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   BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14   

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https://dejure.org/2016,23193
BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14 (https://dejure.org/2016,23193)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZB 46/14 (https://dejure.org/2016,23193)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14 (https://dejure.org/2016,23193)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 RestSchBefrVerfG, Art 103h EGInsO, § 11 Abs 1 InsVV vom 21.12.2006, § 11 Abs 1 InsVV vom 15.07.2013, § 19 Abs 4 InsVV vom 15.07.2013
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Anwendbarkeit der Neuregelungen zur Vergütungsberechnung auf Altfälle

  • IWW

    § 2 Abs. 1 InsVV, § ... 11 Abs. 1 InsVV, Art. 103h EGInsO, § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV, § 63 Abs. 1 InsO, § 63 InsO, § 63 Abs. 3 InsO, Art. 103h Satz 3 EGInsO, § 11 InsVV, § 19 Abs. 4 InsVV, Art 103h EGInsO, § 63 Absatz 3, § 65 InsO, Art. 2 die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung, § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Neuregelung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf ab dem 19. Juli 2013 beantragte Insolvenzverfahren

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anwendung des Verkürzungsgesetzes auf die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Anwendbarkeit der Neuregelungen zur Vergütungsberechnung auf Altfälle

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Anwendung der Vergütungsneuregelung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Neuregelung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf ab dem 19. Juli 2013 beantragte Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anwendung des Verkürzungsgesetzes auf die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung der Neuregelung des Vergütungsrechts für den vorläufigen Verwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3030
  • ZIP 2014, 1687
  • ZIP 2016, 1601
  • ZIP 2016, 61
  • NZI 2016, 886
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14
    Zu berücksichtigen war der Wert dieser Gegenstände allerdings nur insoweit, als aus ihnen der späteren Masse ein Überschuss zustand (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, ZIP 2013, 468 Rn. 10 ff; vom 14. Februar 2013 - IX ZB 260/11, ZInsO 2013, 630 Rn. 6).

    Bei Vorliegen relevanter neuer und inhaltlich abweichender objektiver Erkenntnisquellen zum Inhalt des alten Rechts, insbesondere dem Inhalt der Verweisung des § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO auf § 63 Abs. 1 InsO aF, dessen Inhalt, das sich hieraus ergebende und entsprechend für die Vergütung des vorläufigen Verwalters geltende Überschussprinzip sowie die Sinnhaftigkeit des Regelbruchteils von 25 v.H. (vgl. für Gegenstände, an denen Absonderungsrechte bestehen, im Einzelnen BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336), müsste diese Rechtsprechung allerdings einer Überprüfung unterzogen werden.

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14
    Zu berücksichtigen war der Wert dieser Gegenstände allerdings nur insoweit, als aus ihnen der späteren Masse ein Überschuss zustand (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, ZIP 2013, 468 Rn. 10 ff; vom 14. Februar 2013 - IX ZB 260/11, ZInsO 2013, 630 Rn. 6).
  • BGH, 14.02.2013 - IX ZB 260/11

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14
    Zu berücksichtigen war der Wert dieser Gegenstände allerdings nur insoweit, als aus ihnen der späteren Masse ein Überschuss zustand (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, ZIP 2013, 468 Rn. 10 ff; vom 14. Februar 2013 - IX ZB 260/11, ZInsO 2013, 630 Rn. 6).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 286/11

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von wertausschöpfend

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14
    Zu berücksichtigen war der Wert dieser Gegenstände allerdings nur insoweit, als aus ihnen der späteren Masse ein Überschuss zustand (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, ZIP 2013, 468 Rn. 10 ff; vom 14. Februar 2013 - IX ZB 260/11, ZInsO 2013, 630 Rn. 6).
  • BGH, 28.05.2013 - II ZR 83/12

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung eines Fuhrparks und eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14
    Dies gilt auch deshalb, weil das oben gefundene Ergebnis mit den allgemeinen Grundsätzen des intertemporären Rechts übereinstimmt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - II ZR 83/12, WM 2013, 1646 Rn. 10).
  • LG Wuppertal, 25.03.2014 - 16 T 53/14

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14
    d) Soweit angenommen worden ist, bis zum vorgesehenen Inkrafttreten des § 19 Abs. 4 InsVV nF könne für die vorliegende Problematik dessen Absatz 3 angewandt werden (LG Wuppertal, Beschluss vom 25. März 2014 - 16 T 53/14, nv), kann dem aus den dargelegten Gründen und deshalb nicht gefolgt werden, weil diese Vorschrift zwar nach ihrem Wortlaut anwendbar zu sein scheint, aber nicht nach ihrem Sinn und Zweck.
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter;

    Das aus § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO und § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV abzuleitende Überschussprinzip gelte aber nicht nur für die Vergütung des Insolvenzverwalters, sondern gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 10 InsVV auch für diejenige des vorläufigen Verwalters; in die Berechnungsgrundlage seiner Vergütung könne deshalb nur einfließen, was Gegenstand der Insolvenzmasse werde oder werden könne und zur Begleichung der Masseverbindlichkeiten zur Verfügung stehe (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, aaO Rn. 25 f, 30; vgl. auch Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14, ZIP 2016, 1601 Rn. 11).

    (3) Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dieses Verständnis in seinen Regelungswillen aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016, aaO Rn. 29).

    Dabei wird es auch zu prüfen haben, ob die Erhöhung der Vergütung, die sich aus der Einbeziehung des mit einem Absonderungsrecht belasteten Guthabens in die Berechnungsgrundlage ergibt, der Korrektur durch einen Abschlag nach §§ 10, 3 Abs. 2 InsVV bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14, ZIP 2016, 1601 Rn. 30).

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Sie ist im Streitfall anwendbar, weil der Insolvenzantrag nach dem 18. Juli 2013 gestellt worden ist (Art. 103h Satz 3 EGInsO; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14, ZIP 2016, 1601 Rn. 14 ff).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Wegen der Einzelheiten zu dieser Frage wird auf die Entscheidung des Senats vom heutigen Tag in der Sache IX ZB 46/14 Bezug genommen.
  • LG Münster, 12.01.2017 - 102 O 17/16

    Inanspruchnahme des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters des Schuldners auf

    Dieser kommt allerdings keine Rückwirkung für die Altfälle zu (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.07.2014 - 2-09 T 271/14; BGH; Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 46/14).
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