Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02   

Volltextveröffentlichungen (13)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners während des Insolvenzverfahrens?

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2, 148 Abs. 1, 157, 289, 290 Abs. 1 Nr. 5, 312 Abs.2, 313 Abs. 1; ZPO § 850i
    Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren; Einkünfte eines selbständig tätigen Schuldners nach Insolvenzeröffnung

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restschuldbefreiung - Versagung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 289, 290, § 312 Abs. 2, §§ 35, 36, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 148 Abs. 1, § 157, § 313 Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 850i
    Keine Versagung der RSB eines Selbstständigen wegen Verletzung von Auskunftspflichten bei unterlassener Angabe von berufsbedingten und privaten Ausgaben

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; Bewilligung von Mitteln zur Fortführung der Tätigkeit aus der Insolvenzmasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Versagung der Restschuldbefreiung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Treuhänders zur Inbesitznahme des Insolvenzvermögens auch bei weiter selbstständig tätigen Schuldnern

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Zulässigkeit von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen vor Durchführung des Schlusstermins nach DisE InsO-ÄndG April 2003" von RiOLG Dr. G. Pape, original erschienen in: ZVI 2003, 377 - 382.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 2167
  • MDR 2003, 831
  • NZI 2003, 389
  • WM 2003, 980
  • DB 2003, 1507
  • Rpfleger 2003, 458



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Wird zitiert von ... (83)  

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03  

    Insolvenzrecht - Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Ohne den zulässigen Antrag eines Gläubigers (§ 290 Abs. 1 InsO) darf das Insolvenzgericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung nicht versagen (BGH, Beschluß vom 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 983).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08  

    Insolvenzrecht - Versagung der Restschuldbefreiung

    Zwar hat der Senat in einem Beschluss aus dem Jahre 2003 (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, ZInsO 2003, 413, 414) ausgeführt, § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO enthalte neben dem Erfordernis einer objektiven Pflichtverletzung und den subjektiven Verschuldensanforderungen (Vorsatz o-der grobe Fahrlässigkeit) keine weiteren Tatbestandsvoraussetzungen für die Versagung.

    Dem Anliegen, nicht jedwede noch so geringfügige Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten durch die Versagung der Restschuldbefreiung zu ahnden (Begründung des Rechtsausschusses zu § 346k des Entwurfs BT-Drucks. 12/7302 S. 188), wird durch die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Rechnung getragen (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 aaO S. 414; v. 23. Juli 2004 aaO S. 921).

    Von der Rechtsbeschwerde wird zu Unrecht beanstandet, das Beschwerdegericht habe entgegen der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 aaO S. 414) nicht beachtet, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz es verbiete, jede noch so geringfügige Verletzung von Auskunftsoder Mitwirkungspflichten für eine Versagung der Restschuldbefreiung ausreichen zu lassen.

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03  

    Insolvenzrecht - Unwirksamkeit von Verfügungen nach Insolvenzeröffnung

    dd) Entgegen der Annahme von Uhlenbruck (ZVI 2002, 49, 53) kann der notwendige Schutz der Masse nicht im Wege der Festsetzung eines die Kosten der Fortführung der Praxis deckenden Freibetrages gemäß § 36 Abs. 4 InsO, § 850f ZPO bewirkt werden (vgl. zur Möglichkeit, Werbungskosten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages bei sonstigen Vergütungen im Sinne von § 850i ZPO zu berücksichtigen, BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 983 f).
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