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   BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85   

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BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85 (https://dejure.org/1986,998)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1986 - IX ZB 38/85 (https://dejure.org/1986,998)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - IX ZB 38/85 (https://dejure.org/1986,998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteidigungsmöglichkeit eines deutschen Beklagten, der sich auf das Verfahren im Urteilsstaat nicht eingelassen hatte - Nichteinhaltung der Einlassungsfrist - Ausreichende Zeit, um eine eine Verteidigung vor dem Gericht des Urteilsstaates vorzubereiten - Schadenersatz ...

  • rechtsportal.de

    EGÜbK Art. 31, 27 Nr. 2
    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils im Inland; Zustellung des Verfahrens einleitenden Schriftstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen Zivilverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2197
  • MDR 1986, 752
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZB 10/76

    Deutschbelgisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85
    Die Frage, ob es nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 30. Juni 1958 (BGBl. 1959 II 766) für vollstreckbar erklärt werden könnte (vgl. EuGH, Urt. v. 14. Juli 1977 - Rs 9 u. 10/77, NJW 1978, 483; BGH Urt. v. 10. Oktober 1977 - VIII ZB 10/76, NJW 1978, 1113 [BGH 10.10.1977 - VIII ZB 10/76]), stellt sich nicht.
  • EuGH, 16.06.1981 - 166/80

    Klomps / Michel

    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85
    Dabei hat das Gericht des Vollstreckungsstaats lediglich denjenigen Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Beklagte verfügte, um den Erlaß einer nach dem Übereinkommen vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern (vgl. EuGH, Urt. v. 16. Juni 1981 - Rs 166/80, RIW 1981, 781).
  • OLG Hamm, 07.03.1979 - 20 W 29/78
    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85
    Die der Schuldnerin zwischen der Zustellung des das Verfahren einleitenden Schriftstücks und dem Termin zur mündlichen Verhandlung zur Verfügung stehende Zeit reichte objektiv umso weniger aus, den Erlaß des Versäumnisurteils des Handelsgerichts Brüssel zu verhindern, weil die Klageschrift und die Ladung in französischer Sprache abgefaßt waren und die Schuldnerin, nachdem sie deren Inhalt erfaßt hatte, noch die erforderlichen Schritte hätte unternehmen müssen, um sich vor dem ausländischen Gericht in dessen Landessprache zu verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt verteidigen zu lassen (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 7. März 1979 - 20 W 29/78, MDR 1979, 680).
  • EuGH, 15.07.1982 - 228/81

    Pendy Plastic Products BV / Pluspunkt Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85
    Das Europäische Übereinkommen soll dem Beklagten nämlich einen wirksamen Schutz seiner Rechte gewährleisten, ohne die in den Mitgliedsstaaten für die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke im Ausland geltenden unterschiedlichen Systeme zu harmonisieren (EuGH, Urt. v. 15. Juli 1982 - Rs 228/81, IPrax 1985, 25 mit Anmerkung v. Geimer IPrax 1985, 6).
  • EuGH, 14.07.1977 - 9/77

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85
    Die Frage, ob es nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 30. Juni 1958 (BGBl. 1959 II 766) für vollstreckbar erklärt werden könnte (vgl. EuGH, Urt. v. 14. Juli 1977 - Rs 9 u. 10/77, NJW 1978, 483; BGH Urt. v. 10. Oktober 1977 - VIII ZB 10/76, NJW 1978, 1113 [BGH 10.10.1977 - VIII ZB 10/76]), stellt sich nicht.
  • OLG Köln, 06.10.1994 - 7 W 34/94

    Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile nur bei ordnungsgemäßer Zustellung der

    Der Richter des Vollstreckungsstaats muß die Rechtzeitigkeit der Zustellung in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ohne Bindung an die Feststellungen des ausländischen Gerichts beurteilen (BGH NJW 1986, 2197; OLG Köln, NJW-RR 1990, 127, 128; Linke a.a.O., Anm. III 4 b; Kropholler a.a.O., Art. 27 Rdnr. 31; Geimer a.a.O., Rdnr. 2930).

    Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Zustellung hat das Gericht des Vollstreckungsstaates lediglich den Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Schuldner verfügte, um den Erlaß einer vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern (BGH NJW 1986, 2197; 1991, 641).

    Es ist ein wesentliches Indiz für die fehlende Rechtzeitigkeit, wenn die im Vollstreckungsstaat geltende Einlassungsfrist nicht gewahrt ist (BGH NJW 1986, 2197; MüKo-Gottwald a.a.O., Rdnr. 22).

