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BGH, 18.02.1975 - IX ZB 362/71 |
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- BSG, 17.11.1970 - 1 RA 233/68
Auszug aus BGH, 18.02.1975 - IX ZB 362/71
Es beruft sich auf das Bundessozialgericht: Wenn eine Fristversäumung auf eine mangelhafte Belehrung zurückzuführen sei, wirke der verspätete Eingang auf den Zeitpunkt zurück, in dem bei zutreffender Belehrung mit dem Eingang zu rechnen gewesen sei (BSG NJW 1971, 822).
- BGH, 10.06.1999 - IX ZB 18/99
Erlöschen eines nach dem 31.03.1967 gestellten Entschädigungsanspruchs
Da es an diesen Angaben fehlt, ist ein Entschädigungsanspruch mit Ablauf des 31. Dezember 1969 erloschen, ohne daß es regelmäßig darauf ankommt, weshalb diese Frist versäumt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Februar 1975 - IX ZB 362/71, RzW 1975, 184;… Urt. v. 27. Juni 1985 - IX ZR 17/85, LM § 190 a BEG 1956 Nr. 36). - BGH, 09.07.1975 - IX ZB 655/71
Rechtsmittel
Die Rechtsfolge des § 190 a Abs. 1 Satz 1 BEG tritt ohne Rücksicht auf den Grund der Fristversäumung ein (BGH, Beschluß vom 18. Februar 1975 - IX ZB 362/71). - BGH, 10.06.1975 - IX ZB 34/75
Rechtsmittel
Auf das Verhalten der Behörde bis zu diesem Zeitpunkt kommt es nicht an (BGH Beschluß vom 10. Februar 1975 - IX ZB 362/71, zur Veröffentlichung bestimmt).