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   BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04   

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https://dejure.org/2006,1079
BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04 (https://dejure.org/2006,1079)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - IX ZB 44/04 (https://dejure.org/2006,1079)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04 (https://dejure.org/2006,1079)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung; Erstattung der Kosten eines Unterbevollmächtigten und Erstattung der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Prozessbevollmächtigten

  • zvi-online.de

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2
    Kein Kostenerstattungsanspruch des Insolvenzverwalters bei Beauftragung eines am selben Ort ansässigen Rechtsanwalts mit der Prozessführung vor einem auswärtigen Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Prozessbevollmächtigten bei Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten des Unterbevollmächtigten - fiktive Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 129
  • ZIP 2006, 1416
  • MDR 2007, 53
  • NZI 2006, 524
  • NZI 2007, 16
  • Rpfleger 2006, 570
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04
    Für die Erstattungsfähigkeit der durch Zuziehung des Unterbevollmächtigten entstandenen Kosten kommt es deshalb allein darauf an, ob dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 899; Beschl. v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NZI 2004, 597, 598).

    Eine derartige Partei ist in der Lage, einen am Sitz des Prozessgerichtes ansässigen Prozessbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO; v. 10. April 2004 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027, 2028; v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, aaO).

    Ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, aaO; v. 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NZI 2006, 183, 184).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04
    Für die Erstattungsfähigkeit der durch Zuziehung des Unterbevollmächtigten entstandenen Kosten kommt es deshalb allein darauf an, ob dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 899; Beschl. v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NZI 2004, 597, 598).

    Eine derartige Partei ist in der Lage, einen am Sitz des Prozessgerichtes ansässigen Prozessbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO; v. 10. April 2004 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027, 2028; v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, aaO).

  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04
    Eine derartige Partei ist in der Lage, einen am Sitz des Prozessgerichtes ansässigen Prozessbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO; v. 10. April 2004 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027, 2028; v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, aaO).
  • OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04
    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers hat das Oberlandesgericht durch den angefochtenen Beschluss - veröffentlicht u.a. in NZI 2004, 279, Anm. Henssler EWiR 2004, 1199 - zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04

    Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04
    Ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, aaO; v. 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NZI 2006, 183, 184).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom

    Beauftragt ein Insolvenzverwalter einen Anwalt der eigenen Kanzlei mit der Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht, sind die Reisekosten des beauftragten Anwalts vom Prozessgegner nicht zu erstatten (Fortführung BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006, IX ZB 44/04, ZIP 2006, 832).

    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f; vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7 je mwN).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb angenommen, dass die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Hauptbevollmächtigten zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht in aller Regel keine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. ZPO darstellt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004, aaO S. 3188; vom 13. Juni 2006, aaO Rn. 6; vgl. für einen Steuerberater auch BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007, aaO Rn. 8 f).

    Ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004, aaO; vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NZI 2006, 183, 184; vom 13. Juni 2006, aaO Rn. 6, 8; vom 13. Dezember 2007, aaO Rn. 9).

    Die Beauftragung des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Prozessbevollmächtigten stellt demnach keine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO dar (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006, aaO Rn. 8; vom 13. Dezember 2007, aaO Rn. 9).

  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    bb) Die Zuziehung eines in der Nähe des eigenen Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschluss vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; Beschluss vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591, 1592; Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f.; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 8).

    Hieran anknüpfend nimmt der Bundesgerichtshof an, dass ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ohne weiteres im Stande ist, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591, 1592; Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 8; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 11).

  • BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    a) Das Beschwerdegericht hat bei seinen Erwägungen allerdings zutreffend vorausgesetzt, dass bei einem Unternehmen, das - wie die Klägerin - über keine eigene Rechtsabteilung verfügt, die Beauftragung eines an seinem Sitz ansässigen Rechtsanwalts mit der Führung eines Rechtsstreits bei einem auswärtigen Gericht nur dann nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist, wenn bereits im Zeitpunkt der Auftragserteilung feststeht, dass dafür kein eingehendes Mandantengespräch erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 4/04, GRUR 2005, 271 = WRP 2005, 224 - Unterbevollmächtigter III; Beschl. v. 3.3.2005 - I ZB 24/04, NJW-RR 2005, 922 f. = WRP 2005, 753 - Zweigniederlassung; Beschl. v. 13.6.2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Tz 15, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f; vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7 je mwN).".
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof die Notwendigkeit der Beauftragung eines am Wohn- oder Geschäftssitz einer Partei ansässigen Anwalts grundsätzlich verneint, wenn es sich bei der Partei um einen als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalter (BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006, IX ZB 44/04, NZI 2006, 524 m.w.N.), einen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003, I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856), einen Verbraucherverband (BGH, Beschl. v. 21. September 2005, IV ZB 11/04, NJW 2006, 301, 303) oder um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027 f.; Beschl. v. 18. Dezember 2003, aaO).
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in

    Nach der schriftlichen Übermittlung der erforderlichen Informationen kann in diesen Fällen auch die Beratung und Abstimmung des prozessualen Vorgehens schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation erfolgen (BGH NJW 2004, 3187; NJW-RR 2007, 129; Senat NJW-RR 2004, 715 = AnwBl. 2004, 451 = Rpfleger 2004, 376, 377).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines mit einer Vielzahl

    Diese für ein Gewerbeunternehmen entwickelten Grundsätze sind auch auf einen als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalter übertragen worden, da dieser in gleicher Weise ohne Weiteres imstande ist, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 13. Juni.2006, Az. IX ZB 44/04 - NJW-RR 2007, 129; Beschluss vom 08.März 2012, Az. IX ZB 174/10 - NJW-RR 2012, 698).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06

    Erstattungsfähige Kosten für anwaltliche Vertretung eines als Rechtsanwalt

    Der im Rahmen eines Rechtsstreits als Rechtsanwalt tätige Insolvenzverwalter ist nicht daran gehindert, anwaltliche Gebühren und Auslagen nach dem RVG im Kostenfestsetzungsverfahren anzumelden (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 19.09.2005, II ZB 18/04).

    Er ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt schriftlich oder mit Mitteln moderner Telekommunikation sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten und die weitere Vorgehensweise zu beraten und abzustimmen (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 04.07.2005, II ZB 14/04; Beschluss vom 13.07.2004, X ZB 40/03).

  • OLG Celle, 09.03.2018 - 2 W 43/18

    Reisekosten nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt

    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f; vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7 je mwN).".
  • LG Dresden, 23.12.2011 - 10 O 900/11

    Erstattung der Reisekosten eines anwaltlichen Vertreters zur Wahrnehmung des

    Sowohl in der Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses als auch in der Nichtabhilfeentscheidung wird wegen der fehlenden Berücksichtigung der Reisekosten auf die Rechtsprechung des BGH vom 13.07.2004 (AZ: XZB 40/03) und vom 13.06.2006 (AZ: IX ZB 44/04 ) verwiesen.

    Dem stehen die zu diesem Problem ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen (BGH Beschluss vom 13.06.2006 AZ: IX ZB 44/04 sowie Beschluss vom 13.07.2004 AZ: X ZB 40/03 und OLG Düsseldorf Beschluss vom 17.10.2006 AZ: II - X WF 17/06, des hanseatischen Oberlandesgerichts vom 05.12.2007 AZ: 2 W 89/07 und des OLG Köln Beschluss vom 29.10.2007 AZ: 17 W 148/08) nicht entgegen.

  • OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 130/10

    Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand

  • OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08

    Erstattbarkeit der aufgrund der Beauftragung eines Anwalts aus der eigenen

  • OLG Köln, 29.10.2007 - 17 W 148/07

    Kein Anspruch auf Erstattung der Terminsreisekosten bei Vertretung des

  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 W 115/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Beauftragung eines Anwalts am Wohnort

  • LG Frankenthal, 28.04.2016 - 8 O 142/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

  • OLG Frankfurt, 11.01.2023 - 18 W 170/22

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Anwalts bei Beauftragung

  • OLG Hamburg, 07.12.2006 - 8 W 178/06

    Kostenfestsetzung: Kostenerstattungsanspruch des Insolvenzverwalters bei

  • LG Ellwangen/Jagst, 06.11.2008 - 3 O 245/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten;

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