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   BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10   

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https://dejure.org/2011,8206
BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10 (https://dejure.org/2011,8206)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - IX ZB 47/10 (https://dejure.org/2011,8206)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - IX ZB 47/10 (https://dejure.org/2011,8206)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV, § 2 Abs 1 InsVV, § 10 InsVV, § 11 Abs 1 S 2 InsVV vom 04.10.2004
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Zuschlags wegen Fortführung einer Arztpraxis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Insolvenzverwalter muss bei Fortführung eines Unternehmens die Einnahmen-/Ausgabenrechnung zur Ermittlung des Überschusses als Berechnungsgrundlage für seine Vergütung vorlegen; Pflicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vorlage einer ...

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Zuschlags wegen Fortführung einer Arztpraxis

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Zuschlags wegen Fortführung einer Arztpraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Insolvenzverwalter muss bei Fortführung eines Unternehmens die Einnahmen-/Ausgabenrechnung zur Ermittlung des Überschusses als Berechnungsgrundlage für seine Vergütung vorlegen; Pflicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vorlage einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10
    Diese ist auf den Zeitpunkt zu beziehen, in dem die vorläufige Insolvenzverwaltung geendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZIP 2007, 784 Rn. 15).

    Gegebenenfalls muss die Höhe der Forderungen oder Verbindlichkeiten geschätzt werden (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 aaO, Rn. 15).

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 35/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10
    Die Änderungen der Zweiten Änderungsverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3389) sind nicht anwendbar, weil die vorläufige Insolvenzverwaltung vor dem 29. Dezember 2006 begonnen und geendet hat (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 35/05, ZIP 2008, 2323 Rn. 5 f).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10
    Dabei macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen, weil erstmals die Einnahmen-/Ausgabenrechnung vorgelegt und geprüft werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10
    Bei der Festsetzung des Zuschlags wegen der Praxisfortführung wird sodann die erforderliche Vergleichsrechnung nach § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV vorzunehmen sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, zVb je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 179/07

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10
    Aus Gründen der Praxisfortführung entstandene Verbindlichkeiten sind in die bislang fehlende Einnahmen-/Ausgabenrechnung einzustellen (vgl. näher hierzu BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, ZIP 2008, 2222 Rn. 15 ff).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10
    Bei der Festsetzung des Zuschlags wegen der Praxisfortführung wird sodann die erforderliche Vergleichsrechnung nach § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV vorzunehmen sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, zVb je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10
    Wird das Unternehmen vom vorläufigen Insolvenzverwalter fortgeführt, kann insoweit in die Berechnungsgrundlage gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV nur der Überschuss einstellt werden (BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 12, 13).
  • BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Fortführung des

    In diese Rechnung sind auf der einen Seite alle Einnahmen und Forderungen, andererseits alle Ausgaben und Verbindlichkeiten aufzunehmen, die durch die Betriebsfortführung entstanden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob die Forderungen oder Verbindlichkeiten bereits erfüllt worden sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZIP 2007, 785 Rn. 15; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, ZInsO 2011, 1519 Rn. 9).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    An der ständigen Rechtsprechung, wonach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV auch für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, ZInsO 2011, 1519 Rn. 7 mwN), ist deshalb auch für die Neufassung des § 11 InsVV festzuhalten.
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Deshalb müssen auch die während der Unternehmensfortführung anfallenden laufenden Kosten, mit denen der Gewinn erwirtschaftet werden soll, im Rahmen der Einnahmen-/Ausgabenrechnung als Ausgaben berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, WM 2008, 2299 Rn. 15 ff; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, Rn. 8 ff).

    Maßgebend ist allein, ob die Gegenleistung für die Unternehmensfortführung verwendet wurde (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008, aaO, Rn. 12 ff, 23; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, Rn. 9).

  • BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer

    Diese Grundsätze gelten nicht nur im eröffneten Verfahren, sondern auch für eine Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, NZI 2007, 461 Rn. 13; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, ZInsO 2011, 1519 Rn. 7 f).
  • AG Bochum, 22.09.2017 - 80 IN 408/15
    Hierzu hat der vorläufige Verwalter eine gesonderte Einnahmen-/ Ausgabenrechnung für die Betriebsfortführung bis Stichtag Eröffnung vorzulegen, vgl. BGH, Beschl. v. 09.06.11 - IX ZB 47/10 und vgl. BGH, Beschl. v. 26.4.07 (IX ZB 160/06).

    Es sind auch nachlaufende Einnahmen und Ausgaben mit einzubeziehen, vgl. BGH, Beschl. v. 09.06.11 - IX ZB 47/10.

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