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   BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98   

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https://dejure.org/1998,1536
BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98 (https://dejure.org/1998,1536)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1998 - IX ZB 46/98 (https://dejure.org/1998,1536)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1998 - IX ZB 46/98 (https://dejure.org/1998,1536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Adressierung einer Berufungsschrift an unzuständiges Gericht - Fristgerechte Weiterleitung eines Schriftsatzes an zuständiges Rechtsmittelgericht im ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 516; ZPO § 518; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Adressierung der Berufungsschrift an das Ausgangsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Gericht der ersten Instanz und verzögerter Weiterleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1170
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 76/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Rechtsmittelschrift - Korrektur - Zuverlässige

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Zwar trägt ein Rechtsanwalt die Verantwortung dafür, daß eine einwandfreie Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei dem zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschl. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 76/81, NJW 1982, 2670).

    Zur Erfüllung seiner Pflicht darf der Anwalt aber eine einfache Aufgabe einer zuverlässigen Angestellten übertragen, ohne daß er die ordnungsmäßige Erledigung überwachen muß (BGH, Beschl. v. 10. Februar 1982, aaO; v. 4. November 1981 - VIII ZB 59, 60/81, NJW 1982, 2670, 2671).

  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Aus der Erklärung, daß "namens des Beklagten" Berufung gegen das "Urteil vom 02.10.1997" eingelegt werde, ergab sich jedoch der Berufungskläger (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879; Beschl. v. 7. November 1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320).

    Das gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern auch und erst recht - wie hier - für eine konkrete mündliche Weisung im Einzelfall (BGH, Urt. v. 29. April 1994, aaO).

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Wird ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an das Gericht adressiert, das - wie im vorliegenden Falle - mit der Sache befaßt war, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, falls der Schriftsatz so rechtzeitig eingegangen ist, daß eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte; die Weiterleitung obliegt dem unzuständigen Gericht aufgrund einer nachwirkenden Fürsorgepflicht (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908 im Anschluß an BVerfGE 93, 99, 112 ff = NJW 1995, 3173, 3175) [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93].

    Es kann dahinstehen, ob aus diesem Grunde auch ein weiteres Verschulden des Prozeßbevollmächtigten entfallen würde, der den Fehler am 13. November 1997 noch rechtzeitig bemerkt hat und daher selbst die Frist noch durch Einreichung einer Berufungsschrift an das Berufungsgericht wahren konnte (bejahend BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997, aaO 909).

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86

    Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Das Berufungsgericht hat dem Prozeßbevollmächtigten mit Recht vorgeworfen, daß er bei der Unterzeichnung der - aus einem Blatt bestehenden - ersten Berufungsschrift am 12. November 1997 nicht bemerkt hat, daß diese an das unzuständige Landgericht adressiert war (vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1986 - IVb ZB 127/86, VersR 1987, 486 f m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Aus der Erklärung, daß "namens des Beklagten" Berufung gegen das "Urteil vom 02.10.1997" eingelegt werde, ergab sich jedoch der Berufungskläger (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879; Beschl. v. 7. November 1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320).
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZB 10/94

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Korrektur von Fehlern

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Anders kann dies zwar bei einer Häufung mehrerer für die Zulässigkeit relevanter Fehler sein (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263, 264).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Einer Partei ist nur ein Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten, nicht aber dasjenige seines Büropersonals zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 ZPO; BGH, Beschl. v. 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93, NJW 1994, 329).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
    Wird ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an das Gericht adressiert, das - wie im vorliegenden Falle - mit der Sache befaßt war, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, falls der Schriftsatz so rechtzeitig eingegangen ist, daß eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte; die Weiterleitung obliegt dem unzuständigen Gericht aufgrund einer nachwirkenden Fürsorgepflicht (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908 im Anschluß an BVerfGE 93, 99, 112 ff = NJW 1995, 3173, 3175) [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93].
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes trägt der Prozessbevollmächtigte die persönliche Verantwortung dafür, dass eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. September 1998 IX ZB 46/98, Versicherungsrecht --VersR-- 1999, 1170; BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).

    Wird indes ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an das Gericht adressiert, das mit der Sache befasst war, so ist dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz bei dem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99;, BGH-Beschlüsse in VersR 1999, 1170; vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report --NJW-RR-- 1998, 1218).

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Selbst wenn der Beklagte - gemäß der Ansicht des Berufungsgerichts - wegen voraussehbarer Verkehrsbehinderungen bereits etwa um 9.00 Uhr hätte abfahren müssen und durch die Unterlassung einer solchen Vorsorgemaßnahme zu seinem verspäteten Erscheinen beigetragen haben sollte, so entfällt dennoch eine rechtserhebliche Mitursächlichkeit, weil das Landgericht - nach seiner vom Beklagten veranlaßten Unterrichtung - im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff = NJW 1995, 3173, 3175; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998 - IX ZB 46/98, jeweils für die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Ausgangsgericht) einen zumutbaren Zeitraum auf den Beklagten zu warten hatte, bevor es gegen ihn das zweite Versäumnisurteil erließ.
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus und ist der Partei deswegen Wiedereinsetzung zu gewähren (BVerfGE aaO, 113 ff; ferner BVerfG NJW 2001, 1343; zuletzt NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908 unter II 2; Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170 unter 2 a bb; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655 unter II 1 a, m. weit.
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