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   BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12   

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https://dejure.org/2013,18264
BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12 (https://dejure.org/2013,18264)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - IX ZB 41/12 (https://dejure.org/2013,18264)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 (https://dejure.org/2013,18264)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 ZPO, § 520 ZPO
    Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb der Berufungsbegründungsfrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Berufung bei Anerkenntnis der Klageforderung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ohne Begründung der Berufung durch den in erster Instanz verurteilten Beklagten

  • rewis.io

    Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb der Berufungsbegründungsfrist

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 307; ZPO § 520
    Anerkenntnis des Bekl. und Berufungsführers innerhalb der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 520
    Zurückweisung der Berufung bei Anerkenntnis der Klageforderung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ohne Begründung der Berufung durch den in erster Instanz verurteilten Beklagten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bis wann darf der Beklagte anerkennen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkenntnis in der Berufungsbegründungsfrist

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zurückweisung der Berufung gemäß innerhalb der Berufungsbegründungsfrist abgegebenem Anerkenntnis des erstinstanzlich verurteilten Beklagten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bis wann darf der Beklagte anerkennen? (IBR 2013, 1242)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1333
  • ZIP 2013, 1936 (Ls.)
  • MDR 2013, 1423
  • FamRZ 2013, 1573
  • VersR 2014, 1392
  • WM 2013, 1827
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
    Allerdings darf im Rechtsmittelverfahren ein Anerkenntnisurteil nicht ergehen, wenn das Rechtsmittel unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 14).

    Diese Frage ist für den Fall eines Anerkenntnisses nach Eintritt der Unzulässigkeit des Rechtsmittels geklärt (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, aaO).

    Die Parteien können jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen sind (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, aaO Rn. 15).

  • BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
    Das Anerkenntnis des mit der Hauptsache verfolgten Anspruchs kann in zeitlicher Hinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens noch in der Revisionsinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2), mithin auch in der Berufungsinstanz.

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses (BT-Drucks. 14/3750 S. 58 f) und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (BR-Drucks. 378/03 S. 8 f; BT-Drucks. 15/3482 S. 17) zunehmend erleichtert hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ein Anerkenntnisurteil erlassen, obwohl der Kläger und Rechtsmittelführer in dem dortigen Verfahren die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr begründet hat, nachdem der Beklagte als Beschwerdegegner den mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfolgten Anspruch des Klägers vor Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der für den Kläger noch laufenden Begründungsfrist anerkannt hat (BGH, Urteil vom 4. März 2010, aaO).

  • OLG Stuttgart, 05.05.2004 - 14 U 54/03

    Berufungsverfahren im Streit über Ansprüche des ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
    Auch ist ein Anerkenntnis durch den beklagten Berufungskläger möglich (OLG Stuttgart, NZG 2004, 766, 767 [Rn. 15]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor §§ 306, 307 Rn. 4).

    Da die Beklagte das Anerkenntnis erst im zweiten Rechtszug erklärt hat, war ihre Berufung gegen das angefochtene landgerichtliche Urteil ihrem Anerkenntnis gemäß zurückzuweisen (so auch OLG Stuttgart, NZG 2004, 766, 767; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 307 Rn. 25; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor §§ 306, 307 Rn. 4; Zöller/Heßler, ZPO, aaO, § 525 Rn. 7).

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795).
  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Berufung zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil die erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und bei einer Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337; vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 NJW 1993, 2684, 2685; vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, 2101; vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795).
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 287/13

    Anerkenntnisurteil trotz Nichtdurchführung eines obligatorischen

    Die Parteien können jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Fall eines Anerkenntnisses von dem Gericht zu prüfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, WM 2013, 1827 Rn. 7; Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 15).

    Ebenso kann der Beklagte den Klageanspruch innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist wirksam anerkennen, auch wenn die Berufung nicht mehr begründet und das Rechtsmittel damit unzulässig wird (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, WM 2013, 1827 Rn. 8).

    Aus der Dispositionsmaxime der Parteien folgt, dass - soweit diese reicht - in jeder Lage des Verfahrens die Möglichkeit bestehen muss, dieses durch Anerkenntnisurteil unmittelbar zu beenden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, WM 2013, 1827 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 87/12

    Beschwerde in Ehesachen und Familienstreitsachen: Bestimmtheit des

    a) Hat das Beschwerdegericht - wie hier - die Beschwerde als unzulässig verworfen, ist das Rechtsbeschwerdegericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise zu einer sachlichen Entscheidung befugt, wenn dem angefochtenen Beschluss eine für die abschließende rechtliche Bewertung der Sache ausreichende Tatsachengrundlage zu entnehmen ist und für den Fall der Zurückverweisung der Sache bei zutreffender rechtlicher Würdigung ein anderes als das vom Rechtsbeschwerdegericht für richtig gehaltene Ergebnis nicht möglich erscheint (vgl. BGH Urteile vom 12. November 2010 - Xa ZR 76/07 - NJW 2010, 1070 Rn. 8 und vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98 - NJW 1999, 794, 795 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 - juris Rn. 10).
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14

    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen

    Das Anerkenntnis kann, was die Form angeht, auch durch Schriftsatz und in zeitlicher Hinsicht ab Rechtshängigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss in jeder Lage des Verfahrens und damit insbesondere auch während laufender Rechtsmittelbegründungsfrist erklärt werden (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2; Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, NJW-RR 2013, 1827 Rn. 8).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    Denn aus der Dispositionsmaxime folgt, dass in jeder Lage des Verfahrens die Möglichkeit bestehen muss, dieses durch Anerkenntnisurteil unmittelbar zu beenden (BGH, Beschluss v. 18.07.2013, Az. IX ZB 41/12, Rz. 8).
  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 224/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

    Ein Anerkenntnis wäre möglich gewesen und hätte dazu geführt, dass die Berufung dem Anerkenntnis gemäß zurückzuweisen gewesen wäre (BGH 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 - NJW-RR 2013, 1333) .
  • OLG Hamm, 06.11.2018 - 21 U 112/18

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des Berufungsantrags des

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zunehmend erleichtert hat (BGH NJW-RR 2013, 1333, 1334).
  • LAG Köln, 18.08.2014 - 5 Ta 226/14

    Kostenerstattung nach Insolvenzeröffnung und anschließender Berufungsrücknahme

    Ein Anerkenntnis wäre möglich gewesen und hätte dazu geführt, dass die Berufung dem Anerkenntnis gemäß zurückzuweisen gewesen wäre (BGH 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 - NJW-RR 2013, 1333) .
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    Ein Anerkenntnis ist auch durch den beklagten Berufungskläger möglich (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 -, Rn. 6, juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., vor §§ 306, 307 Rn. 4).
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