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Zustellung hat das Gericht des Vollstreckungsstaates denjenigen Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Beklagte verfügte, um den Erlass einer nach dem Übereinkommen vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern (vgl. EuGH, Urt. v. 16. Juni 1981 - Rs 166/80, EuGHE 1981, 1593, 1594; BGH, Beschl. v. 23. Januar 1986 - IX ZB 38/85, NJW 1986, 2197; v. 21. März 1990 - XII ZB 71/89, NJW 1990, 2201, 2202; v. 20. September 1990 - IX ZB 1/88, NJW 1991, 641).
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02

    Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung

    b) Ob das verfahrenseinleitende Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, ist auch vom Gericht des Vollstreckungsstaates zu prüfen (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 16; 1982, 2723 ff Rn. 13 f; EuGH, EuZW 1990, 352, 354; BGH, Beschl. v. 23. Januar 1986 - IX ZB 38/85, WM 1986, 539, 540; Kroppholler aaO Art. 34 Rn. 45 f).
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 16 W 6/01

    Einlassungsfrist für Erlaß eines Versäumnisurteils

    Letzteres ist nach gefestigter Rechtsprechung immer dann anzunehmen, wenn einmal die Einlassungsfrist von zwei Wochen, die das deutsche Recht (§ 274 Abs. 3 S.1 ZPO) zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung in der Regel vorsieht, nicht gewahrt war und zum anderen auch objektiv die nach Zustellung der Ladung dem deutschen Beklagten verbleibende Zeit nicht ausreichte, für eine Verteidigung vor dem Gericht des Urteilsstaates zu sorgen (vgl. etwa BGH NJW 86, 2197).

    Dabei sind sie nicht an die Bestimmungen des Prozessrechts des Urteilsstaats und an die Feststellungen der Gerichte im Urteilsstaat gebunden, denn das Europäische Übereinkommen soll dem Beklagten einen wirksamen Schutz seiner Rechte gewährleisten (vgl. BGH NJW 91, 641 und 86, 2197; OLG Köln NJW-RR 95, 446 und 90, 127; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3290; OLG Hamm NJW-RR 88, 446).

  • BGH, 20.09.1990 - IX ZB 1/88

    Anerkennung und Zustellung eines im Ausland ergangenen Versäumnisurteils

    -IX ZB 38/85, NJW 1986, 2197).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 W 385/01

    Wahrung der Frist nach Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zur Abwendung eines Versäumnisurteils

    Der Richter des Vollstreckungsstaates muss die Rechtzeitigkeit der Zustellung in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ohne Bindung an die Feststellungen des ausländischen Gerichts beurteilen (BGH NJW 1986, 2197; OLG Köln 1995, 446, 447; OLG Düsseldorf IPrax 2000, 307, 308).
  • BGH, 22.09.1988 - IX ZB 1/88

    Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 2 EGÜbk a.F. - Voraussetzung

    Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Zustellung hat das Gericht des Vollstreckungsstaates lediglich denjenigen Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Beklagte verfügte, um den Erlaß einer nach dem Überkommen vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern (vgl. EuGH, Urt. v. 16. Juni 1981 - Rs 166/80, RIW 1981, 781; Senatsbeschl. v. 23. Januar 1986 - IX ZB 38/85, NJW 1986, 2197).
  • OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01

    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht;

    Schließlich ist auch die Erwägung des Landgerichts richtig, dass es ein wesentliches Indiz für die fehlende Rechtzeitigkeit darstellen kann, wenn die gesetzlichen Ladungs- oder Einlassungsfristen des Vollstreckungsstaates nicht gewahrt sind (vgl. BGH NJW 1986, 2197 = MDR 1986, 752; Münch-Kom/Gottwald, ZPO 2. Auflage, Art. 27 EuGVÜ Rdn. 27 mit Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01

    Auslegung eines belgischen Urteils

    Dem Schuldner ist eine ausreichende Zeitspanne für seine Rechtsverteidigung einzuräumen, wobei sich die Frage der Rechtzeitigkeit der Zustellung nach dem Recht des Vollstreckungsstaates beurteilt (vgl.MünchKomm/Gottwald, ZPO, IZPR, Art. 27 EuGVÜ, Rz. 22; BGH, NJW 86, 2197; Senat vom 8.3.1999 - 16 W 32/98 - ; OLG Köln, EuZW 95, 381 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 3 W 353/00

    Frist zur Rechtsverteidigung gegenüber verfahrenseinleitendem Schriftstück -

    Der Richter des Vollstreckungsstaates muss die Rechtzeitigkeit der Zustellung in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ohne Bindung an die Feststellungen des ausländischen Gerichts beurteilen (BGH NJW 1986, 2197; OLG Köln NJW-RR 1995, 446, 447).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
  • OLG Köln, 08.03.1999 - 16 W 32/98

    Ordre public; Verstoß durch Verfahrensfehler

  • OLG Hamm, 19.12.2003 - 29 W 18/03

    Rechtzeitigkeit der Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks;

  • OLG Köln, 20.04.1995 - 16 W 67/94

    Voraussetzungen der Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Deutschland;

  • OLG Köln, 10.02.1993 - 13 W 60/92

    KLAGE; ZUSTELLUNG; AUSLAND

  • BayObLG, 11.10.1999 - 1Z BR 44/99

    Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

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