Rechtsprechung
BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 43
Internationale Zuständigkeit für Insolvenzeröffnung bei - Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts eines Mitgliedsstaates über dort beantragte Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden bei Verlagerung hauptsächlicher Interessen des Schuldners in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates; Zugrundelegung der Feststellungen des ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Vorlagebeschluss zur internationalen Zuständigkeit nach EuInsVO
- zvi-online.de
EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 43
EuGH-Vorlage zur internationalen Zuständigkeit bei Ortswechsel zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung ("Spanien-Umzug") - riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorabentscheidungsersuchen: Internationale Zuständigkeit bei Verlagerung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen durch Insolvenzschuldner in anderen Mitgliedstaat nach Antragstellung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- unalex.eu
Art. 3 EuInsVO
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuInsVO Art. 3 Abs. 1 S. 1 Art. 43
Gerichtliche Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Verlegung der hauptsächlichen Interessen des Schuldners in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuständigkeit für Verfahrenseröffnung bei Umzug innh. der EG
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Gerichtliche Zuständigkeit nach Sitzverlegung in anderen EU-Mitgliedstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Internationale Insolvenzzuständigkeit bei Wohnsitzverlegung vor Eröffnungsbeschluss
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 10.04.2002 - 145 IN 489/01
- LG Wuppertal, 10.04.2002 - 6 T 495/02
- LG Wuppertal, 14.08.2002 - 6 T 495/02
- BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02
- EuGH, 16.12.2004 - C-1/04
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-1/04
- EuGH, 17.01.2006 - C-1/04
- BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02
- EuGH - C-1/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 848
- ZIP 2004, 94
- ZIP 2004, 95
- EuZW 2004, 158
- NZI 2004, 139
- WM 2004, 247
- BB 2004, 127
- BB 2004, 388
- DB 2004, 312 (Ls.)
- BauR 2004, 561 (Ls.)
- NZG 2004, 197
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03
Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten …
Auszug aus BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02
Diese Feststellung ist vom Rechtsbeschwerdegericht für die rechtliche Beurteilung in der Rechtsbeschwerdeinstanz zugrunde zu legen, § 577 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 559 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 40/03, z.V.b.).
- BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02
Internationale Zuständigkeit der Insolvenzgerichte bei Sitzverlegung innerhlab …
a) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde hängt, wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 27. November 2003 (IX ZB 418/02, WM 2004, 247) ausgeführt hat, von der Frage ab, ob die deutsche internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor einer Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats - hier nach Spanien - verlegt hat. - OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 15 U 200/05
Europäische Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für …
Der Eröffnung des Insolvenzverfahren gehen aber zahlreiche Verfahrenshandlungen voraus - insbesondere die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst, die nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO der Gerichtsbarkeit des Mitgliedsstaates überantwortet ist, in dessen Gebiet der Gemeinschuldner seinen Sitz hat (vgl BGH WM 2004, 247, 247). - AG Mannheim, 05.11.2008 - 1 IN 244/08
Insolvenzeröffnungsverfahren: Internationale Zuständigkeit im Inland bei …
Als Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen kommt der Ort in Betracht, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht (vgl. BGH, EuGH Vorlage - IX ZB 418/02, zitiert nach Juris Rdnr. 8). - AG Hamburg, 01.12.2005 - 67a IN 450/05
Insolvenzverfahren: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung …
Die Rechtsfrage, welche Folgen die Verlegung von Wohnsitz oder Ort der werbenden Tätigkeit zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung auf die internationale Zuständigkeit hat (dazu z.B. BGH, NZI 2004, 139 - Vorlage zum EuGH; Schlußanträge des Generalanwalts beim EuGH Colomer, ZIP 2005, 1641, 1645; AG Celle, ZInsO, 2005 895 f.), ist der hier aufgeworfenen Frage nicht vergleichbar, da jene nach dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt, diese aber nach der Auslegung des Rechtsbegriffs des "Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen" fragt.
Rechtsprechung
BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verlagerung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen nach Insolvenzantragstellung
- zvi-online.de
EuInsVO Art. 3 Abs. 1; InsO § 3
Fortbestehende Zuständigkeit des Insolvenzgerichts auch bei Verlegung des Schuldnerwohnsitzes ins EU-Ausland nach Antragstellung ("Susanne Staubitz-Schreiber") - riw-online.de
Art. 3 Abs. 1 EuInsVO; § 3 InsO
Zuständigkeit für Insolvenzeröffnungsverfahren bei Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen nach Antragstellung - unalex.eu
Art. 3 EuInsVO
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
EuInsVO Art. 3 Abs. 1; InsO § 3
Internationale Zuständigkeit der Insolvenzgerichte bei Sitzverlegung innerhlab der EG - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)
Europäisches Insolvenzrecht; internationale Zuständigkeit für Eröffnungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 10.04.2002 - 145 IN 489/01
- LG Wuppertal, 10.04.2002 - 6 T 495/02
- LG Wuppertal, 14.08.2002 - 6 T 495/02
- BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02
- EuGH, 16.12.2004 - C-1/04
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-1/04
- EuGH, 17.01.2006 - C-1/04
- BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02 (1)
- EuGH - C-1/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 529
- MDR 2006, 1012
- NZI 2006, 297
- WM 2006, 695
- BB 2006, 468
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02
Gerichtliche Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei …
Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02
a) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde hängt, wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 27. November 2003 (IX ZB 418/02, WM 2004, 247) ausgeführt hat, von der Frage ab, ob die deutsche internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor einer Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats - hier nach Spanien - verlegt hat. - BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher …
Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02
Der angefochtene Beschluss ist daher aufzuheben; die Sache ist - unter Aufhebung auch des erstinstanzlichen Beschlusses - zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (zu dieser Möglichkeit vgl. BGHZ 160, 176, 185). - EuGH, 17.01.2006 - C-1/04
Staubitz-Schreiber - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02
Auf die Vorlage des Senats hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 17. Januar 2006 (Rechtssache C-1/04; ZIP 2006, 188) für Recht erkannt:.
