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   BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86   

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BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86 (https://dejure.org/1986,1051)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1986 - IX ZB 39/86 (https://dejure.org/1986,1051)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 (https://dejure.org/1986,1051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen wirksamer Zustellung bei Unleserlichkeit von Eingangsstempel - Beginn der Berufungsfrist - Anforderungen an Wirksamkeit der vereinfachten Zustellung - Anforderungen an Beurkundung des Zustellungszeitpunkts durch den Zustellungsempfänger

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 212a
    Unwirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses; Unleserlichkeit des Eingangsstempels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1254
  • MDR 1987, 52
  • VersR 1986, 1102
  • BB 1987, 996
  • AnwBl 1986, 537
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86
    Eine wirksame Zustellung liegt nicht vor, wenn der Stempelabdruck des Eingangsstempels, mit dem der Zustellungsempfänger das Empfangsbekenntnis zum Zwecke der Datierung versehen hat, den Zustellungszeitpunkt wegen Unleserlichkeit nicht erkennen läßt (im Anschluß an BGHZ 35, 236).

    Die vereinfachte Zustellung nach § 212 a ZPO ist nur wirksam, wenn der in dieser Vorschrift bezeichnete Zustellungsempfänger das darin vorgeschriebene Empfangsbekenntnis ausgestellt hat (BGHZ 35, 236, 237 m.w.N.).

    Wesentliches Erfordernis ist, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält (BGHZ 35, 236, 238); denn das Empfangsbekenntnis soll beurkunden, wem das zugestellte Schriftstück übergeben oder von wem es empfangen worden ist und wann das geschehen ist.

    Es ist zwar möglich, ein Empfangsbekenntnis noch nachträglich zu erstellen oder zu vervollständigen (vgl. BGHZ 35, 236, 239).

    Für die vereinfachte Zustellung nach § 212 a ZPO genügt es nicht, daß der Zustellungsempfänger das ihm zwecks Zustellung angebotene Schriftstück diesem Angebot entsprechend annimmt; hinzukommen muß vielmehr immer die Ausstellung des in dieser Bestimmung vorgeschriebenen Empfangsbekenntnisses (BGHZ 30, 299, 303 ff; 35, 236, 237).

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86
    Für die vereinfachte Zustellung nach § 212 a ZPO genügt es nicht, daß der Zustellungsempfänger das ihm zwecks Zustellung angebotene Schriftstück diesem Angebot entsprechend annimmt; hinzukommen muß vielmehr immer die Ausstellung des in dieser Bestimmung vorgeschriebenen Empfangsbekenntnisses (BGHZ 30, 299, 303 ff; 35, 236, 237).
  • BGH, 10.06.1976 - IX ZR 51/75

    Zustellung an Vertreter des Anwalts

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86
    Danach liegt eine wirksame Zustellung nach § 212 a ZPO auch dann nicht vor, wenn Rechtsanwalt Br. ermächtigt war, die Zustellung für die Beklagten in Empfang zu nehmen und an ihrer Stelle die Empfangsbekenntnisse zu unterzeichnen (vgl. dazu BGHZ 67, 10, 12 f m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05

    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Ebenso wie im Rahmen des § 198 Abs. 2 ZPO dient auch bei § 212 a ZPO das schriftliche, mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis des Anwalts nicht nur dem Nachweis der Zustellung, sondern ist als solches unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustellung (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 30, 299, 303 ff.; 35, 236, 237 f.; 57, 160, 162 ff. [BGH 26.10.1971 - X ZB 15/71]; BGH, Urteil vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - VersR 1994, 454, 455; BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - VersR 1986, 1102, 1103 und vom 15. November 1988 - XI ZB 3/88 - VersR 1989, 167, 168).
  • BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auch dann fehlt es nämlich an der nach § 212 a ZPO notwendigen Beurkundung des Zustellungszeitpunkts durch den Zustellungsempfänger (BGH, Beschl. v. 12.06.1986 - IX ZB 39/86, BGHR ZPO § 212 a - Zeitpunkt 1 - unleserliches Datum = BGH DB 1986, 1920).
  • BGH, 15.11.1988 - XI ZB 3/88

    Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

    Dieses Empfangsbekenntnis dient nicht nur dem Nachweis der Zustellung, sondern ist, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont hat, eine unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustellung (BGHZ 30, 299, 303 ff.; 35, 236, 237; 57, 160, 162 ff.; BGH, Urteile vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 56/76, VersR 1977, 424, vom 25. Mai 1987 - II ZR 297/86, WM 1987, 1234 und vom 11. März 1987 - VIII ZR 160/86, BGHR ZPO § 212 a Empfangsbekenntnis 1 = NJW 1987, 2679, 2680; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86, VersR 1986, 1102, 1103).
  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 41/02

    Anforderungen an den Nachweis der vereinfachten Zustellung gegen

    Zur Wirksamkeit der hier allein in Betracht kommenden vereinfachten Zustellung war es aber weiter erforderlich, daß ein ordnungsgemäßes Empfangsbekenntnis im Sinn des § 212a ZPO a.F. einmal ausgestellt worden war (vgl. BGHZ 35, 236, 237 m.w.N.; BGH, Beschl. v.12.6.1986 - IX ZB 39/86, VersR 1986, 1102).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes

    Ob insoweit an der zu § 212a ZPO a.F. ergangenen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254) festzuhalten ist, wonach das Fehlen eines Datums die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge hat (verneinend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 174 Rn. 13; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 174 Rn. 14), kann dahinstehen.
  • OLG Köln, 29.02.1988 - 2 W 9/88

    Anordnung eines Veräußerungsverbots gegenüber Schuldner

    Daher kommt es im Ergebnis nicht darauf an, dass diese Notfrist mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Empfangsbekenntnisses durch den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers nicht in Lauf gesetzt wurde (§ 187 Satz 2 ZPO ), weil mit der unterlassenen Angabe des Zustellungsdatums ein für die Wirksamkeit der vereinfachten Zustellung nach § 212 a ZPO notwendiger Bestandteil des Empfangsbekenntnisses (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1254 mit weit. Nachw.) fehlte und die Geschäftsstelle des Landgerichts die daher erforderliche und mögliche (vgl. BGH VersR 1986, 371, 372) - Vervollständigung des Empfangsbekenntnisses durch den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers versäumt hat.
  • BFH, 15.07.1997 - VIII B 82/96

    Anforderungen an die Zustellung eines Urteils - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Dem Fehlen jeder Datumsangabe steht gleich, wenn das dem Bekanntgabeempfänger übergebene Schriftstück zwar mit einer Datumsangabe versehen, diese aber unleserlich ist und damit Zweifel über den Tag der Zustellung aufkommen läßt (BFH-Urteil vom 28. Juni 1995 II R 36/94, BFH/NV 1996, 170; vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 1986 IX ZB 39/86, Der Betrieb -- DB -- 1986, 1920).
  • BGH, 13.07.1989 - VII ZB 5/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Dieses Empfangsbekenntnis dient nicht nur dem Nachweis der Zustellung, sondern ist, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont hat, eine unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustellung (BGHZ 30, 299, 303 ff; 35, 236, 237; 57, 160, 162 ff [BGH 26.10.1971 - X ZB 15/71]; BGH NJW 1987, 2679, 2680; Urteile vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 56/76 = VersR 1977, 424 und vom 25. Mai 1987 - II ZR 297/86 = LM ZPO § 516 Nr. 24 = WM 1987, 1234; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 = LM ZPO § 212 a Nr. 17 = VersR 1986, 1102, 1103, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.06.1995 - II R 36/94

    Fehlerhafte Beurkundung der Zustellung durch Missachtung der Formerfordernisse

    Dem Fehlen jeder Datumsangabe steht es dabei gleich, wenn das dem Bekanntgabeempfänger übergebene Schriftstück zwar mit einer Datumsangabe versehen ist, diese aber unleserlich ist und damit Zweifel über den Tag der Zustellung aufkommen läßt (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 12. Juni 1986 IX ZB 39/86, Der Betrieb -- DB -- 1986, 1920).
  • BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 111/90

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Computer mit Software bei Mängeln -

  • BGH, 13.10.1987 - 5 StR 560/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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