO geltend gemacht werden kann (BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, ZIP 2006, 1957, 1958 f, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ 169, 17).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 82/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Insolvenzgrundes

    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die sich das Landgericht ausdrücklich bezogen hat, ist geklärt, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzgrund im Zeitpunkt der Eröffnung (Eröffnungsstunde) voraussetzt und dessen nachträglicher Wegfall nur im Verfahren des § 212 InsO geltend gemacht werden kann (BGHZ 169, 17, 25; v. 12. Juli 2007 - IX ZB 32/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2007 - IX ZB 32/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11863
BGH, 27.09.2007 - IX ZB 32/07 (1) (https://dejure.org/2007,11863)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - IX ZB 32/07 (1) (https://dejure.org/2007,11863)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - IX ZB 32/07 (1) (https://dejure.org/2007,11863)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 32/07
    Nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; s. weiter BGH, Beschl. v. 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 225/04).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 32/07
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 32/07
    Dies entspricht regelmäßig und auch hier den Anforderungen, die an die Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung zu stellen sind (vgl. BVerfG NJW 2004, 1371, 1372).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 225/04

    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 32/07
    Nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; s. weiter BGH, Beschl. v. 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 225/04).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 32/07
    Nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; s. weiter BGH, Beschl. v. 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 225/04).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 3/18

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Von einer weiterreichenden Begründung kann auch im Verfahrensabschnitt der Gegenvorstellung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 32/07, nv Rn. 2; vom 1. Februar 2017 - IX ZA 8/16, nv Rn. 2).
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