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren …
Gleiches gilt für die Anknüpfungsmerkmale zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EuInsVO (EuGH ZIP 2006, 188 f; BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, ZIP 2006, 529, 530). - BGH, 02.03.2017 - IX ZB 70/16
Insolvenzeröffnungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners (Art. 3 Abs. 1 EuInsVO) war im maßgeblichen Zeitpunkt des gegen ihn gestellten Insolvenzantrages (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, WM 2006, 695) in Deutschland gelegen. - BGH, 02.03.2006 - IX ZB 192/04
Gerichtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren
Verlegt der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen nach Antragstellung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, bleibt das zunächst mit der Sache befasste Gericht für die Entscheidung über die Eröffnung dieses Verfahrens zuständig (…EuGH, Urt. v. 17. Januar 2006 - Rs. C - 1/04, ZIP 2006, 188; BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, z.V.b.).
- BGH, 08.03.2012 - IX ZB 178/11
Grenzüberschreitende Insolvenz: Voraussetzungen für die Eröffnung eines …
Am 10. November 2010, dem maßgebenden Zeitpunkt der Antragstellung (…vgl. EuGH, ZIP 2006, 188 Rn. 23 ff;… NZI 2011, 990 Rn. 55; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, ZIP 2006, 529 Rn. 6 ff;… vom 2. März 2006 - IX ZB 192/04, ZIP 2006, 767 Rn. 10;… vom 22. März 2007 - IX ZB 164/06, NZI 2007, 344 Rn. 5;… vom 15. November 2010 - NotZ 6/10, ZVI 2011, 370 Rn. 10), unterhielt der Schuldner keine Niederlassung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 EuInsVO. - BGH, 17.09.2009 - IX ZB 81/09
Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte bei Kaufleuten und Freiberuflern
Im Blick auf den am 17. September 2008 gestellten, für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit maßgeblichen (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, ZIP 2006, 529, 530 Rn. 7, 8) Insolvenzantrag ist die nach den eigenen Angaben des Schuldners ab dem 1. Juni 2009 in London aufgenommene Berufstätigkeit ohne Bedeutung. - BGH, 07.07.2022 - IX ZB 14/21
Zuständigkeit deutscher Gerichte für Entscheidung über Eröffnung eines …
Dabei kommt es, wie der Europäische Gerichtshof zunächst zu der Vorgängervorschrift des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 (fortan: EuInsVO 2000) entschieden hat, auf den Zeitpunkt der Antragstellung an, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt (EuGH…, Urteil vom 17. Januar 2006 - C-1/04, ECLI:EU:C:2006:39 = Slg 2006, I - 701 Rn. 22 ff; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, WM 2006, 695;… vom 2. März 2006 - IX ZB 192/04, WM 2006, 822 Rn. 10). - BGH, 13.11.2008 - IX ZB 201/07
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Eröffnung des …
Diese rechtliche Würdigung ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde auch sachlich zutreffend: Das Gericht eines Mitgliedsstaats, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, bleibt für die Entscheidung über die Eröffnung dieses Verfahrens zuständig, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentscheidung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaats verlegt (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, ZIP 2006, 529 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschl. v. 17. Januar 2006 Rs. C-1/04, ZIP 2006, 188). - BGH, 05.07.2007 - IX ZB 233/05
Zuständigkeit der Insolvenzgerichte bei Sitzverlegung in einen anderen …
Das Gericht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, bleibt für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt (EuGH NZI 2006, 153; BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 418/02, NZI 2006, 297; v. 2. März 2006 - IX ZB 192/04, NZI 2006, 364). - AG Göttingen, 27.11.2009 - 74 IN 271/09
Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit gem. § 3 Insolvenzordnung (InsO) …
Der EuGH hat zwar entschieden, dass bei Sitzverlegung nach Antragstellung, aber vor Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nicht entfällt (EuGH ZInsO 2006, 86 = EWiR 2006, 141; ebenso BGH ZInsO 2006, 321; AG Köln ZInsO 2008, 388, 389). - AG Hildesheim, 18.06.2009 - 51 IE 2/09
Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Verlegt der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen nach Antragstellung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, bleibt das zunächst mit der Sache befasste Gericht für die Entscheidung über die Eröffnung dieses Verfahrens zuständig (vgl. EuGH, NZI 2006, 153 = EuZW 2006, 125 = ZIP 2006, 188 [EuGH 17.01.2006 - C 1/04] ; BGH, NZI 2006, 297; BGH NZI 2006, 364;… Kindler in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2006, 1ntsInsR Art. 3 Rn. 155; Mankowski NZI 2005, 368 [AG Celle 18.04.2005 - 29 IN 11/05] ). - AG Hamburg, 18.12.2008 - 67c IN 389/08