Rechtsprechung
BGH, 18.12.2002 - IX ZB 465/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts - Nachweis zumutbarer Anstrengungen zum Finden eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts
- Judicialis
ZPO § 78b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b
Beiordnung eines Notanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99
Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 18.12.2002 - IX ZB 465/02
Ihre dahingehenden Bemühungen hat die Partei dem Gericht nachzuweisen (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 2).
- BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 93/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
Der Antrag der Schuldner, ihnen für die Durchführung der Rechtsbeschwerde einen Notanwalt zu bestellen, wurde durch Beschluß des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2002 - IX ZB 465/02 - mit der Begründung zurückgewiesen, die Schuldner hätten ihre Bemühungen, einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden, nicht nachgewiesen.